19% VAT bei Amazon Rechnung
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Re(15): 19% VAT bei Amazon Rechnung
03.11.2020, 22:16:26
so, update:

Also:

jetzt business-prime-Kunde. Sollte ja eigentlich Ust-Freie IG-Lieferungs-Rechnungen geben ...
Ja, es geht. Manchmal. Manchmal nicht. ned so einfach....

Fazit:

Ich hab etliche Rechnungen bekommen, die sind ohne USt, also völlig korrekt als UST-freie IG-Lieferungen deklariert.
Ich hab aber auch Rechnungen MIT Ust bekommen. Mit AT Ust, DE USt, ohne Ust (aus China) irgendwas.

Ich hab einen sehr netten Mailkontakt mit einem sehr seriösen Händler aus DE hergestellt, der mir eine Re mit AT-Ust zugestellt hat, den ich hier gerne posten möchte:


Sehr geehrte Herr XY!

Ich entschuldige mich vorab, dass ich Ihnen nun die Zeit stehle, aber das ist aus (umsatz)steuerlichen Gründen doch sehr wichtig für mich.

Ich kaufe als Privatkunde seit langem bei/über Amazon, aber bin erst ganz frisch bei Amazon Business mit meiner Firma (als Kunde) registriert. Ich habe mich mit meiner österreichischen AT-UID registriert.
Und genau darauf bezieht sich meine Frage: warum bekomme ich von Ihnen eine Rechnung mit (österreichischen) 20% USt ausgestellt? Das würde doch nur für Konsumenten (nach Überschreiten der Lieferschwelle) gelten, bei einer grenzüberschreitenden B2B-Lieferung handelt es sich doch um eine USt-freie IG-(Export)Lieferung. Noch dazu, wenn ich im Vorfeld schon meine AT-UID bekannt gegeben habe.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich werfe Ihnen nichts vor, aber irgendwas ist schiefgelaufen. Liegt hier der Fehler bei mir, bei Amazon oder bei Ihnen?
Wissen/erfahren Sie, dass ich Business-Kunde bin? Wissen Sie von meiner UID und kennen Sie diese?
Wenn nicht, wende ich mich an Amazon.

Oder wurde die Consumer-Rechnung irrtümlich ausgestellt? Dann ersuche ich um eine UST-freie B2B-Rechnung. Und vielleicht den Hinweis, ob ich irgendwie dazu beitragen kann, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.

Ich tut mir leid, dafür Ihre Zeit zu beanspruchen, aber nach österreichischer Gesetzgebung kann ich diese ausgewiesene USt bei mir nicht in Abzug bringen. Denn wenn es sich um eine IG-B2B-Lieferung handelt, ist diese UST-frei und eine (irrtümlich) ausgewiesene UST ist zwar von Rechnungsleger in Österreich abzuführen, kann von mir als Rechnungsempfänger aber nicht abgezogen werden, weil sie ja zu Unrecht verrechnet wurde. Das klingt pervers, ist aber so und verteuert meinen Einkauf um 20% - was für mich wohl nachvollziehbar nicht tragbar ist.

Ich wäre Ihnen daher für jeden sachdienlichen Hinweis, wo hier das Problem liegen könnte, außerordentlich dankbar!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
AVS
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Sehr geehrter Herr AVS,

vielen Dank für Ihre ausführliche und freundlich formulierte Frage, für die ich mir gerne Zeit nehme.

Alle Ihre Ausführungen zur Umsatzsteuer sind absolut korrekt. Auch Ihre Einschätzung, dass wir Sie für diese Bestellung als Privatkunde eingestuft haben. Entsprechend enthält der Rechnungsbeleg – da wir die Lieferschwelle nach Österreich überschritten haben und die Umsatzsteuer bei einem B2C-Geschäft im Zielland der Lieferung abzuführen ist – 20% österreichische USt.

Für Sie viel interessanter ist aber natürlich die Frage, warum wir Ihren Business-Status nicht für Ihre Bestellung erfasst und diese als IGL behandelt haben. Das hat mit den Voraussetzungen zu tun, die dafür erfüllt sein müssen. Genauer geht es um die Überprüfung der USt.-ID des Käufers auf Gültigkeit, welche VOR Lieferung erfolgen muss. Nur dann dürfen wir überhaupt eine “Netto-Rechnung” ausstellen!

Wir nähern uns nun langsam der Schuldfrage :D
Für uns als Händler ist diese Überprüfung nämlich bei Amazon nicht sinnvoll möglich. Da Amazon für uns den Prozess der Bestellabwicklung übernimmt (FBA), kennen wir den genauen Versandtermin nicht. Eine automatische Prüfung pro Transaktion der USt-ID seitens Amazon findet nicht statt. Unseres Wissens nach gibt es dagegen nur eine einmalige Prüfung der USt-ID des Käufers bei Registrierung als Business-Kunde. Diese ist aus Sicht der Finanzverwaltung aber nicht hinreichend.

Gehen wir von einer nachgelagerten „automatischen“ Online-Direktprüfungsmöglichkeit der USt-ID in unserem Warenwirtschaftssystem aus (welche so nicht existiert), könnten wir zumindest unter eigenem Risiko für alle einlaufenden Bestellungen die Funktion „IGL setzen, wenn VAT-ID vorhanden“ aktivieren. In der Regel wird die VAT-ID aber nicht vom Shop übermittelt – auch nicht von Amazon – deshalb greift diese Einstellung in der Praxis auch nicht.  Die VAT-ID müsste stattdessen manuell bei Amazon abgefragt, geprüft, beim Kunden hinterlegt und der USt-Modus der Bestellung geändert werden. Keine Option bei hunderten Bestellungen.

Theoretisch hat Amazon eine Lösung für das Problem geschaffen. Es nennt sich „Automatische Rechnungsstellung“ und übergibt die Rechnungserstellung und den Rechnungsversand an Amazon. Wie wir von Händlerkollegen gehört haben, stellt Amazon bei grenzüberschreitenden Business-Kunden Bestellungen mit hinterlegter VAT-ID dann immer Netto-Belege im Namen des Händlers aus, obwohl meiner Auffassung nach keine gesonderte Prüfung der ID mehr stattfindet. Das Risiko für ggf. falsch ausgestellte Beleg verbliebe in diesem Fall natürlich beim Händler. Daher ebenfalls keine Option für uns.

Aus den genannten Gründen stufen wir Amazon als reinen Marktplatz für Privatkunden ein und behandeln alle Kunden entsprechend. Bei 99% unserer Bestellungen stimmt das ja auch. Alle paar Monate kommt aber mal eine Anfrage wie Ihre bei uns im Postfach an :)

Ich würde Ihnen empfehlen auf ausgewiesene Netto-Preise bei Amazon zu achten. Die Händler dieser Artikel nehmen meines Wissens an der „Automatischen Rechnungsstellung“ teil, ansonsten werden die Preise (wie bei uns) brutto angezeigt. Im zweiteren Fall würde ich vor allem bei größeren Bestellungen/höheren Summen immer im Vorfeld der Bestellung den Händler kontaktieren.

So, das war viel Text 😊 Wenn Sie mögen, erhalten Sie von uns eine Teilerstattung in Höhe der Umsatzsteuer. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir den Beleg nicht anpassen möchten, da dieser bereits verbucht ist und wir nachträglich keine USt-ID-Prüfung – auch keine händische – mehr durchführen können. Rechtlich hätten Sie aber, wie Sie richtig ausgeführt haben, Anspruch auf einen Netto-Beleg gehabt.

Herzliche Grüße nach Österreich,

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Sehr geehrter Herr XY!

Vielen, vielen herzlich Dank für Ihre wirklich ausführliche, umfassende und höchstgradig informative Antwort.

Sie löst zwar nicht MEIN Problem, aber ich verstehe jetzt absolut, WO das Problem liegt: eigentlich bei Amazon. Schade, dass eine so große Verkaufsplattform nicht in der Lage ist, auch eine gesetzeskonforme Zahlungsfunktion zu installieren, gerade wenn so aggressiv mit business-prime geworben wird.

Die Lösung in Zukunft wird wohl wieder sein: Produkt suchen, Händler direkt kontaktieren und DANN unter UID-Verwendung einkaufen. Weil alles andere ist für eine der beiden Seiten immer ein steuerliches Risiko.

Nochmals Danke für Ihre Informationen!
Schönes Wochenende und LG aus Wien!


Fazit 1:
Kann gehen, muß aber nicht.
Unbefriedigend hoch 17

Fazit 2:
Kack drauf, haus in die Steuererklärung und wart, ob sie es finden ...

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


03.11.2020, 22:17 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re: 19% VAT bei Amazon Rechnung
09.09.2020, 08:56:15
grunsätzlich muss der händler trotz gesenkter USt für diese Rechnung weiterhin 19% an den deutschen staat abführen, weil die umsatzsteuer-gesetze der meisten länder nach dem prinzip "USt kraft Rechnung" festgelegt sind. im umkehrschluss kann man die USt im vorsteuerabzug nehmen.

ob du als österreicher vorsteuerabzugsberechtigt bist für deutsche rechnungen hängt von vielen umständen ab. in 99% der fälle bist du es nicht. in deinem fall liegt innergemeinschaftlicher erwerb vor, da gibt es keinen vorsteuerabzug und muss der händler rechnung exkl. USt erstatten. das ist insofern problematisch, da man hierfür den händler bitten muss die rechnung ohne USt auszustellen. hierfür muss er keine USt abführen, aber einen export-nachweis erbringen. dies ist umso schwieriger bein anzahlungen oder sonderbestellungen, die erst produziert werden und der händler trotzdem auf bezahlung besteht. solche vor-rechnungen muss der händler wiederrum inkl. USt ausstellen und später wieder rausstornieren. wenn du selbst abholst beim ausländischen händler oder eine lieferadresse von einem land angibst, woher nicht deine UID ist (zB LogoIx), so wird es noch komplizierter. hier muss mit gelangesbestätigungen gearbeitet werden, die seriöserweise erst nach leiferung ausgestellt werden können. d.h. vorausbezahlung inkl. USt -> lieferung -> export -> gelangesbestätigung -> rechnung gegenbuchen und neue korrektuer-rechnung -> USt-ersatz durch händler.

in deinem fall wäre es leichter gewesen ein amazon-business-konto anzulegen mit deiner UID für deine vermietungsunternehmungen. da sieht man schön pro produkt, ob der händler die lieferung exkl. USt anbietet. bei produkte von amazon direkt ist das auch nicht immer der fall, hängt imho davon ab von welchem auslieferungslager das produkt nach österreich exportiert wird.

falls du bisher rechnungen mit ausländischer USt in den vorsteuerabzug gebracht hast, würde ich das aufrollen und einfach im finanzonline neuen USt-korrekturantrag (U1) für die vergagngen jahre einbringen. geht eigentlich unkompliziert und ohne selbstanzeige usw. im vermerk-feld einfach kurze stellungnahme angeben, warum das aufgerollt wird, dass du fehler mit ausländischen rechnungen zu deinen gunsten in vorsteuerabzug gebracht hast und jetzt neue kenntnis über vorsteuerabzug hast.

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