Onlineshop (will ja keine Namen nennen) AGB & Rücktrittsrecht
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Onlineshop (will ja keine Namen nennen) AGB & Rücktrittsrecht
13.07.2002, 18:13:13
Hi Leute! Darf hier auch einmal meine Händlererfahrungen bekanntgeben. Sie sind nicht so negativ, weil es im Endeffekt glimpflich ausgegangen ist, könnte aber für den einen oder anderen hilfreich sein.

Ich habe mir im Mai eine Digicam bestellt. Nachdem sie wochenlang nicht geliefert wurde und jegliche Anfrage meinerseits bzgl. Lieferdatum unzufriedenstellend beantwortet wurde (nämlich dass kein Liefertermin bekannt ist - obwoh bei der Onlinebestellung stand 5 - 9 Werktage...) wollte ich die Bestellung stornieren.

Hierbei wurde ich sanft darauf hingewiesen, dass lt. deren AGB's der Rücktritt 40 Euro kostet. Somit zögerte ich - informierte mich aber wie das denn so ist - mit 40 Euro Stornogebühr - mir kam das höchst spanisch vor.

Und siehe da, es gibt ein Fernabsatzgesetz, das u.a. aussagt, dass ich von jedem online getätigten Kauf IMMER bis zu 7 Tagen nach Erhalt und sogar wenn ich das Produkt bereits verwendet hatte, vom Kauf zurücktreten kann. Nach der Verwendung steht dem Händler allerdings zu, dass er einen Abschlag verrechnen kann - sollte das Produkt durch Gebrauchsspuren im Wert gemindert worden sein.

Mit dieser Information stornierte ich die bestellte Ware - und - plötzlich war das alles kein Problem und 40 Euro kostete es auch nicht.  Das Gesetz steht über jeglichen AGB's und selbst wenn ihr die AGB's unterschrieben oder sonst was habt, sind derartige Bestimmungen ungültig.

Vielleicht hilft euch das ja dann und wann mal.

Greetings
Babs

- http://babs.dolleschal.org/html/weblog.php  -
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Re(2): Onlineshop (will ja keine Namen nennen) AGB & Rücktrittsrecht
14.07.2002, 09:58:38
Bitte keine Falschmeldungen. Wenn Du die Gesetze zitierst, dann richtig. Es könnte jemand ernstnehmen. Und der würde mit Deinen Ratschlägen einfahren wie Satan in die Hölle.

Die Frist zum Rücktritt nach Fernabsatzgesetz beträgt laut Gesetz (und auch in Deutschland, soweit mir bekannt) 7 Werktage, wobei der Samstag hier witzigerweise nicht als Werktag gilt (ergibt dann meist neun Tage, wenn nicht noch Feiertage dazwischen liegen).

Jetzt stell Dir mal vor, es würde jemand, weil er Deinem Ratschlag folgt, nach 12 Tagen vom Kaufvertrag rücktreten wollen. :-/ Also bitte: Zuerst informieren, dann posten.

ABER, und die Fehlinformationen (bzw. mangelhaften Infos) sind noch nicht alle: Die Bestimmungen sind mit einer Unmenge an Ausnahmen geschmückt. Z.B. gilt das Rücktrittsrecht nicht bei

"...Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ..."

Also beispielsweise PCs, die nicht als Fertigprodukte bereits auf Lager liegen (bei Notebooks manchmal der Fall) sondern nach Kundenwunsch zusammengestellt werden, fallen unter diese Ausnahme. Auch

"...Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, ..."Weitere Ausnahmen würden Seiten füllen.

GrummelGrumpf
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