Pension in Österreich waehrend man im Ausland arbeitet
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seit der Umstellung auf das Pensionskonto nur mehr die Beiträge
24.05.2017, 11:20:27
Unterscheide Höhe und Antrittsalter. Für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, zählt nur mehr die Gesamtbeitragsleistung wie im Pensionskonto ersichtlich für die Höhe der Pension.

Die Anzahl der Beitragsmonate ist für die jüngeren nur mehr für den vorzeitigen Pensionsantritt interessant, wenn mindestens 45 Jahre eingezahlt wurde ("Hacklerregelung"). Das schafft man nur, wenn man vor 20 zum arbeiten begonnen hat und ununterbrochen erwerbstätig war. Beitragsmonate werden aber auch durch eine Tätigkeit in der Türkei erworben und eine Weiterversicherung in Österreich ist nicht notwendig.

Wenn die Tätigkeit in der Türkei mindestens 12 Monate dauert, dann ergibt sich daraus ein eigenständiger Pensionsanspruch vom dortigen Rentenversicherungsträger. Antrag braucht man nur 1* stellen - meist dort, wo man zuletzt gearbeitet hat - und man bekommt dann 2 (ggfs. auch mehr wenn man in mehreren Ländern 1 Jahr oder länger beschäftigt war) Renten parallel ausbezahlt. Natürlich nur entsprechend der jeweils in dem Land erbrachten Einzahlungen. Daher gibt es vor allem in Österreich mit seinem hohen Anteil ehemaliger Gastarbeiter eine Vielzahl winziger Renten.

Wenn <12 Monate am Stück in einem Land gearbeitet wird, dann erwirbt man auch einen Anspruch, nur leistet dann der ausländische Rentenversicherungsträger eine einmalige Ausgleichszahlung, damit man allzu kleine Renten vermeidet. Ein Monat ist ja nur einen einstelligen Eurobetrag wert.

Eine frewillige Weiter- bzw. Höherversicherung hat also in diesem Fall nur eine Auswirkung auf die Pensionshöhe, aber nicht auf das Antrittsalter, da die Monate nicht doppelt zählen. Ich würde davon abraten und das Geld in eine private Vorsorge stecken.

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