Re(5): Datenbank mit vergebenen Akademischen Graden
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Re(5): Datenbank mit vergebenen Akademischen Graden
02.09.2016, 17:22:49
Software Engineer

Das steht auf meiner Visitenkarte obwohl ich noch nicht fertig studiert
habe...


Wenn der Abschluss voraussichtlich „in der Tasche“ ist, dann drückt man ein Auge zu, ebenso wie es mit den „cand. B. A.“ und „cand. M. Sc.“ gehandhabt wird, die dir strenggenommen viel Ärger einbringen können.

Die entsprechenden Gesetze habe ich für Niedersachsen (https://forum.geizhals.at/t881383,7685500.html#7685500  ) verlinkt, für dein betreffendes Bundesland gibt es auch ein entsprechendes. Weil Bildung Ländersache ist, hat eben jedes Bundesland solche Gesetze für sich, die weitestgehend harmonisiert sind.

§1 Abs 7.: Eine der Berufsbezeichnung ,Ingenieur’ ähnliche Bezeichnung oder eine Wortverbindung mit einer solchen oder ähnlichen Bezeichnung darf nur verwenden, wer die Berufsbezeichnung nach Absatz 1 führen darf.


Selbst wenn es nicht explizit im jeweiligen „Ingenieurgesetz“ steht, sind auch Bezeichnungen unstatthaft, die den Eindruck eines „Ingenieurs“ erwecken. Also insbesondere auch der „Software Engineer“. (Bezeichne dich mal als „Fotograf“, ohne entsprechende Voraussetzung – du wirst staunen, wie schnell das Folgen hat.)

Tatsächlich kann man noch als Strafsache Amtsanmaßung heranziehen, weil du oder jemand an des Amtes Statt eine Amtshandlung vorgenommen hat, nämlich (sich) den zugrundeliegenden Grad vergeben zu haben.

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