Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
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Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
02.07.2021, 16:02:31
Habe eine Frage an die Wohnrechts-Wissenden hier.

Ich habe gegen Ende nächster Woche einen Besuch von der vermietenden Wohnbaugenossenschaft zwecks Information über eine Sanierungsmaßnahme, die ab Mitte Juli starten soll.

Bekannt ist bisher folgendes:
Es sollen die Steigschachtleitungen saniert werden, dazu wird eine Wand in der Küche sowie eine Wand im WC geöffnet.
Die Arbeiten sollen über die Dauer von 4 Wochen erfolgen, dabei soll die Wohnung weiter bewohnt werden bzw. die Miete wird nicht erlassen, auch wird keine Ersatzwohnung gestellt.
Es wird ein Camping WC im Abstellraum bereitgestellt.

Eigene fixe Einbauten wie z.b. ein nachgerüsteter Dunstabzug in der Küche, hochwertiges Stand WC usw. sollen ohne Kostenersatz abgetragen werden und es wird der Genossenschaftsstandard wiederhergestellt.
Die Wohnbereiche der Wohnung sind während der Baudurchführung für Bauarbeiter frei zugänglich, man kann entweder auf der Baustelle anwesend sein (über 4 Wochen), oder das Inventar ist unversichert ungeschützt. Haushalt deckt bei Abhandenkommen von Gegenständen nicht.

Es müssen alle Stockwerke zeitgleich bearbeitet werden, eine Duldungspflicht wurde nicht gerichtlich festgestellt.

Mein Plan ist nun, die Durchführung der Arbeiten nur zu gestatten wenn schriftlich zugesichert wird, dass der bestehende Zustand der Wohnung beibehalten wird (funktionsfähiger Dunstabzug in der Küche, Wiederherstellung des WCs im gleichen Design und Qualität) und für die Dauer der Arbeiten eine Ersatzunterkunft bezahlt wird da Kochen nicht möglich ist sowie kein vernünftiges WC vorhanden ist. Eventuell akzeptiere ich den Verbleib in der Wohnung wenn man beim ersten Punkt entgegenkommend ist.

Meine Frage: Kann die vermietende Genossenschaft notfalls gerichtlich durchsetzen dass ich die Verschlechterung der Ausstattung hinzunehmen habe, und droht mir Schadensersatz wenn ich den Baubeginn blockiere wenn keine Einigung erfolgt? Ich habe die Absicht, den Schlüssel für das eigene Türschloss nicht herauszugeben, und wenn ein Aufbruch erfolgt, die Polizei zu verständigen.
Aufbruch ist ein realistisches Szenario, da bereits das Kellerabteil von Mietern aufgebrochen wurde, die wegen Ablehnung der Maßnahmen die Kellerabteile für die Erneuerung von Wasserrohren nicht geöffnet haben (wohlgemerkt nach 3 Tagen ohne Warmwasser wegen Pfusch der Baufirma).

Danke!

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Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
03.07.2021, 00:38:07
an die Wohnrechts-Wissenden hier.

was Genossenschaft angeht, das sag ich gleich, nur sehr rudimentär. Ansowas am Besten gar ned anstreifen ;-)

Ich kann dir das nur aus Sicht des MRG beantworten, das weitgehend übvereinstimmt, allerdings in einigen Teilen vom WGG abweicht, beantworten:
Aufbruch ist ein realistisches Szenario, da bereits das Kellerabteil von
Mietern aufgebrochen wurde, die wegen Ablehnung der Maßnahmen die
Kellerabteile für die Erneuerung von Wasserrohren nicht geöffnet haben
(wohlgemerkt nach 3 Tagen ohne Warmwasser wegen Pfusch der
Baufirma).

DAS ist wohl gerechtfertigt
Aber wohl nicht das Thema
Es sollen die Steigschachtleitungen saniert werden, dazu wird eine Wand in der
Küche sowie eine Wand im WC geöffnet

Fein. Steigleitungen sind außerhalb der Wohneinheiten, was geht mich das als Mieter an??
Die Arbeiten sollen über die Dauer von 4 Wochen erfolgen, dabei soll die
Wohnung weiter bewohnt werden bzw. die Miete wird nicht erlassen, auch wird
keine Ersatzwohnung gestellt.
Es wird ein Camping WC im Abstellraum bereitgestellt.

Mietreduktion, aber sowas von keine Frage.
In welchem Ausmaß, DAS ist hingegen eine andere Frage. Aber 25-50% scheinen MIR (MIR = ICH = IANAL ;-)) als angemessen. EinE Wohnung ohne WC ist KAt D!!!
Es müssen alle Stockwerke zeitgleich bearbeitet werden, eine Duldungspflicht
wurde nicht gerichtlich festgestellt.

Die ist, bei wesentlichen Verbesserungen  oder Sanierungen anzunehmen. Die Frage ist aber: wie weit muß die gehen? 4 Wo meinen Wohnungsschlüsel abgeben, das ist SICHER KEINE Duldung, die man verlangen kann.

  wenn schriftlich zugesichert wird, dass der bestehende Zustand der Wohnung
beibehalten wird (funktionsfähiger Dunstabzug in der Küche, Wiederherstellung
des WCs im gleichen Design und Qualität) und für die Dauer der Arbeiten eine
Ersatzunterkunft bezahlt wird da Kochen nicht möglich ist sowie kein
vernünftiges WC vorhanden ist.

MRG, wie gesagt: Mietreduktion für ALLES, was deiner Ausstattungskategorie emtspricht und du nicht benutzen kannst. Schadenersatz für alles, was da ist und nachher nicht wieder hergestellt wird.
Durchsetzung NUR gerichtlich. mA durchaus erfolgsversprechend, aber Restrisiko ist immer vorhanden
Kann die vermietende Genossenschaft notfalls gerichtlich durchsetzen dass ich
die Verschlechterung der Ausstattung hinzunehmen habe, und droht mir
Schadensersatz wenn ich den Baubeginn blockiere wenn keine Einigung erfolgt?
Ich habe die Absicht, den Schlüssel für das eigene Türschloss nicht
herauszugeben, und wenn ein Aufbruch erfolgt, die Polizei zu verständigen.

ja, u:U. kann die Genossenschaft das. Berichte doch bitte 2024 wie das Verfahren ausgegangen ist == ja, es geht vielleicht, aber sinnlos, da es VIEL zu lange dauert
Schadenersatz? Wofür denn?
Mehrkosten wegen Mangelhafter Bauvorbereitung/Verzögerung sind sicher NICHT schadenersatzpflichtig

Ein Schloß aufbrechen ist fast immer --> Besitzstörung, Unterlassungsklage
Da gibts wenig Ausnahmen

Wie schon gesagt: berichte, DAS klingt ECHT interessant

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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Re(2): Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
03.07.2021, 08:44:42
Danke für die ausführliche Rückmeldung. Ich ergänze noch ein paar Informationen.

Der Steigschacht ist - scheinbar - nur von den Wohnungen her zugänglich, das heißt, man muss in der Küche und im WC, teilweise auch im Bad die Wand öffnen (sprich tlw. abtragen), um die Arbeiten ausführen zu können.

Die Wohnungen wurden 1974 errichtet und sind großteils auch noch auf diesem technischen Stand, nur die Mindeststandards bei der Elektrik (1x FI) wurden nachgerüstet. Dunstabzug in der Küche war bauseitig nicht vorhanden und wurde mieterseitig nachgerüstet indem man ein Rohr in die Badezimmerentlüftung gezogen hat.

Der Plan der Genossenschaft ist, die mieterseitig angeschaffte Einbauküche von einem Tischlerfachbetrieb abbauen zu lassen, die Arbeitsbereiche in Küche und WC staubdicht (lol) abzuschotten und die Arbeiten dort durchzuführen während der Mieter die Wohnung weiter nutzt.
Arbeitszeiten von 7-19 Uhr.

Statt dem bisherigen Stand-WC darf nur noch ein Wand-WC verbaut werden, also entweder billiges Standardmodell akzeptieren oder Aufpreis bezahlen (Preis vom Installateurbetrieb, also Apothekerpreis).

Die Dunstabzugs-Anbindung im Bad wird nicht wiederhergestellt da angeblich so nicht zulässig. Wofür ich aber keine Quelle finde.

Ende der kommenden Woche ist die Baubesprechung dazu. Ich werde dann hier posten wie das weitergeht.

Verschärfend kommt hinzu dass die Wasserversorgung durch die Mängel derzeit schon sehr eingeschränkt ist - Warmwasser kommt mit 30-35 Grad daher. Hier bin ich mir noch nicht sicher ob die Verrohrung wirklich schon so abgerockt ist oder ob man einfach den Warmwasserdruck reduziert hat um die Compliance der Mieter mit den Maßnahmen zu erhöhen.



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Re(3): Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
03.07.2021, 12:44:04
Bin kein Top-Experte, aber hier meine Anmerkung:

Zum Thema Dunstabzug, kannst du dich auch beim Rauchfangkehrer erkundigen. Die sind da meist auch sehr interessiert, sachkundig. Wenn du eine Gasheizung hast sind auch alle Änderungen an Fenster, Fensterabdichtung und Abluft meldepflichtig an den Rauchfangkehrer!!! Gefahr CO²-Vergiftung!!!

Frage wäre ob der deine Wohnung einen eigenen Abluftschacht hat. Weil wenn es einen gesammelten Badabluftschacht für alle Wohnungen gibt, besteht die Gefahr, dass dein Knoblauch / Kochgeruch sich in den anderen Bädern auch bemerkbar macht. Das hängt natürlich von der Detailausführung ab. Das würde mich als Nachbar bzw. Hausverwaltung/Eigentümer auch nicht so freuen.

Zum Thema Klo verstehe ich beide Seiten. Wenn einheitlich alles auf Wand-WC gebaut wird, kann man das vorhandene Stand-WC nicht mehr verwenden. Hast du ein Speziall-WC mit Bidet und Fön oder ein normales. Frage ist das Standard-Modell so hässlich, was wollen die einbauen? Was ist der Aufpreis für was akzeptables? Dritte Variante du stellst ein WC Bauseits bei. Vielleicht kannst du as Standard-Modell noch auf Willhaben verkaufen.
Brauchbare WCs kosten im Großhandel/Internet nicht so viel, vielleicht wäre ja auch schon der Sitz & Deckel bald zum austauschen (Meiner ist nach 8 Jahren nicht mehr sehr schön). Hier ein Beispiel um 132EUR:
https://www.reuter.de/ideal-standard-connect-wand-tiefspuel-wc-l-54-b-36-cm-weiss-a414412.php
Hier die Suche für Wand-WCs:
https://www.reuter.de/katalogsuche/filter/montage/wandmontage?q=wc+tiefsp%C3%BCl
Zu überlegen wäre ob du eine Beschichtung willst und ob du ein Spülrandloses nehmen willst.

Das Thema Bauarbeiten in der Wohnung ist natürlich ein Wahnsinn, aber irgendwie müssen sie zu den Leitungen dazu kommen. Mein Gefühl sagt, dass da schon zumindest eine Mietminderung möglich sein sollte.

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Re(3): Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
05.07.2021, 14:46:45
Der Steigschacht ist - scheinbar - nur von den Wohnungen her zugänglich, das
heißt, man muss in der Küche und im WC, teilweise auch im Bad die Wand öffnen
(sprich tlw. abtragen), um die Arbeiten ausführen zu können.

das MUSST du dann erlauben
Die Wohnungen wurden 1974 errichtet

haben also Ostblockstandard
  Dunstabzug in der Küche war bauseitig nicht vorhanden und wurde mieterseitig
nachgerüstet indem man ein Rohr in die Badezimmerentlüftung gezogen hat.

wichtig wäre: gibts dazu eine Genehmigung? Von der HV? Vom RK? geht das eingezogene Rohr im Schacht bis nach oben oder mündet es nur in den Lüftungsschacht ein?
Daß dir die Whg als "einwandfrei" übergeben wurde, das hab ich schon gesehen, aber ist da irgendwo diese Lüftung erwähnt? Sonst behaupten die noch, sie wüßten von nix, weil das hast erst du illegal eingebaut. ;-)
Der Plan der Genossenschaft ist, die mieterseitig angeschaffte Einbauküche von
einem Tischlerfachbetrieb abbauen zu lassen, die Arbeitsbereiche in Küche und
WC staubdicht (lol) abzuschotten

das ist soweit OK.
die Arbeiten dort durchzuführen während der Mieter die Wohnung weiter nutzt.
Arbeitszeiten von 7-19 Uhr.

auch das ist AN SICH ok. Aber an welchen Tagen? 3 Tage lang ist OK, wochenlang ist nicht OK.
Statt dem bisherigen Stand-WC darf nur noch ein Wand-WC verbaut werden, also
entweder billiges Standardmodell akzeptieren oder Aufpreis bezahlen (Preis vom
Installateurbetrieb, also
Apothekerpreis).

LMAA - ich kann auf meinem WC montieren, was ich will und was technisch möglich ist.
Ja, ich muß als Mieter Verbesserungen zulassen. Aber der Austausch eines Stand-WCs gegen ein Hänge-WC ist keine Verbesserung. Das ist WC gegen WC, das ist mietrechtlich gleichwertig. Das muß ich nicht zulassen.
Allerdings, Spieß umgedreht: Ist die Wand, wo das neue WC hinsoll, jene Wand, hinter der die Installationen laufen?
Dann zerstört der Umbau wahrscheinlich deine aktuelle WC-Infrastruktur. Die nachher wieder hergestellt werden muß und wird. Gleichwertig. Und jetzt wirklich bezogen auf WERTig: deine Muschel ist wie alt? Neupreis auf 10J verteilt, was ist der Restwert? Du bekommst dafür eine andere, neue Muschel, die den gleichen Nutzwert und womöglich sogar einen höheren Zeitwert hat. Wo ist der finanzielle Schaden?

PS: Muscheln lassen auch nachträglich noch sehr einfach tauschen ;-)

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
18.07.2021, 21:14:10
Soda, hier das Update...

Die Baumaßnahme läuft jetzt seit Montag vergangener Woche.
Am Mittwoch wurde bei mir das WC komplett entkernt und die hintere Wand zum Steigschacht abgetragen.

Der Bauleiter hat das recht schlau gemacht, es  gab einige, die die Maßnahmen aufhalten wollten. Daraufhin wurde damit gedroht, dass in den anderen Wohnungen die Wände trotzdem weg gestemmt werden, und wenn einzelne Mieter sich verweigern, hat die Mehrheit eben kein Wasser bis die alle ihre Wohnung geöffnet haben.
Daraufhin hat natürlich die Mehrheit, die die Sanierung will, Druck auf die Gegner ausgeübt, bis hin zu angedrohten Handgreiflichkeiten in einem mir bekannten Fall.

Status in meiner Wohnung:

WC ist nicht vorhanden.
Kein Wasser im Bad (Dusche, Waschmaschine).
Einzige Wasser-Entnahmestelle derzeit die Spüle in der Küche, allerdings nur kalt oder lauwarm.
Im Abstellraum steht ein Camping-WC.

Ich habe mich wegen der effektiven Nichtbenutzbarkeit der Wohnung (ich wasche mich recht gerne, und bevorzugt nicht in der Abwasch/Spüle) in eine Pension in den Bergen verzogen und mache von dort aus Home Office.

Dauer der Maßnahme: Ca. 3 Wochen.

Der Dunstabzug wird beibehalten - ist schriftlich zugesagt.
Für das WC bekomme ich ein Angebot für den Aufpreis meiner Wunsch-Ausführung.
Baseline ist ein normales spülrandloses WC, für beschichtet muss ich aufzahlen.
Darüber zu streiten ist sinnbefreit.

Was genau ich dann an Mietminderung geltend mache, muss ich erst mit dem Rechtsanwalt abstimmen. Die Kosten für die Pension wird's nicht decken, der Restbetrag ist aber ein gutes Invest zugunsten meiner Nerven.



18.07.2021, 21:23 Uhr - Editiert von powerleecher, alte Version: hier
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Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
09.09.2021, 20:07:51
Was die nachträglich erstellte Lüftungs-Leitung bis in das Badezimmer zu dessen Abluft betrifft:
Ich nehme an, dass die Leitung UNTERPUTZ verlegt wurde und damit im Schacht liegt und dies in einem Steigschacht -> getrennter Brandabschnitt - und vielleicht auch NICHT F90 brandbeständig ummantelt worden ist.

Ich kann mir vorstellen, dass den neuen Steigleitungen ein unterputz verlegtes Lüftungs-Rohr im Weg ist - dieses entweder den Querschnitt des Schachtes einengt, oder mit dem Rohr in der Wand eingemauert, diese dann NICHT MEHR F90 brandbeständig ist ...

-> In diesem Fall könntest Du nachträglich dann aufputz, sichtbar ein Rohr bis ins Bad zu der Abluft-Leitung hin verlegen lassen!
-> Wenn Du an der Küchenzeile anliegend, quer eine Außenwand hast - optimal mit Fenster - könntest Du eine Dunstabzugs-Leitung aufputz, mitunter sichtbar verlegen und mit einer Wand-Öffnung direkt ins freie ausmünden lassen  - Problem ein Loch in der Außenwand zu machen gegen einen möglichen Widerstand der Genossenschaft (schlecht ist, wenn die Wand an der Grund-Grenze verläuft. Man benötigt die Erlaubnis des Nachbarn (auf viele Eigentümer aufgeteilt - man braucht die Zustimmung von allen ...     und ist verpflichtet bei baulichen Änderungen - wenn angebaut werden soll - die Öffnung wieder verschließen zu müssen).
(Ich habe vor Jahrzehnten an einer Grundstücks-Grenze sogar eine Fensteröffnung durchgesetzt und musste etlichen Leuten, für die Unterschrift, in deren Altersheim nachlaufen ...)


In einer Abluft-Leitung, die über Dach geführt wird, zirkuliert eine wärmere Luft aus den Innenräumen automatisch immer nach oben - es muss allerdings in die Wohnungen irgendwie Zuluft gelangen (früher: undichte Wohnungs-Eingangstüren; heutzutage: sind Wohnungseingangstüren zumeist Brandschutz-Türen ...)
-> Wenn man nachträglich eine Küchen-Abluft in´s freie verlegt, muss auch eine Zuluft-Öffnung irgendwo in der Außenwand gemacht werden (z.B. Durchmesser 6 cm in einem Fenster-Parapet (dort befindet sich aber auch zumeist ein Heizkörper -> also hinter dem Heizkörper ...)

z.B.: im Wohnpark Alt-Erlaa, gibt es nahezu luftdichte Fenster;
Zuluft in die Wohnräume sowie Wohnküchen und Schlafzimmer
und Abluft an den Koch-Stellen und in Bädern und WS´s.


Wenn so großzügig saniert wir, warum wird nicht auch eine generelle Zuluft und eine Abluft bei den Küchen gemacht (mit einer Wärmepumpe sollte dann der Abluft die Wärme entzogen werden und die Zuluft damit aufgeladen werden -> ???


09.09.2021, 20:19 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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