Strafverfügung und Lenkererhebung mit selber Post
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Zahlen, kein Verfahrensfehler.
04.06.2017, 10:44:32
Ist ganz normal, passiert in den meissten Fällen so. Es ist auch oft und in den überwiegenden Fällen  so, dass mehrere Delikte unter einer Aktenzahl und mit verschiedenen Parteien, angezeigt werden. Ist auch logisch, wenn sie zeitlich/ örtlich oder wie in diesem Fall über das Fzg. in Zusammenhang stehen.

Es ist NICHT so, dass die Behörde in inregendeiner Weise verpfllichtet ist, von vornherein zwei verschiedene Verfahren zu beginnen oder Aktenzahlen anzulegen.

Was ist passiert?
Ein Auto mit abgelaufenem Pickerl wurde auf einer öffentlichen Straße bewegt. Das sind zumindest 2 Delikte:


A) Picklerl abgelaufen und Fahrzeug steht auf einer öffentlichen Straße: Das trifft den Fahrzeughalter. Also Dich.
B) FAhrzeug wurde ohne Pickerl auf einer öffentlichen Straße bewegt: Das trifft dann den Lenker, vermutlich auch Dich.

Deshalb kriegst Du für A die Straferketnnis gleich und für B gibts die Lenkererhebung.

Die Behörde ist NICHT verpflichtet dir wegen B zuerst eine Straferkenntnis auf Deinen Namen zu schicken, sie kann gleich fragen. Sie ist auch wie schon gesagt, NICHT verpflichtet, von vornherein zwei Verfahren zu eröffnen.

Zahls einfach und gut ist es. Hattest genug Zeit das Pickerl zu machen, gibt ja 4 Monate Schonfrist, somit bist Du 16 Monate "legal" mit dem alten Pickerl gefahren und Du hattest insgesamt 5 Monate Zeit, das neue Pickerl zu machen.

Wer das in 5 Monaten nicht schafft ist selber schuld, und das sage ich, der in seinr Jugend 2 Jahre in Folge fürs abgelaufene Pickerl zahlen musste. Niemand außer Dir ist Schuld, schon gar nicht die Behörde.





04.06.2017, 10:48 Uhr - Editiert von Jebator, alte Version: hier
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