Vorsicht bei Preisangaben
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Vorsicht bei Preisangaben
10.08.2002, 00:38:32
Eine firma in Perchtoldsdorf bietet in der Geizhalsliste Smart Media Card ab Euro 32,40 an.Ich bestellte sie per Internet
darauf rief mich der Händler an und sagte mir ich könne die Card am nächsten Tag abholen aber da kommt noch ein
sogenannter Mindermengenzuschlag dazu,den ich trotz vorheriger nichtinformation bereit war zu zahlen.
Sonderbarerweise war die webseite die ich ansehen wollte leer,also ohne jeglicher Information.
Am 6.8. 2002 holte ein bekannter von mir die Card in Perchtoldsdorf ab  und erhielt folgende Rechnung:

                                    Smart Media Card 64 MB                           31,17
                                    Mindermengenzuschlag                                4,17
                                   ___________________________________________
                                   Netto                                                         35,34
                                    20% Mwst.                                                  7,07
                                 -------------------------------------------------------------
                                 Gesamt:                                                       42,41  Euro

Habe den Händler nicht namentlich genannt,aber Ihr werdet ihn schon finden!
Da geh ich doch beim nächsten mal gleich zu einen Geschäft,da weiss ich wie ich dran bin.
Dieser Händler kann ja auch kein großhandel sein,denn er wickelt die geschäfte in einer Wohnung ab.
Smutny
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Re: Vorsicht bei Preisangaben
23.08.2002, 13:59:21
Hi...
Ich möchtes das so nicht im Raum stehen lassen:

Ablauf war folgender:
Herr X ruft mich an, und fragt, ob die Karte lagernd ist. Ich sage Ihm ja, bitte Ihn aber, die Karte über den Shop zu bestellen, da er ja laut Fernabsatzgesetz auch die AGB's zur Kenntniss nehmen sollte. Dort stehen unter anderem auch der Mindermengenzuschlag.

Am nächsten Tag (Di. 6.8) kam eine Mail, wo er die Karte bestellt, und diese auch am selben Tag abholen lassen wollte.

Ich habe daraufhin seine Telefonnummer aus dem Telefonbuch gesucht, Ihn angerufen, und ihm mitgeteilt, dass wir

1. Immer nur Dienstag und Freitag versenden, und da wir direkt am Großhandelslager hängen, die Karte auch nicht vor Ort haben. Unser Geschäft ist auf Versandhandel ausgelegt, wir beiten aber auch die Möglichkeit nach vorheriger Absprache die Ware abzuholen.

2.Bei einem Verkaufswert unter €200 einen Mindermengenzuschlag in höhe von €5 verrechnen.

Um seinem Wunsch die Karte möglichst rasch zu bekommen zu entsprechen, habe ich die Karte aus dem Lager holen lassen. Die Karte war somit unterm Strich sogar ein Verlustgeschäft, aber es ist uns eben wichtig die Kunden zufrieden zu stellen.

Zum Falschen Rechnungsbetrag möchte ich folgendes sagen:
Dass er um €5 mehr bezahlt hat, war ein Missverständniss, da der Mindermengenzuschlag versehentlich einmal im Produktpreis inkludiert war, und dann nocheinmal separat angeführt wurde.
Da die Bestellung nocht über den Shop kam, mussten auch beim Rechnungsschreiben die Daten von Hand eingegeben werden.
Sowas kann passieren, und war sicher nicht mit Absicht so wie das unterstellt wurde. Die Differenz wurde auch sofort rücküberwiesen.

Ich kann den Ärger des Käufers verstehen, dass gibt Ihm aber noch immer nicht das Recht Tatsachen zu verdrehen, und den Ruf meiner Firma zu schädigen. Ich erwarte mir in solchen Fällen eigentlich zuerst, dass sich der Kunde mit mir in Verbindung setzt, um das Problem zu beseitigen.

Ich werde das Ganze jetzt auf sich beruhen lassen, ein unguter Beigeschmack wird leider trotzem bleiben.

T. Hawranek
http://www.i-design.at
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