bob: vertragliche Änderungen - welche Alternative?
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Re: Ab wann ist die Änderung?
17.01.2021, 21:06:22
Ich habe die Mails am 11. 1. um 15:05 bekommen, Absender ist service@a1.net. Der Anhang heißt 'wichtige Informationen.pdf' (sehr vertrauenerweckend...).

Wie schon erwähnt habe ich für meine 4 gleichen Tarife nur 2 Mails bekommen. Beide haben eine zu Urzeiten von Telering portierte Nummer.

lg. mb

Inhalt:
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Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen.
Es sollen ab dem 10.03.2021 für Ihr Vertragsverhältnis easybob die folgenden Änderungen in Kraft treten:
Einführung einer jährlichen Mobile-Service-Pauschale
Für Ihren Tarif easybob führen wir eine Mobile-Service-Pauschale in der Höhe von € 25,00 pro Jahr ein.
Diese erhöht - auf Monate umgerechnet - Ihr monatliches Grundentgelt um € 2,083. Die folgenden Leistungen
sind in der Mobilen-Service-Pauschale inkludiert: Tausch der SIM-Karte, Sperre bzw. Wiedereinschaltung
des Anschlusses (ausgenommen Sperrgründe gemäß AGB bob), außerdem die mehrmalige Sperre von
Mehrwertnummern, das Einrichten von Datensperren sowie die Sperre für Mobiles Zahlen. Wir verrechnen
die Mobile-Service-Pauschale jährlich im Voraus. Bei einer unterjährigen Vertragsbeendigung erstatten wir
die Mobile-Service-Pauschale anteilig zurück.
Preisanpassungen Datenvolumen
Die unten angeführten Preise gelten nach Verbrauch Ihres im Tarif easybob (+43XXXXXXXXXXX) inkludierten
Datenvolumen pro weiterem angefangenem Gigabyte (GB):
Daten Österreich
Bisherige Konditionen
neue Konditionen
Datenübertragung via GPRS/UMTS/EDGE/LTE
Preis pro jedes weitere angefangene GB pro
Verrechnungsmonat
€ 5,00 € 6,00
€ 5,00 € 6,00
Roaming ZONE EU/EWR
Datenvolumen
Einführung des bob Bandbreiten Service
Für Ihren Tarif easybob (+43XXXXXXXXX) führen wir einen Bandbreiten Service ein.
Im Fall von Netzauslastung kommt ein gesondertes Netzwerkmanagement zur Anwendung. Bei Vollauslastung
der in der Funknetzzelle zur Verfügung stehenden Netzzellenkapazitäten, werden dem Nutzer anteilig
Kapazitäten zugeteilt. Für Ihren Tarif wenden wir die Kapazitätszuteilung der Kategorie 9 an. Damit ändert
sich Ihr Verhältnis von 1:1 zu 1:13,20 in der Zuteilung. Details zur Funktionsweise des
Netzwerkmanagementssystems und der dem Tarif zugeteilten Kategorie entnehmen Sie den Bedingungen
„bob Bandbreiten Service im A1 Mobilfunknetz“, welche auf unserer Homepage unter
http://www.bob.at/service/bandbreiten-services/  abrufbar sind.
Einführung einer Indexsicherung
Für Ihren Tarif easybob (+43XXXXXXXXX) führen wir eine Indexsicherung ein.
Wenn sich der (Kalender)-Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex („Jahres-VPI“) der Statistik Austria
ändert, hat das folgende Auswirkungen auf das monatliche Grundentgelt und auf die jährliche
Mobile-Service-Pauschale:
- Wir sind berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des
Jahres-VPI zu erhöhen
- Wir sind verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die besagten Entgelte
entsprechend der Senkung zu reduzieren
Über die Anpassungen informieren wir Sie in schriftlicher Form (z.B.: Rechnungsaufdruck). Sofern nicht
anders vereinbart ergibt sich der Umfang der Entgeltanpassungen aus dem Verhältnis der Änderung des
Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte
Kalenderjahr vor der Anpassung (Indexbasis: Jahres-VPI 2015= 100). Schwankungen von 1%
(Schwankungsraum) gegenüber der Indexbasis berücksichtigen wir nicht. Wird dieser Schwankungsraum
allerdings in den Folgejahren insgesamt über-oder unterschritten, passen wir die Entgelte in voller Höhe
an. Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar.
Hinweis: eine Verpflichtung zur Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem wir im Vorjahr ein
Recht zur Erhöhung der Entgelte nicht ausgeübt haben. Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach
der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses:
- Entgelterhöhung: 1. April bis 31. Dezember
- Entgeltreduktion: immer am 1. April
Wird der Jahres-VPI nicht mehr veröffentlicht, tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle. Das Recht
auf eine Vertragsänderung gemäß Pkt. 2 der AGB bob bleibt davon unberührt.
Alle Entgelte in Euro inkl. USt.
Sie haben das Recht, bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen am 10.03.2021 kostenlos zu kündigen. Es
fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch
genommene Vergünstigungen an. Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen
sein. Die Kündigung wird mit Einlangen bei uns wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet Ihr Vertrag. Abweichend
können Sie ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen am
10.03.2021) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für eine allfällige
Rufnummernmitnahme.

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