Kaufland 75" doch keine 75"
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Re(7): Kaufland 75" doch keine 75"
05.04.2025, 11:27:56
Wie hier bei Kaufland hat niemand eine Ahnung was im Falle eines Falles passiert. Das will ich mir zumindest nicht antun.

Sehe ich auch so. Die oben angeführte Betellbetätigung wäre an und für sich ja sehr eindeutig, so dass ich mir theoretisch keine Sorgen machen würde. Wenn sich die dahinterstehenden Händler in ihren AGB aber auf kleingedrucktes auf den Bestellseiten beziehen, dann wird mir die Sache doch etwas unheimlich.
2.4 Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer selbst findet nicht statt.

2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

Da bleib ich doch lieber bei meinen gewohnten Händlen und Portalen und bezahle bei Bedarf mit meiner neuen A-Karte. ;-)


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