Freelancer - zusätz. Einkommen in D
Geizhals » Forum » Finanzen » Freelancer - zusätz. Einkommen in D (15 Beiträge, 500 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): Freelancer - zusätz. Einkommen in D
23.04.2019, 21:14:02
Falsch. Grundsätzlich ist Aktivbezug im Tätigkeitsstaat zu versteuern, nicht im Ansässigkeitsstaat. Davon gibt es für Österreicher die in D arbeiten zwei grundliegende Ausnahmen (jetzt mal von Sonderfällen wie Diplomaten abgesehen):

a) die Grenzgängerregelung, wenn Wohnort und Arbeitsstätte je innerhalb 30km Luftlinie von der Grenze sind. Da bekommt man vom Finanzamt eine Bestätigung der Steuerfreiheit dir man dem Arbeitgeber übermitteln muss.
b) Die Monteurklausel, wenn die UND Verknüpfung folgender drei Bedingungen gegeben ist:

der Arbeitnehmer sich im Tätigkeitsstaat nicht länger als 183 Tage während des Kalenderjahres aufhält und  

der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist und

die Bezüge nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat.


Ist der Arbeitgeber eine in D ansässige Firma, oder hat er eine Betriebsstätte dort, die diese Arbeiten entweder bezahlt oder der sie zugute kommen (das mit dem zugute kommen wurde uns zumindest von der Lohnverrechnung so erklärt, damit sollen lustige Konstrukte erschwert werden), fällt das flach, und es muss in D versteuert werden.


Edit:
Mein Fehler, das von mir geschriebene gilt für Arbeitnehmer, er ist ja selbstständig, da ist er im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig solange er im Tätigkeitsstaat keine Betriebsstätte hat

23.04.2019, 21:25 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung