Wohnungsrückgabe - was herrichten?
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Re: Wohnungsrückgabe - was herrichten?
14.02.2017, 09:22:21
Küchentür: War nie vorhanden, Türangeln sind beim Einzug übermalt gewesen,
damals hat die Hausverwaltung gemeint dass die entfernt wurden weil bei der
Mini-Küche nicht sinnvoll. Leider kein Übergabeprotokoll vorhanden, jetzt
meinen die dass die Tür vorhanden war und wollen sie natürlich verrechnen.
Werde wohl kaum etwas dagegen tun können, ich denke aber dass nur der Zeitwert
der Tür verrechnet werden kann, oder?


streitthema... vl hast noch datierte Fotos?


Silikonfugen, rinnendes WC: Sind die noch Mietersache?

auf jedenfall, hast es ja auch gscheit übernommen (nehme ich an)


ich habe aber definitiv nicht die Absicht, den völlig von Tauben zugekoteten
unbenutzbaren Balkon nochmals zu betreten bzw. zu reinigen. Würde das
durchgehen wenn die Hausverwaltung diese Reinigungskosten von der Kaution
abziehen möchte?

sicher; wenn du den Balkon sauber übergeben bekommen hast, hast du ihn auch dementsprechend zurückzustellen - ganz abgesehen davon, ob ...
es keinerlei Bereitschaft gab etwas gegen die ausartende Taubenbelästigung
dort gab, ohne Aussicht auf eine Lösung.



Kellerabteil vergiss nicht zu räumen.
ansonsten, wenn die wohnung gesäubert ist und nichts kaputt ist; keine Steckdosen raushängen, die Lüfter i.O. sind, das Waschbecken keine Sprünge hat, keine egienen Elektroleitungen verlegt wurden; die Fenster net allzu verschmiert sind; sollte es kein Thema sein.
Malerei je nach Vertrag bzw. je nach Abnutzungsgrad
Thermenwartung - aktuelles Pickerl ist bei Übergabe üblich (da ja eig. jährliche Wartung.....)


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wien
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