Re(3): Frage bezüglich Leasing Auto Rückgabe
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Frage bezüglich Leasing Auto Rückgabe (17 Beiträge, 1555 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Re: Frage bezüglich Leasing Auto Rückgabe  (Rips am 23.04.2018, 19:54:31)
...
Re(3): Frage bezüglich Leasing Auto Rückgabe
11.05.2018, 20:59:33
Rein formal ist es keine Rückgabe.

Am Ende eines Leasingvertrages bleibt ein Restbetrag, den Du an die Porsche Bank zahlen mußt. Wenn Du den Restbetrag zahlst, gehört danach das Auto dir. Den Restbetrag nicht zu zahlen, ist keine Option. D.h. es gibt eigentlich keine Rückgabe.

Der Ablauf ist also immer:
- Du zahlst den Restbetrag
- Du bekommst den Typenschein für das Auto, das Auto gehört jetzt Dir
- Du fährst zu einem (Porsche) Händler und verkaufst ihm das Auto
(idealerweise bekommst Du gleich oder mehr beim Verkauf als der Restbetrag des Leasingvertrages)

Wenn Du aber Porsche Bank Leasingkunde bist und an einen Porsche (VW, Audi, Skoda...) Händler verkaufst, dann nehmen sie dir die Bürokratie ab. D.h. Du gibst dort einfach das Auto ab und sie kümmern sich um den ganzen Rest. Du bist danach das Auto samt Leasingvertrag los. Eventuell bleibt ein Differenzbetrag (wenn der Händler fürs Auto weniger zahlt als der Restbetrag des Vertrages), den dann die Porsche Bank mit Dir abrechnet.

Dadurch entsteht der Eindruck, Du würdest das Auto zurückgeben. Das ist aber nicht so und selbst ein Porsche (VW, Audi, Skoda...) Händler ist keinesfalls verpflichtet, Dein Porsche Bank Leasingfahrzeug anzukaufen. Wenn er nicht will, will er nicht und Du mußt Dir einen anderen suchen. In der Praxis gehörts aber eben zum Porsche Bank Wohlfühlpaket, daß Du in der Regel wenig Zores hast.

Der Restbetrag ist aber eine Schätzung. Hier ist die Porsche Bank recht konservativ - andere kreativ bis betrügerisch (absichtlich hoher Restbetrag im Vertrag, damit die Leasingrate niedrig ist). Am Ende bleibts aber eine Schätzung und die kann daneben liegen. Das Risiko trägst Du, d.h. die Differenz zahlst Du.
Davon ausgenommen sind garantierte Restwerte, aber so etwas habe ich schon lange nicht mehr gesehen bzw. sind diese meist recht kreativ an irgendwelche Klauseln gebunden und damit im Endeffekt auch nicht mehr garantiert.







Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung