Waschmaschinen (Waschtrockner) Aktionen?
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Re(2): Waschmaschinen (Waschtrockner) Aktionen?
07.11.2018, 18:06:30
Danke für den Link aber was bedeutete diese 2 Absätze da jetzt konkret für jeden einzelnen Versand-Händler von großen Haushaltsgeräten, insbesondere das mit den "zwei Rücknahmestellen"?  Brauchen Händler die "Rücknahmestellen" angeben gar nix oder zumindest nicht kostenlos was zurück nehmen?
Und welche bekannten Geizhals Händler machen von dieser Ausnahme Gebrauch, und sollte man daher meiden wenn man sein Altgerät dem Spediteur mitgeben will? Sind das die auf der unten erwähnten Liste?: https://www.eak-austria.at/pdf/VSH_Teilnehmer_2017.pdf


1:1 Rücknahme im Handel:
Daneben verpflichtet die neue Verordnung die Letztvertreiber solche Elektroaltgeräte, die „von gleichwertiger Art sind und dieselbe Funktion erfüllt haben", Zug um Zug unentgeltlich zurückzunehmen, wenn gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird (1:1 Rücknahme). Der Händler darf weder eine Rechnung verlangen noch die Rücknahme auf von ihm selber verkaufte Geräte beschränken. Das Ganze gilt auch dann, wenn der Letztvertreiber vertraglich verpflichtet ist, das Neugerät zB eine Waschmaschine in die Wohnung zu liefern.

Dann muss er die kaputte Waschmaschine von dort unentgeltlich mitnehmen und darf dafür auch keine Transportkosten oder sonstige Spesen in Rechnung stellen. Eine Ausnahme von der 1:1-Rücknahmeverpflichtung gilt für Händler unter 150m² Verkaufsfläche und (!) auch nur dann, wenn sie ihre Kunden mit einer deutlich lesbaren Information im Geschäftslokal darüber informieren (z.B. „Wir nehmen keine Elektroaltgeräte zurück“).

Rücknahme im Versand­handel:
Da die postalische Sendung von Elektroaltgeräten oder Altbatterien mit Problemen verbunden ist, kann sich der Versandhandel von seiner Rücknahmeverpflichtung dadurch befreien, indem er den KonsumentInnen zwei Rücknahmestellen pro politischem Bezirk anbietet.
Darüber muss der Versandhandel seine Kunden „deutlich“, informieren. § 5 Abs 3 EAG-VO bestimmt: „… Diese Stellen und deren Öffnungszeiten sind dem Letztverbraucher durch eine deutliche Information, insbesondere in Werbematerialien und auf der Internetseite des Versandhändlers bekannt zu geben“. Diese Information sollte daher jedenfalls im Rahmen des Bestellvorgangs sichtbar sein (und nicht irgendwo im Internet!). Auf der Homepage der Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle stehen ab sofort eine Liste der Versandhandelsunternehmen, die am Abgabestellensystem für Elektroaltgeräte und Altbatterien teilnehmen, sowie eine aktuelle Auflistung der Abgabestellen zur Verfügung.


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