Bauträger verbaut falsche Fenster - optimale Vorgansweise
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Re: Bauträger verbaut falsche Fenster - optimale Vorgansweise
15.09.2016, 15:01:55
Aufpassen bei den U-Wert-Angaben. Relevant ist das eingebaute "Gesamtfenster". Geworben wird von Fensterherstellern gerne mit dem reinen Glaswert, der sehr niedrig ist. Das Gesamtfenster umfasst aber auch den Rahmen. Vielleicht hast du eh bereits die richtigen Werte herangezogen, aber bevor du das was in die Wege leitest, prüfe das nochmal ganz genau.

  einen U-Wert von 1,3 haben also um 0,1 größer

Auch da kannst du dir überschlagsmäßig ausrechnen, um wieviel Wärmeverlust es effektiv geht. Es muss für euren Bau einen Energieausweis geben, da nimmst du die U-Werte von Boden, Wänden, Decke und die Flächenmaße und die U-Werte (1,2 bzw 1,3) und Flächenanteile der Fenster. Da kommt dann sowas wie eine theoretische Heizlast (Wärmeverlust, vielleicht gibt es schönere Fachbegriffe dafür) heraus, unter Heranziehung der (auch nur theoretischen) Heiztage/Durchschnittstemperatur eine Jahresbedarf in kWh heraus. Damit kannst du umrechnen, wieviel Nachteil dir aus 1,3er statt 1,2er fenstern tatsächlich entsteht.

Wie soll ich am besten reagieren:

Reklamieren (schriftlich) am besten jetzt, wo sich noch was ändern ließe. Praktikablerweise wird es sich auf einen gewissen Preisabschlag hinauslaufen, falls überhaupt ein Anspruch besteht.

Und natürlich beim Bauträger reklamieren, nicht beim Fenstereinbauer, aber das wird dir klar sein.

BTW wäre es nicht das allererste Mal, dass ein Bauträger gegenüber der BuA da und dort kleine Änderungen hat, die ihm eine Kosteneinsparung bringen.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re(2): Bauträger verbaut falsche Fenster - optimale Vorgansweise
21.09.2016, 20:28:51
Wenn du jetzt nicht in ein Glashaus ziehst, ist der Wert aus meiner Sicht
vernachlässigbar. Ich würde spätestens bei der Übergabe darauf hinweisen und
einen Abschlag vom Kaufpreis ausverhandeln.


Das ist ein Holler! Hängt ganz von der Verhältnismäßigkeit des möglichen Aufwandes in € und absehbaren Preisreduktionen - mehr wird's eh nicht sein - ab.

Zwei Beispiele aus meinen Freundeskreis der vergangenen 6 Jahre:

Bauträger verkauft eine Dachetagenwohnung mit 140 m^2 Wohnfläche entsprechend den zugehörigen Plänen beim Kaufabschluss. Einige Monate vor der Übergabe bzw. dem Bezug stellt der engagierte Sachverständige fest, dass tatsächlich die Wohnung nur 127 m^2 misst, noch dazu zwei  Schiefplafonds die die anrechenbare Wohnfläche weiter reduzieren, hat. Na ja, wozu hatte der Freund noch einen Dr. iur.  - und nach einigen sehr intensiven "Gesprächen"   wurde der Preis für die Wohnung um etliche Zehntausend Euro reduziert.

Zweiter Fall: Dachbodenausbau mit Problemen bei den installierten Fenstern und Türen, die ganz erheblich, aber für Laien nicht gleich erkennbar, von den vertraglichen Einheiten abwichen. Wiederum für Laien schwer erkennbar bzw. ohne SV nachweisbar. Auch hier wurde  ein ganz netter Abzug vom Kaufpreis - der um ein Mehrfaches das Honorar des SV überstieg - ausgehandelt.

Natürlich handelte es sich dabei um Wohnungspreise von mehreren Hunderttausend Euro - und nicht um Peanuts.

Aus - eigener persönlicher leidvoller - Erfahrung :-~( weiß ich, dass sich viele Menschen in der (Vor) Freude nun endlich ihre neue Eigentumswohnung beziehen zu können, und falsch verstandener Toleranz gegenüber den Bauträgern, darauf verzichten, Mängel penibelst zu erheben und - wenn nötig mit Hilfe eines RA und/oder SV - sofort reklamieren.  Jahre später sich darob krumm und schief zu ärgern nützt dann nichts mehr. 8-O




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