Zulassungswechsel und Versicherngswechsel
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Zulassungswechsel und Versicherngswechsel
12.11.2019, 16:09:35
Hi,

ich kiefele die letzten Tage daran, wie ich folgendes am besten bewerkstellige:

Ich muss bzw. werde in den nächsten Monaten meinen Hauptwohnsitz ummelden - das ist fix. Und ich kann meine Kennzeichen dabei nicht behalten, da von W nach NÖ - back to the rebstockwurzel.

Ich hab drei KFZ - zwei Autos auf Wechselkennzeichen und ein Motorrad. Motorrad ist stillgelegt für den Winter und bereits in einer Garage, wo es auch noch längere Zeit stehen bleiben kann (ich muss es also nicht akut übersiedeln oder transportieren, Kennzeichen ist hinterlegt).

Grundsätzlich dachte ich mir, dass ich die Wohnsitz-Ummeldung Anfang Dezember mache, und die KFZ-Ummeldung direkt danach, dann kann ich mir gleich eine Vignette mit dem neuen Kennzeichen nehmen, krieg das Pendlerpauschale, etc.

Allerdings möchte ich auch die Haftpflichtversicherung wechseln, da monatlich doch 20€ Sparpotential beim Auto sind - das ist im Jahr nicht wenig und beim Motorrad sinds monatlich auch ein paar Euro zusätzlich.

So, und nun kommt natürlich der Faktor bestehende Versicherung und deren Fristen hinzu. Soweit ich's in der Polizze gesehen hab, ist bei den Autos Beginn des Versicherungsjahres 1.1., beim Motorrad 1.4. Dennoch steht in der Auto-Polizze:

"Die Vertragslaufzeit für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich nach § 14 KHVG 1994. Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung ist jährlich per 01.04. kündbar."

Derselbe Satz steht in der Motorrad-Polizze.

Nun erinnere ich mich, dass ich beim Abmelden eines KFZ natürlich ohne Diskussionen die Versicherung mit dem Tag der Abmeldung beenden konnte und aliquot abgerechnet wurde. Und da ich den politischen Bezirk wechsle, habe ich ohnehin eine Abmeldung in Wien und eine Neuanmeldung in NÖ vor mir, mit allem pipapo und Kosten. Das könnte ich doch nutzen, zum von mir frei gewählten Zeitpunkt die Versicherung zu wechseln, oder übersehe ich irgendwas?

Bezüglich Motorrad: Von der Stilllegung direkt in die Abmeldung, und dann im Frühjahr einfach neu anmelden? Denn streng genommen müsste ich es ja ummelden, wenn ich den Hauptwohnsitz verlege. Aber zwischen Abmeldung und Anmeldung kann ich mir die erneute Stilllegung ja eigentlich sparen?

Danke für eure Tipps! $-)

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