Einstufung öffentlicher Dienst
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Re: Einstufung öffentlicher Dienst
31.08.2017, 08:30:28
Die Schriftstücke zu "Anrechnung von Vordienstzeiten" hab ich auch gefunden,
aber so richtig transparent ist das nicht für mich. Wird mir hier in meinem
Fall ausschließlich Präsenzdienst angerechnet?


Da wirst durch Selbstrecherche auch nicht klüger werden (Berechnung scheint ziemlich kompliziert), aber in OÖ können zB bis zu 10 Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden.

Mit (zum Teil erheblichen) Gehaltseinbußen musst aber rechnen - reich wirst im öffentlichen Dienst nicht werden.

Ich geh auch mal davon aus, dass die meisten ausgeschriebenen Stellen "Vertragsbedienstete" betreffen und du heutzutage eher selten einen Beamtenposten finden wirst.
Als Vertragsbediensteter bist ASVG versichert (Pensionsversicherung) und GKK bzw. KFG für Krankenversicherung - also auch nix mit Beamtenpension etc.

Ist diese Einstufung nur eine Angabe für die Inserate oder erfolgt diese
Einstufung tatsächlich so?


Stellen werden gemäß Dienstpostenplan vergeben - und da ist genau definiert, was dir "zusteht" .... Überzahlungen gibt's maximal in Form von Zulagen auf den nächst höheren Dienstposten (muss der Arbeitgeber aber sehr gut begründen).

Gibt es andere "Zuckerl" bzw. Vorteile für ein Dienstverhältnis im
öffentlichen Dienst?


Als Vertragsbediensteter fällt mir da jetzt abgesehen von der Arbeitsplatzsicherheit nichts ein - ein großer Nachteil an kleinen Verwaltungen/Gemeinden sind definitiv die geringen Aufstiegschancen und viel "ehrenamtliche Tätigkeiten" (hängt natürlich vom Arbeitgeber ab - in einer Großstadt wird dich das eher nicht treffen).

Aber ich denke die Vor- und Nachteile hängen sehr stark von der Behörde und vom konkreten Arbeitsplatz ab, so allgemein kann man das sowieso nicht sagen.
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