Gehaltsumwandlung
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Re(3): Gehaltsumwandlung
01.01.2021, 22:33:48
Ich würde genau kontrollieren wieviel von der eingezahlten Prämie tatsächlich veranlagt wird.

11% ist die Steuer, die bekommt die Versicherung nicht. Allerdings reduziert sich diese auf 4% bei langer Laufzeit.
Jemand wollte mir vor kurzen eine Ergo-Lebensversicherung andrehen. Leider waren sie nicht fähig mir die kompletten Konditionen ohne Unterschrift zu nennen. Die wollten auf die ersten 5 Jahre 6.5% Abschlußkosten (umfasst auch die Provision des Keilers), zusätzlich gibt es Verwaltungskosten, die weitere Prozente der Einzahlung umfassen (vielleicht 10% max 120EUR im Jahr). Angeblich gibt es keine Ausgabeaufschlag auf Fonds. Ist angeblich super flexibel man, kann jederzeit ein und auszahlen. Aber dann erhöht sich die Steuer von 4% wieder auf 11% und weitere Spesen kommen dazu.


Versicherungssteuergesetz 1953, Fassung vom 01.01.2021
Steuersatz
§ 6. (1) Die Steuer beträgt:
1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen:

a) 11 v.H. des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall, mit einer Höchstlaufzeit
– von weniger als zehn Jahren ab Vertragsabschluss, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise
– von weniger als fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen,

wenn keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist. Ist der Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen.

b) 4 vH des Versicherungsentgeltes in allen übrigen Fällen,

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