Unterhaltszahlung nach Todesfall
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Re: Unterhaltszahlung nach Todesfall
24.03.2019, 19:08:09
Deine Mutter hat 25 Jahr lang NUR Euro 150,- Unterhalt erhalten ???
Es gibt in Österreich keine direkte Gesetzes-Regelung von Unterhalts-Zahlungen und sonstigen Regelungen in diesem Metier. Es gibt NUR eine Sammlung von ausjudizierten Fällen und sich daraus ergebenden etwaigen Richtlinien -> ein dünnes Büchlein mit Richtlinien (Sozialämter wissen sicher darüber Bescheid). Ich habe eine Scheidung und Trennung von Mutter und einem Sohn hinter mir.
Es ist üblich die Summe der Unterhalts-Zahlungen zweimal (wenn ich mich richtig erinnere) zu erhöhen. Das erste mal beim Kindesalter von etwa 10 bis 12 Jahren und das zweite mal bei etwa 15 bis 16 Jahren (an die genauen Jahreszahlen erinnere ich mich nicht mehr). Mit Beginn einer beruflichen Tätigkeit des Kindes endet die Zahlungs-Verpflichtung. Wenn das Kind studiert, endet die Zahlungsverpflichtung mit dem Alter von 25 Jahren (oder so).
  
Mein Sohn ist jetzt 35 Jahre alt - Ich hatte mit ihm alle 4 Wochen (Wochenziffer, die durch 4 teilbar ist) ein verlängertes Wochenende verbracht (Freitag mittags bis Sonntag abends). Ich wohnte in Wien, er anfangs im Liesertal, später in Klagenfurt bei seiner Mutter. Ich hatte mich immer bemüht bei einem Besuchswochenende ein Umfeld mit etwa gleichaltrigen Kindern zu bieten (Frühstücks-Pension und vorhandene Kinder des Vermieters + weitere Kinder, irgendwo am Land mit  Attraktivitäten für Kinder …)

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