Frage zur Hersteller Garantie bei differenzbesteuertem Smartphone
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Frage zur Hersteller Garantie bei differenzbesteuertem Smartphone
08.09.2018, 09:21:11
Guten Morgen,

Ich hab mir in einem Handyshop beim Türken ein Handy gekauft.
Vorher angerufen: Ja Ja.. alles neu original versiegelt, volle Garantie, letzte Stück...

Bin mit etwas Skeptis hingegangen div. Geschichten kennt man ja vom Türken. Bin dann angekommen, und siehe da, das Teil war nicht verschweißt dh geöffnet mit der Begründung die müssen das tun um nachzuschauen ob bei der Lieferung nichts beschädigt wurde. Ist zwar glaub ich nicht richtig und nur Geschwatz. Dachte mir ok ich nehm das gute Stück mal genauer unter die Lupe, alle Folien waren drauf keine Fingerabdrücke, keine optische Mängel.
Habs mitgenommen, wichtig war für mich die Rechnung und ein Gerät das funktioniert. Fertig.

Daheim angekommen lese ich das erste mal was über Differenzbesteuerung. Hab ich ganz klein auf der Rechnung entdeckt.
Daher das Handy stammt höchstwahrscheinlich aus einer Vertragsverlängerung das der Händer von privat angekauft hat.
Ist mir persönlich auch wurscht, hauptsache es funktioniert und ich habs zu einem unterbotenen Preis eines Großelektrohändlers bekommen.
Aber dann wurde ich wegen der Garantie unsicher, ob als "Zweitkäufer" ein Gewährleistung [Edit: Herstellergarantie wäre richtiger ausgedrückt] direkt beim Hersteller zieht.
Garantie ist ja eine Freiwilligkeit des Händlers/Herstellers?, im Falle tut er es selbst reparieren oder schickt das Gerät auch direkt zum Hersteller. Austauschgerät werd ich wohl kaum bekommen *zwinker*

Ich hab den IMEI Code auf der Packung, online auf der Herstellerseite abgefragt um den Garantiestatus zu sehen. Gerät ist schon seit 2 Monaten registriert, Ablaufdatum im Jahr 2020, Österreich wird unterstützt.
Ok nicht so tragisch aber falls ein Garantiefall eintreten sollte, der Händler streikt, kann ich mich trotzdem direkt beim Hersteller wenden?
Gibt es da einheitlich geregelte Klauseln oder von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich?
Ich hab nur rausgelesen der original Kaufbeleg muss vorhanden sein.
Kann das eine differenzbesteuerte Rechnung? Datum, Preis, Firmenstempel, Seriennummer, Model wurde händisch reingeschrieben. Das Rechnungsnummer Feld  wurde frei gelassen stattdessen ein Stempel mit Diff.best. gemäß §24 USTG.

Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt :-)


PS: Diejenigen mit "Geiz ist nicht geil" Kommentaren, können sich gerne abwenden. Bin mir das Risiko bewusst wenn ich "billig" kaufe. Glück und Pech kann man überall haben. Kenne genauso Geschichten und Fälle, aus dem Planetengeschäft da hauts einem vom Hocker. Hab bei mobizone damals  ein iphone mit uk stecker wo mir zusätzlich ein eu stecker gegeben wurde gekauft, seit 3 Jahren keine Probleme.
PPS: Beim smartphone handelt es sich um  huawei p20 pro, UK imort


08.09.2018, 10:49 Uhr - Editiert von hunter331, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch
 
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (user563062 am 08.09.2018, 09:31:16)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (user563062 am 08.09.2018, 16:26:49)
Frage zur Hersteller Garantie bei differenzbesteuertem Smartphone
08.09.2018, 09:21:11
Guten Morgen,

Ich hab mir in einem Handyshop beim Türken ein Handy gekauft.
Vorher angerufen: Ja Ja.. alles neu original versiegelt, volle Garantie, letzte Stück...

Bin mit etwas Skeptis hingegangen div. Geschichten kennt man ja vom Türken. Bin dann angekommen, und siehe da, das Teil war nicht verschweißt dh geöffnet mit der Begründung die müssen das tun um nachzuschauen ob bei der Lieferung nichts beschädigt wurde. Ist zwar glaub ich nicht richtig und nur Geschwatz. Dachte mir ok ich nehm das gute Stück mal genauer unter die Lupe, alle Folien waren drauf keine Fingerabdrücke, keine optische Mängel.
Habs mitgenommen, wichtig war für mich die Rechnung und ein Gerät das funktioniert. Fertig.

Daheim angekommen lese ich das erste mal was über Differenzbesteuerung. Hab ich ganz klein auf der Rechnung entdeckt.
Daher das Handy stammt höchstwahrscheinlich aus einer Vertragsverlängerung das der Händer von privat angekauft hat.
Ist mir persönlich auch wurscht, hauptsache es funktioniert und ich habs zu einem unterbotenen Preis eines Großelektrohändlers bekommen.
Aber dann wurde ich wegen der Garantie unsicher, ob als "Zweitkäufer" ein Gewährleistung direkt beim Hersteller zieht.
Garantie ist ja eine Freiwilligkeit des Händlers, im Falle tut er es selbst reparieren oder wendet sich auch direkt beim Hersteller. Austauschgerät werd ich wohl kaum bekommen *zwinker*

Ich hab den IMEI Code auf der Packung, online auf der Herstellerseite abgefragt um den Garantiestatus zu sehen. Gerät ist schon seit 2 Monaten registriert, Ablaufdatum im Jahr 2020, Österreich wird unterstützt.
Ok nicht so tragisch aber falls ein Garantiefall eintreten sollte, der Händler streikt, kann ich mich trotzdem direkt beim Hersteller wenden?
Gibt es da einheitlich geregelte Klauseln oder von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich?
Ich hab nur rausgelesen der original Kaufbeleg muss vorhanden sein.
Kann das eine differenzbesteuerte Rechnung? Datum, Preis, Firmenstempel, Seriennummer, Model wurde händisch reingeschrieben. Das Rechnungsnummer Feld  wurde frei gelassen stattdessen ein Stempel mit Diff.best. gemäß §24 USTG.

Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt :-)


PS: Diejenigen mit "Geiz ist nicht geil" Kommentaren, können sich gerne abwenden. Bin mir das Risiko bewusst wenn ich "billig" kaufe. Glück und Pech kann man überall haben. Kenne genauso Geschichten und Fälle, aus dem Planetengeschäft da hauts einem vom Hocker. Hab bei mobizone damals  ein iphone mit uk stecker wo mir zusätzlich ein eu stecker gegeben wurde gekauft, seit 3 Jahren keine Probleme.
PPS: Beim smartphone handelt es sich um  huawei p20 pro, UK imort


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