Problem mit DPD (Thread 2): RTR stellt Verfahren mit 03.05.2022 ein
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Problem mit DPD (Thread 2): RTR stellt Verfahren mit 03.05.2022 ein
18.07.2022, 16:49:16
Ich bin da vor kurzem drueber gestolpert - anscheinend haben die ganzen RTR Beschwerden von AVS doch etwas bewirkt.

Link: https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/entscheidungen/entscheidungen/prauf1_21.de.html


Im März 2021 leitete die RTR-GmbH aufgrund einer ungewöhnlichen Häufung von Beschwerdefällen zu nicht erfolgten Zustellversuchen an Empfängeradressen ein Aufsichtsverfahren gegen DPD ein. Dieses Aufsichtsverfahren wurde mit Bescheid vom 03.05.2022 eingestellt, weil DPD in der Zwischenzeit verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung getroffen hat, der Anteil an Empfängerbeschwerden zu DPD im Beobachtungszeitraum deutlich zurückgegangen ist und somit festzustellen war, dass der Mangel nicht mehr gegeben ist.


Das PDF muss man unbedingt gelesen haben. Money quote:

Dieses Verfahren wurde am 22.03.2021 eingestellt, weil die Post-Control-
Kommission nach § 50 Abs 1 Z 5 des Bundesgesetzes über die Regulierung des Postmarktes
(Postmarktgesetz – PMG), BGBl I Nr 123/2009 idF BGBl I Nr 23/2020, als Maßnahme nur die
Untersagung der weiteren Diensteerbringung hätte anordnen können. Dies erschien ihr nicht als
angemessen im Sinne des gelindesten Mittels.


Dh: Die sind zwar total Schei**e, aber weil wir als einziges Mittel die Bude zusperren koennen (wtf die koennen keine Strafe verhaengen?!) lassen wir alles so wie es ist und tun nix. JA SUPA!


Oder hier:

durch die bereits getätigten Investitionen, insbesondere die erfolgte Personalaufstockung,
hat DPD die Sortierleistung um 30.000 Pakete pro Stunde gesteigert.


Ja das hilft bei der ZUSTELLUNG an der Haustuer ja echt super wenn die SORTIERLEISTUNG verbessert wurde.

Kann man sich gar nicht ausdenken sowas.

Das PDF ist eigentlich ein einziges Moneyquote - oder einfach oesterreichische Realsatire. Wenn ich Kabarettist waere, koennte ich da draus ein ganzes Programm machen.

Weiters führt DPD an, der Umstand, dass die Empfängerbeschwerden in den meisten Fällen nicht
zu Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde geführt haben, würde belegen, dass der
vermutete Mangel gar nicht vorlag. Dies kann schon deshalb ausgeschlossen werden, weil den
Empfängern im Schlichtungsverfahren keine Antragsberechtigung

usw....



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