Gefahren bei Vorauszahlung - als Verkäufer?
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Re(2): Gefahren bei Vorauszahlung - als Verkäufer?
15.10.2019, 23:38:37
Betrüger hackt sich in Konto eines Opfers, überweist von dort Geld an den
Verkäufer. Verkäufer versendet Ware an Betrüger. Da Verkäufer und Opfer keinen
Kaufvertrag untereinander haben, gehört das Geld immer noch dem Opfer und kann
somit vor Gericht eingeklagt werden.


Ja, aber... Das ist eher der Fall "mit geklauter Kreditkarte eingekauft" (bzw. geklauten Kartendaten). Und da wird am Ende vermutlich die Versicherung der Kartengesellschaft den Schaden irgendwie regulieren.

Mit vollem Kontozugriff würden Profis mit dem Geld nicht umständlich irgendwelche Ware betrügerisch bestellen (schon gar nicht von irgendeinem privaten Verkäufer), sondern es einfach zu einem Strohmann überweisen und diesen das per Western Union nach sonstwo schicken lassen. Und weg ist es. Klagen kann dann vielleicht der Geschädigte gegen den (i.a. mittelosen) Strohmann, das Geld ist und bleibt weg. Da geht maximal ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank, aus dem sie sich mit ihrer ungleich besser aufgestellten Rechtsabteilung aber vermutlich rauswieseln wird, falls man sich nicht zu einer "Kulanzentscheidung" hinreissen lässt, um einen Präzedenzfall zu vermeiden. So zumindest mein Informationsstand in Sachen Kontobetrug.

Für den TE: Wenn das Geld auf Deinem Konto gutgeschrieben wurde, dürfte nach normalem Ermessen schon alles ok sein. Ausser andere Umstände riechen irgendwie "fishy". Wenn der Absender der Überweisung nicht zum Empfänger der Ware passt, oder der das mit nebulösen Begründungen irgendwo anders hin liefern lassen will, oder so...

15.10.2019, 23:39 Uhr - Editiert von someonelikeme, alte Version: hier
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