Eigentumswohnung vermieten Haushaltsversicherung
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Re(5): Eigentumswohnung vermieten Haushaltsversicherung
02.10.2016, 16:30:00
So kompliziert ist es nicht: Die Gebäudeversicherung zahlt überhaupt nichts! (d.h. nichts, das nicht zur Gebäudeversicherungspolizze gehört).
Man muss die zwei Arten von Versicherungen auseinander halten: die haben miteinander nichts zu tun.
Die Gebäudeversicherung ist eine gesetzlich geregelte Versicherung, die pflichtig ist, und die Schäden der Baustruktur des Gebäudes refundieren muss, egal wecher Ursache zu Grund liegt. Wurden die Schäden durch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit verursacht, kann die Versicherung sich gegen den Verursacher regressieren. Das Ganze bezieht sich jedoch lediglich auf die Baustruktur (wie im Bauplan bewilligt und versichert wurde), Möbel, Teppisch, Geräten, Katz und Hund, fallen nicht darunter und darüber wird die Gebäudeversicherung nichts wissen wollen.
Die Haushaltversicherung ist eine privatrechlicht geregelte Versicherung, die nicht pflichtig ist (viele Mieter und auch Vermieter, oder Eigentümer verfügen gar nicht darüber), und die nur Schäden refundiert, die in der Polizze vereinbart wurde.
Das gilt für den Versicherte, hat er Schäden in der darunterliegenden Wohnung verursacht, wird seine Versicherung einpringen müssen (betreffend bewegliche Gegenstände), alle andere Schäden, egal ob darüber, darunter, oder in seiner Wohnung selbst, werden von Gebäudeversicherung regegelt.
Meine ich.
  
02.10.2016, 16:32 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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