Ferienwohnung storniert (neue vermietet) - Provision zu zahlen?
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Ferienwohnung storniert (neu weiter vermietet) - Provision zu zahlen?
06.09.2018, 21:01:55
Ich hoffe das passt hier halbwegs rein.

Leider mussten wir unser Ferienhaus in Deutschland diesen Sommer stornieren. Insgesamt waren 70 Nächtigungen vorgesehen.

Die ersten 14 Tage konnten nicht mehr neu vermietet werden, die restlichen Tage konnte aber vollständig neu vermietet werden.

Wir haben das über eine Vermittlungsplattform gebucht, bei der Stornoabrechnung wurde nun folgendes gerechnet.

10,35 % Provision wurden korrekterweise für die ersten 14 Tage verrechnet, da das Ferienhaus ja leer blieb und der Vermieter um diese Einnahmen umgefallen ist, das Vermittlungsbüro aber natürlich auch dafür seine Leistung erbracht, und sicher dem Vermieter verrechnet hat, meiner Meinung nach auch zu Recht.

Für die restlichen 56 Tagen, welche gänzlich neu weitervermietet wurden, hätte ich angenommen, daß ich als Rückzahlungsbetrag (56 x Kosten pro Nacht) quasi vollständig zurückbekommen würde., stattdessen wurden da ebenfalls 10,35 % Provision vom Vermittlungsbüro in Abzug gebracht, und diesen verminderten Betrag hat der Vermiter auch an mich überwiesen.

In den AGB´s steht zudem bei Stornofällen eigentlich nur die übliche Aufstellung der Kosten, welche bei Stornierung zu tragen sind:

Gültig für Aparthotel, Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow:
- bis zum 45. Tag vor Anreise 15%
- bis zum 31. Tag vor Anreise 25%
- bis zum 21. Tag vor Anreise 50%
- bis zum 11. Tag vor Anreise 80%
- bis zum 0. Tag vor Anreise 90%
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90%.

Liege ich da komplett falsch in meiner Annahme, daß für den Zeitraum wo das Haus neu vermietet wurde, die Provision wie üblich eigentlich das Vermittlungsbüro dem Hausbesitzer verrechnen hätte müssen, und nicht mir? Ich habe doch ab dem 15. Tag damit eigentlich gar nichts mehr zu tun. Hätte danach einer der neuen Mieter storniert, hätten sie auch deisen Mieter die Provision in Rechnung stellen müssen, so wie mir bei den ersten 14 Tagen.

Ich hab ein bisschen im Netz danach gesucht, aber so richtig fündig bin ich nicht dazu geworden.

Wie ist eure mIenung dazu, bzw. hat jemand von euch in dem Bereich vlt. etwas mehr Grundwissen?


06.09.2018, 21:02 Uhr - Editiert von xyladecor, alte Version: hier
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Re(5): Ferienwohnung storniert (neu weiter vermietet) - Provision zu zahlen?
08.09.2018, 10:07:16
Vielmehr gehts aber eben darum, ob man mir die Vermittlungsprovision von 10,35 % gerechtfertigt in Rechnung stellen kann, für einen Zeitraum, in dem das Ferienhaus an wem anderen vermietet wurde.

Ich denke schon, auch ohne die Rechtslage in Deutschland zu kennen. Ohne die exakten Verträge, AGBs usw. zu kennen kann man das aber auch nicht exakt beurteilen.

Der Vermittler hat ja seine Aufgabe erfüllt (Abschluss eines Vertrages) und dafür gebührt ihm auch die vereinbarte Provision für seine erbrachten Aufwände. Durch dein späteres Storno, dessen Gründe offenbar weder im Einflussbereich des Vermieters noch des Vermittlers lagen (Stichwort Sphärentheorie), reduzieren sich die bereits erbrachten Aufwände ja nicht, daher gibt es auch keinen richtigen Grund für eine aliquote Kürzung.

Analogie: Lass dir einmal von einem Techniker den Fernseher reparieren und konfrontiere ihn dann eine Woche später mit einer Rückforderung eines Teils des Reparaturbetrags, da du dich inzwischen entschieden hast, das Gerät doch wegzuwerfen und die Reparatur daher nur sehr kurzzeitig Sinn hatte.

Noch ein anderes Beispiel (etwas näher an deiner Sitaution, aber extremisiert):
Stell dir vor, dass du für das konkrete Mietobjekt für den gewünschten Zeitraum gar nicht der einzige Kunde warst, der nach Vertragsabschluss wieder storniert hat. Möglicherweise gab es insgesamt 100 Nachvertragwiederstornierer und es gelang dem tüchtigen Vermittler trotzdem, für den gewünschten Zeitraum einen stabilen Mieter zu finden, sodass für den Vermieter letztendlich alles eitel Wonne ist.
Nach deiner Theorie dürfte der Vermittler trotz exorbitantem Aufwand (wohlgemerkt für konkrete Abschlüsse) die Provision nur für den tatächlichen Mieter verrechnen. Die Stornierer wären fein raus, da die Wohnung ja nie leer stand.

Falls wir uns nun einig sind, dass dem Vermittler prinzipiell die gesamte Provision für die ursprünglich geplante Dauer zusteht, dann müsste man nur noch überlegen, von wem konkret diese Kosten zu tragen sind (du oder der Vermieter).

Aus Sicht des Vermieters besteht wohl ein Vertrag mit dem Vermittler, dass bei einer erfolgreichen Vermittlung die 10% Provision fällig werden. Hier hängt es aber von Vertragsdetails ab, ob die 99 Stornierer auch als erfolgreiche Vermittlung gelten oder nicht. Manche Hotelbuchungsportale (z.B. Expedia) sammeln die Kundendaten oft nur intern und geben die tasächlichen Reisenden erst kurz vor Reiseantritt an das Hotel bekannt. Hier würde sich das Hotel wahrscheinlich wundern, wenn da so hohe Kosten für Temporärbucher anfallen würden. Wie das üblicherweise bei der Ferienwohnungsvermietung in Deutschland läuft, weiss ich auch nicht.

Letztendlich würde ich die gesamte ungekürzte Provison mit hoher Wahrscheinlichkeit schon bei dir (deine Sphäre hat das Problem ja verursacht, wenn auch teilweise unverschuldet) sehen, würde aber auch meinen, dass diese innerhalb der Reisestornoversicherung vergütet werden müsste. Hier kommt aber als Komplikation dazu, dass du ja irgendwo in einem anderen Subthread geschrieben hast, dass der Stornogrund nur für die ersten 2 Wochen vorgelegen hat und die restliche Zeit aus deinem eigenen Gutdünken nicht konsumiert wurde. Bei einem Urlaub im eigenen Land ist das vermutlich auch aus Versicherungssicht nicht nachvollziehbar und führte daher vielleicht zur Akzeptanz von nur 14/70 der Provison. Die Weitervermietung des Objekts (zufällig auch nach 2 Wochen) spielt dann vielleicht gar keine tragende Rolle bezüglich der Provision.

Kurz gesagt: Ich würde einfach die betroffene Versicherung um Rat fragen. Die solllten das am besten beurteilen können. Ich selbst hab als naiver Ösi ja bis gestern gedacht, dass es im deutschsprachigen Raum seit dem Mauerfall eigentlich gar nicht mehr notwendig ist, so lange Zeit im eigenen Land zu urlauben.  ;-)

Edit: Hier beispielsweise die verschiedenen Stornooptionen für eines von vielen deutschen Portalen. Scheinbar hat man da schon einigen Gestaltungsspielraum. Du müsstes das nun natürlich für dein Portal erforschen, wenn du wissen möchtest, was Sache ist. Hier wird das wohl niemand riechen können.
https://hilfe.fewo-direkt.de/articles/Welche-Stornierungsbedingungen-kann-ich-erfassen

08.09.2018, 11:42 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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Re(3): Ferienwohnung storniert (neu weiter vermietet) - Provision zu zahlen?
10.09.2018, 09:27:04
Nein, so läuft das natürlich nicht.


Sagt wer? Ein Internetlink?

Dann hättest du den Vermittler VOR der Buchung kontaktieren müssen, oder er das auch so sieht.
Im nachhinein wird er sich erstmals (im Optimalfall) nach seinen Bedingungen verhalten. Das hat er scheinbar getan. Rest ist dann höfliches bitten oder versuchen (keine Ahnung ob berechtigt wenn du seine AGB akzeptiert hat) gegen ihn vorzugehen.

Mit meiner Frage hat das aber auch im Grunde auch nichts zu tun, da sind wir
ja schon etwas weiter und stehen bei einer anderen Problematik, nämlich der
Vermittlungsprovision.


Wenn es sich tatsächlich klar unterscheidet (wovon ich nicht ausgehe) und die Leistung und Vermittlung klar getrennt sind würde ich es noch deutlich schlechter aus deiner Sicht sehen. Dann hat es mit deinem Link nichts mehr zu tun... Dann hast du extra für Vermittlungstätigkeit gezahlt. Diese wurde vollständig erbracht. Dann hast DU zurückgezogen. Das schmälert die Leistung des Vermittlers in keinster weise (wenn die Gegenseite zurückzieht natürlich schon). Geht es dir um 10% der Vermittlungspauschale oder 10% vom Gesamtpreis. Ich tippe auf zweiteres...

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Re(2): Ferienwohnung storniert (neu weiter vermietet) - Provision zu zahlen?
07.09.2018, 08:31:09
Nachdem er seinen Worten nach (irgendwo im Thread) erst 5 Tage vor Reiseantritt gekündigt hat, müsten es eigentlich sogar 90% sein. Ansonsten sehe ich den Fall auch so wie du.

Irgendwo anders ( https://forum.geizhals.at/t896031,7926750.html#7926750  ) schreibt er dann aber auch erstmalig, dass da eine Stornoversicherung im Spiel war. Vermutlich hat diese sich den Fall näher angesehen, die teilweise Doppelvermietung recheriert, sich nur für die ersten 14 Tage (also 14/70 der Kosten zuständig gefühlt) und den Vermieter aufgefordert, den Rest aus eigener Tasche an den TE zu bezahlen. Und bei der Vergütung des Rests dürfte dann scheinbar die Provision abgezogen worden sein.

So gesehen verstehe ich dann die Fragestellung des TE, würde die Frage aber an die beteiligte Versicherung stellen bzw. die Bedingungen dazu begutachten.
Im allgemeinen schliesst man die Versicherung ja für die gesamte vorgesehene Dauer ab und erwartet sich bei Storno vor Reiseantritt die kompletten Reisekosten (eventuell reduziert durch definierten Selbstbehalt) zurück. Der verrechnete Provisionssatz des Vermittlers (Portal) an den Vermieter ist für den Portalbucher ja im allgemeinen nicht erkennbar.

Wenn im konkreten Fall also das Haus sofort wieder weitervermietet wird und ich letztendlich nur die Hälfte zurückbekomme, weil die Versicherung es wegen Doppelvermietung weiterschiebt an Vermieter/Vermittler und die mir 50% Provision abziehen, dann wäre ich jedenfalls auch angefressen und würde den Sinn meiner Stornoversicherung anzweifeln.

So würde ich es momentan sehen. Aufgrund der zitzerlweisen Informationen des TE ist das aber alles schwer zu beurteilen.

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