Einzelunternehmen, Kosten
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Re: Einzelunternehmen, Kosten
24.05.2020, 09:14:13
https://www.gruenderservice.at/
das ist VIEL zu lesen, aber steht wirklich ALLES, was man wissen muß

Grundsätzlich zu überlegen:
1. darfst DU ein Gewerbe führen (unbescholten, nix Konkurs, usw)
2. welches Gewerbe? (frei, geregelt, ...)
3. ab zur WKO und Gewerbe anmelden
4. Neugründungsförderung bei WKO beantragen (wenn du dafür qualifiziert bist)
5. ab zur SVA und dort anmelden
6. ab zum FA und die Steuernummern beantragen
7. hurra, du hast es geschafft und darfst selbständig arbeiten - also selbst und ständig!

KOSTEN tut ein Gewerbe dann, wenn du Kammermitglied bist. Also den Pflichtkammerbeitrag.
Steuern zahlst je nach Gewinn.
SV zahlst du dir jetzt allein, denn einen DG-Anteil gibts ja nicht mehr. Also zahlst du
6,8% Krankenversicherung
1,53% Zukunftsvorsorge
18,5% Pensionsversicherung
= 26,83% deiner Bemessungsgrundlage
und zusätzlich pauschal 10,09/Monat für Unfallversicherung

bei Neugründungen wird dir da am Anfang ein wenig geholfen, da zahlst am Anfang pauschal € 154,72 im Monat für alles, es kommt aber, wenn du gewisse Einkommensgrenzen übersteigst, zu einer Nachverrechnung (=du darfst nachzahlen). Das kann haarig werden.

Kleiner Tipp am Rande:
wenn du eh beim AMS bist und Aussicht auf eine Rückkehr in deinen Job hast, mach nur ein geringfügiges Gewerbe auf! Du darfst halt ned sehr viel GEWINN (das ist NICHT Umsatz) machen, aber du sparst dir bis auf die 1=€ für die Unfall den ganzen Mist mit der Versicherung!

Und Warnung: wenn du mal 1J durchgehend bei der SVA voll versichert warst, kommst dort nicht mehr so leicht raus. Da mußt du dein Gewerbe völlig aufgeben, eine Rückkehr in die gewerbliche Geringfügigkeit ist dann nicht mehr möglich!

mfg
AVS



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Re(4): Einzelunternehmen, Kosten
25.05.2020, 10:17:20
so mein Bester, jetzt haben wir beide etwas ungenau gelesen.

Ich bezog mich auf
Wenn du ASVG versichert = angestellt bist, wird kein Mindestbetrag in der GSVG fällig.

und das ist SO geschrieben FALSCH.
den nächsten Satz
Dann hast du bei quasi ruhender Selbstständigkeit nur die Kosten für deinen Kammerbeitrag. Das ist überschaubar.

dden hab ich dann halb überlesen.
ja, wenn und NUR WENN die Gewerbetätigkeit "geringfügig" ist.

Oft hast du recht, diesmal leider nicht.

Ähmm, genau das hab ich ihm oben schon geraten ;-)
Da hast wohl du was überlesen ;-)

Und gewarnt, daß er in diese Geringfügigkeit von Anfang an einsteigen soll, denn wenn er mal SVA-vollversichert war, kommt er in die Geringgügigkeit nur mehr sehr schwer (bis gar nicht) zurück. Hab ich alles schon im Detail beschrieben.
Seine Frage war, was ein quasi ruhendes Gewerbe kostet.

nein, das war genau NICHT seine Frage. Seine Frage war, was ein aktives Gewerbe kostet.
Ein "ruhendes", wie du es bezeichnest, ist ein eine geringfügige Gewerbeausübung genau nicht. Denn da hab ich meine Gewerbeberechtigung und darf es auch ausüben. Ruhend ist, wenn du die Gewerbeberechtigung zurücklegst. Dann darfst aber nicht mehr tätig sein, auch nicht geringfügig. Dann kostet es allerdings gar nichts mehr, weder Unfall noch Kammer.

Also halt dich hie und da zurück bitte.

same 4U
Ich hab mich die letzten 3 Jahre intensivst mit allen Formen von Neugründungen und Arten von Selbständigkeit beschäftigt. Und es auch gemacht. Ich weiß also aus der Praxis sehr genau, wovon ich da rede.

mfg
AVS



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