Sammelklage gegen UPC
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Sammelklage gegen UPC
26.07.2002, 18:08:13
Hallo Leute

Mir ist bei UPC was passiert was eigentlich unglaublich ist. Leider ist es wahr.
Es ist die einzige "Firma" bei der sowas passiert (ist) und die sich so eine Frechheit erlaubt.
Ich habe meine Telekinobox ordnungsgemäss retourniert und wurde am Schalter von der Dame gefragt wie ich gerne meine Kaution zurück hätte. Ich habe das Bankkonto gewählt. Nun es schien alles normal bis ich dann nach 2 Wochen bei UPC angerufen habe und mal nur interesse halber gefragt habe was mit meinem Geld ist. Und da hab ich die Antwort bekommen das ich NUR 13!!!!!€ retourniert bekomme. Auf meine Frage warum teilte man mir kühl mit weil ich noch eine Rechnung offen habe die mit dem Geld
beglichen wurde! Ich bezahle meine Rechnungen immer zum gleichen Zeitpunkt und da hat UPC nicht das Recht einfach Geld einzubehalten (noch dazu ohne den Kunden vorher zu fragen) das ihnen gar nicht gehört. UPC hat somit Vertragsbruch begangen weil in den
Verträgen die ich unterschrieben habe damals nichts davon steht das UPC einfach so (weil ihnen fad ist oder sonst was) Geld einbehalten kann! Ich habe meinen Teil des Vertrages eingehalten da ich die Box
retourniert habe, UPC hat das Geld nicht zur Gänze zurückbezahlt so wie es vertraglich vereinbart wurde!!!
Meine Forderung an UPC war darauf hin das ich den restbetrag von 57€ unverzüglich ausbezahlt bekomme. Die Personen mit denen ich gesprochen habe, hatten die kompetenz eine sofortige Kundenlösung zu finden bzw. wären berechtigt gewesen mir mein Geld auf
verlangen im Shop bar auszubezahlen. Nur verlieren sie lieber kunden als das zu machen! Da hier aber nur ablehnung erhalten habe werde ich diesbezüglich am montag die Klage gegen UPC einreichen. Alle Unterlagen (Verträge) sind schon bei meinem Rechtanwalt.

NUN zum Punkt: Falls jemandem das gleiche passiert ist der kann sich gerne dem Verfahren anschliessen, auch damit sowas anderen Leuten erspart bleibt!
Jeder ist dazu herzlich eingeladen!
Wer interesse hat einfach per mail melden und ich werde dann mitteilen was genau zu
machen ist.
Die Anträge auf Klage können auch noch nach Montag eingebracht werden!


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Re(7): Sammelklage gegen UPC
28.07.2002, 02:00:21
§ 10. Zahlungsbedingungen
(1)  Das Herstellungsentgelt, das anteilige monatliche Grundentgelt sowie andere Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Grundentgelte und andere feste monatliche Entgelte werden auch danach im voraus verrechnet. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung gemäß Fälligkeit zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung aus einem nicht zufolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von UPC zu vertretenden Grund während eines Kalendermonats beendet, so ist UPC berechtigt, die vereinbarten monatlichen Grund- und sonstigen festen monatlichen Entgelte für den betreffenden Monat zur Gänze zu verrechnen.
  
(2)  Die Entgelte sind im Lastschriftverkehr oder im Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten. Entgelte sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsart mittels Zahlschein ist UPC berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt nach Maßgabe der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen zu verrechnen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist UPC berechtigt, dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand in Höhe von bis zu 50% der festen monatlichen Grundentgelte in Rechnung zu stellen.
  
(3)  Darüber hinaus ist UPC berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen administrativen Mahnspesen in Höhe von ATS 240,-- (Euro 17,44) in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., sowie die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen (wobei sich UPC zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann) sowie Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich UPC vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
  
(4)  Gegen Ansprüche von UPC kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot erstreckt sich nicht auf Gegenforderungen von Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG, die in rechtlichem Zusammenhang mit Forderungen von UPC stehen oder von UPC anerkannt wurden. UPC ist berechtigt, eine vom Kunden erlegte Kaution gegen allfällige Forderungen gegenüber dem Kunden, aus welchem Titel immer, aufzurechnen.
  
(5)  In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl von UPC gewidmet. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG nur im Falle von Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit UPC zu.
  
(6)  Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen bei UPC schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der oben genannten Frist gilt als Anerkennung der Rechnung. Sollten sich nach einer Prüfung durch UPC die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von UPC, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten oder die RTR-GmbH zur Streitschlichtung gemäß § 116 TKG anzurufen. Wenn sich herausstellt, dass die Erhebung von Einwendungen unberechtigt war, wird der Verzug ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit der Forderung berechnet.
  
(7)  Weist der Kunde einen Abrechnungsfehler nach, der sich zu seinem Nachteil ausgewirkt haben könnte und lässt sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln, so wird ein Pauschalbetrag vorgeschrieben, der sich nach dem durchschnittlichen Ausmaß der Dienstenutzung durch den Kunden während der letzten drei Abrechnungszeiträume bemisst.
  
(8)  Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses bzw. der Erbringung des jeweiligen Dienstes. Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Installation der Hard- und Software für die Nutzung eines bestellten Dienstes nicht vor, so ist UPC berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand für weitere Montagetermine gesondert in Rechnung zu stellen.
  


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Re(2): Sammelklage gegen UPC
28.07.2002, 13:00:54
Lieber proudamerican,

1.) ist es bei Telekabel schwierig, eine rechnung mit erlagschein 'rechtzeitig' einzubezahlen. Die hätten das geld nämlich am liebsten sofort nach dem versenden der rechnung und schicken eine woche später schon die erste mahnung.

2.) bestehen verträge für endkunden und massenprodukte hierzulande hauptsächlich aus den kleingedruckten AGB. Diese enthalten aber meist auch einen großen teil für den gegenständlichen vertrag nicht zutreffender bestimmungen und zahlreiche bedingungen die im geschäftsverkehr mit endverbrauchern im sinne des §1 KSchG nicht zulässig sind.

3.) sind wir leider nicht in Amerika, da hätte Telekabel nämlich gar nicht erst ein monopol und wäre infolgedessen schon längst an kundenmangel pleite gegangen. Hierzulande gibt es aber sogar in einer angeblich groß- und weltstadt (wien) gerade erst mal vereinzelt etwas, das man als alternativen und konkurrenz zu Chello bezeichnen kann.

4.) gibt es sogar im wirtschaftsliberalen Amerika sehr strenge gesetze (Sherman antitrust act), die verhindern sollen, daß ein unternehmen seine marktbeherrschende stellung mißbraucht um sich vorteile gegenüber der eigenen konkurrenz zu verschaffen. Leider gibt es diese gesetze hierzulande nicht, weshalb die Tele-kom Aus-tria nicht zerschlagen wurde und Telekabel überhaupt völlig unbehelligt seine stellung zum nachteil der kunden und der konkurrenz ausnutzen darf.

mfg
Tom (privat)

Resistance is futile!
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