Re(2): Bauträger verbaut falsche Fenster - optimale Vorgansweise
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Re(2): Bauträger verbaut falsche Fenster - optimale Vorgansweise
21.09.2016, 20:28:51
Wenn du jetzt nicht in ein Glashaus ziehst, ist der Wert aus meiner Sicht
vernachlässigbar. Ich würde spätestens bei der Übergabe darauf hinweisen und
einen Abschlag vom Kaufpreis ausverhandeln.


Das ist ein Holler! Hängt ganz von der Verhältnismäßigkeit des möglichen Aufwandes in € und absehbaren Preisreduktionen - mehr wird's eh nicht sein - ab.

Zwei Beispiele aus meinen Freundeskreis der vergangenen 6 Jahre:

Bauträger verkauft eine Dachetagenwohnung mit 140 m^2 Wohnfläche entsprechend den zugehörigen Plänen beim Kaufabschluss. Einige Monate vor der Übergabe bzw. dem Bezug stellt der engagierte Sachverständige fest, dass tatsächlich die Wohnung nur 127 m^2 misst, noch dazu zwei  Schiefplafonds die die anrechenbare Wohnfläche weiter reduzieren, hat. Na ja, wozu hatte der Freund noch einen Dr. iur.  - und nach einigen sehr intensiven "Gesprächen"   wurde der Preis für die Wohnung um etliche Zehntausend Euro reduziert.

Zweiter Fall: Dachbodenausbau mit Problemen bei den installierten Fenstern und Türen, die ganz erheblich, aber für Laien nicht gleich erkennbar, von den vertraglichen Einheiten abwichen. Wiederum für Laien schwer erkennbar bzw. ohne SV nachweisbar. Auch hier wurde  ein ganz netter Abzug vom Kaufpreis - der um ein Mehrfaches das Honorar des SV überstieg - ausgehandelt.

Natürlich handelte es sich dabei um Wohnungspreise von mehreren Hunderttausend Euro - und nicht um Peanuts.

Aus - eigener persönlicher leidvoller - Erfahrung :-~( weiß ich, dass sich viele Menschen in der (Vor) Freude nun endlich ihre neue Eigentumswohnung beziehen zu können, und falsch verstandener Toleranz gegenüber den Bauträgern, darauf verzichten, Mängel penibelst zu erheben und - wenn nötig mit Hilfe eines RA und/oder SV - sofort reklamieren.  Jahre später sich darob krumm und schief zu ärgern nützt dann nichts mehr. 8-O




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