Datenbank mit vergebenen Akademischen Graden
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Re(5): Datenbank mit vergebenen Akademischen Graden
02.09.2016, 17:22:49
Software Engineer

Das steht auf meiner Visitenkarte obwohl ich noch nicht fertig studiert
habe...


Wenn der Abschluss voraussichtlich „in der Tasche“ ist, dann drückt man ein Auge zu, ebenso wie es mit den „cand. B. A.“ und „cand. M. Sc.“ gehandhabt wird, die dir strenggenommen viel Ärger einbringen können.

Für Niedersachsen (https://forum.geizhals.at/t881383,7685500.html#7685500  ) hatte ich sie verlinkt, für dein Bundesland gibt es auch ein entsprechendes. Weil Bildung Ländersache ist, hat jedes Bundesland dahingehende Gesetze für sich, die weitestgehend harmonisiert und z. T. wortgleich sind.

§1 Abs 7.: Eine der Berufsbezeichnung ,Ingenieur’ ähnliche Bezeichnung oder eine Wortverbindung mit einer solchen oder ähnlichen Bezeichnung darf nur verwenden, wer die Berufsbezeichnung nach Absatz 1 führen darf.


Der „Software Engineer“ ist als ‚Ingenieur‘ ausschließlich denen vorbehalten, die die Grundlage dafür nachweisen können. (Zum Vergleich mit anderen Berufsgruppen: Bezeichne dich mal als „Fotograf“ (geschützt!), ohne entsprechende abgeschlossene Ausbildung – du wirst staunen, wie schnell das Folgen hat.)

Selbst wenn es nicht explizit im jeweiligen „Ingenieurgesetz“ steht, ist das Führen von Bezeichnungen strafbewährt, die den Eindruck eines „Ingenieurs“ erwecken. Es zählt nicht, wie es „gemeint“ war, sondern der Empfängerhorizont!

Tatsächlich kann man noch als Strafsache Amtsanmaßung heranziehen, weil du oder jemand an des Amtes Statt eine Amtshandlung vorgenommen hat, nämlich (sich) den zugrundeliegenden Grad vergeben zu haben.

03.09.2016, 22:50 Uhr - Editiert von Mark9, alte Version: hier
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