Arbeitnehmerveranlagung: Home Office Mobiliar auch 2022?
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Re(3): Arbeitnehmerveranlagung: Home Office Mobiliar auch 2022?
03.04.2022, 20:41:40
ch kenn schon Leute die beiden Anforderungen gerecht werden


werde ich aber, ich hatte seit 2014 bereits 5 (oder doch 6?) Überprüfungen meiner eingereichten Belege...und immer wurde alles was ich angegeben hab im Endeffekt auch angenommen, inkl. Schreibtisch, Regalen, Computer - + komplettes Zubehör und anteilig auch Miete und Strom. Lokalaugenschein wär kein Problem - dazu kam es aber nie

daran scheitern, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung
stellen darf.


Was ich schriftlich habe, eben eine Bestäitigung das es für mich in der Firmenniederlassung keinen Arbeitsplatz gibt.

tatsächlich 100% Homeoffice machst


was in meinem Fall wirklich seit Jahren der Fall ist

mein Arbeitszimmer ist 20qm groß, allein nur der Computerschreibtisch wäre
eine ziemliche Platzvergeudung. Daher hab ich auch die Stereoanlage aufgebaut,
beim Computer liegt die VR-Brille, usw usf. Aus dem Grund rechne ich bei einem
Lokalaugenschein damit, dass der Raum nicht als Arbeitszimmer anerkannt würde.


meines hat 13m² und sieht NULL nach Privatraum aus, hier steht nur IT Zeug rum, ich hab nichtmal ein Foto, ein Poster oder sonstwas, keine Deko - einfach NIX. IT-Kram, weiße Wände und Ende. Dadurch das ich schräge Wände hab ist das Zimmer mit 2 Regalen und einem Schreibtisch auch prall gefüllt - also keine Platzvergeudung die man mir "anlasten" könnte.

ass sie selbstständig sind und ein Haus besitzen...


Ich bin normal angestellt, habe aber einen reinen Arbeitsraum (innerhalb meiner / einer Mietwohnung)


03.04.2022, 20:48 Uhr - Editiert von h-works, alte Version: hier
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