Rezeptgebühren-Befreiung?
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Re: Rezeptgebühren-Befreiung?
24.09.2026, 17:11:07
Ich hab' jetzt weder bis Anfang September die € 314,01 insgesamt Rezeptgebühr
bezahlt noch die 2% der Rente erreicht und hab' jetzt schon 2x in der Apo nix
bezahlt ... hab' ich was falsch verstanden oder liegt da etwas schief?


Wie hast du das berechnet?
Ich helfe einem Verwandten bei der Medikamentenabholung und wenn man seine ELGA-Rezeptdaten exportiert, lässt sich der Kontostand nicht unbedingt 1:1 nachvollziehen.
Sein Rezeptgebührenkonto zeigt einen höheren anrechenbaren Betrag als die Liste der tatsächlich bezahlten Rezeptgebühren.

Anderseits werden seit 2026 zusätzlich ärztlich verordnete Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, bei der Rezeptgebührenobergrenze berücksichtigt.

Aber wir sind in Österreich, warum sollte das Ganze einfach und nachvollziehbar sein! ;-)

Zusatzfrage: und wie kriegt die ÖGK die 2% bei Selbständigen bzw. bei Leuten, die aus Vermietung & Verpachtung zur Rente etwas dazu verdienen, heraus, wenn die Einkommenssteuererklärung erst im nächsten Jahr ans FA geschickt wird...?


Es steht relativ klar dort unter Info:

"Die Sozialversicherung kennt von jedem Versicherten die Beitragsgrundlage/n, da auf dieser Basis die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

    Sonderzahlungen (wie z.b.: Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) werden generell nicht berücksichtigt.
    Es wird immer ein gesamtes Kalenderjahr im Nachhinein betrachtet

Ausnahmen:

    Bei Bezug von Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, AMS Leistungen wird das laufende Kalenderjahr herangezogen.
    Bei Pensionisten wird/werden die im laufenden Kalenderjahr bezogene/n Nettopension/en zur Berechnung herangezogen.
    Bei selbstständig Erwerbstätigen (Versicherte der SVS) wird das zweit vorangegangene Kalenderjahr betrachtet.
    Für Versicherte ohne Anspruch auf Bezug der Ausgleichszulage mit einem Einkommen unter dem Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage wird das Jahreseinkommen mit dem Zwölffachen des Ausgleichszulageneinzelrichtsatz (Wert 2025 = 15.700,68 €) berechnet."



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Ich glaube an das Gute im Menschen,
ich verlasse mich aber lieber auf das Schlechte in ihm.


24.09.2026, 17:55 Uhr - Editiert von pyti2000, alte Version: hier
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