Re(3): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
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20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
25.12.2004, 13:46:08
Hallo,

Habe nun schon einiges im Internet bestellt aber das was ich letzte Woche erlebt habe, schlägt alle Register. Ich habe am 9.12.04 bei der Firma Media-Ran ein Pioneer Navi AVIC-X1 für 1690€ + 11,75€ Versand bestellt. Am 14.12.02 habe ich es per Nachnahme bekommen. Ich habe den Karton aufgemacht und festgestellt, dass es sich um ein Sehr umfangreiches Gerät handelt. Ich dachte dass man ein Navi einfach mit dem Radio austauscht und das war´s. Bei dem gerät muss aber ein Steuerkasten eingebaut werden und unzählich viele Kabel. OK mein Fehler. Aber ich dachte kein Problem. Ich kann ja das Gerät laut Fernabsatzgesetz zurückschicken. Ich übernehme dafür auch die Kosten der versicherten Rücksendung, damit der Händler keinen Schaden hat. Also habe ich am 15.12.04 bei Media-Ran angerufen um eine Rücksendebearbeitungsnummer zu bekommen und die wurde mir auch gleich gegeben. Ich also das Gerät direkt zur Post gebracht und zurück geschickt. Letzte Woche bekomme ich dann die Rücküberweisung der Kaufsumme abzüglich 20% der Kaufsumme. da das Gerät anscheinend starke Gebrauchspuren hat und einiges an Zubehör fehlt. Ich habe das Gerät nie komplett ausgepackt, geschweige denn eingabaut. Ich habe es so wie ich es bekommen habe zurück geschickt. Wie können die dann behaupten, ich hätte es gebraucht. Das timmt einfach nicht. Nach mehreren Emails dann, bleiben die auf Ihrem Standpunkt und wollen nun dass ich die Sache per Klage regeln soll. Ist doch ein Witz oder. Ich weiss dass viele Käufer das Fernsabsatzgesetz ausnützen aber ich habe das Gerät nicht benutzt. Die können doch nicht willkürlich sowas behaupten. Was kann ich denn da nun machen. Soll ich Klage einreichen. Die können ja jedes beliebige Gerät vorlegen und behaupten, das wäre das gerät, dass die mir geschickt haben. Ich würde für das Gerät mehr bekommen, wenn ich es bei Ebay verkaufe. Kann ich verlangen, dass die mir das Gerät wieder zuschicken und ich es doch behalten möchte. Dann verkaufe ich es eben Privat weiter. Hat jemand von Euch so etwas schon mal erlebt und eine Klage durchgezogen.
Danke für jeden Tip und noch schöne Feiertage.
Croman

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Re(3): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
27.12.2004, 00:45:53
In den AGB von Media-Ran steht auch, ich kann die Ware testen, im Umfang so
wie ich es in einem Handel vor Ort auch kann. Ein Navi kann man nur testen,
wenn man es Einbaut. Also ich denke ich hätte es sogar einbauen dürfen um es
zu testen und müsste immer noch im Recht sein, es zurück zu schicken.



In den über 10 Jahren in denen ich CarHifi verkaufe, haben wir noch KEINEM Kunden eine Navi zum Ausprobieren eingebaut, geschweige denn mitgegeben.
Weder auf der Großfläche noch im Fachhandel.
Dafür haben wir nun einmal die Vorführwände wo man die Geräte testen kann.
Das funktioniert auch ohne Einbau, da die über eine Demo-Funktion verfügen.
Somit würde sich der Punkt eher zu deinem Nachteil gestalten, da du die Geräte im Handel nicht zu Hause ausprobieren kannst.

Ein normales Autoradio hingegen wird dem Kunden zum schnellen Testen, gegen abgabe des Ausweises, schon mitgegeben.

  
Wenn ich denen nun auch noch anbiete, die sollen mir das gerät wieder
zuschicken, dann bekomme ich warscheinlich ein Gerät das der Chef 6 Monate in
seinem Benz eingebaut hatte und soll den Neupreis dafür bezahlen. In meinen
Augen, ist es eindeutig Betrug was die da praktizieren.


hiermit untestellst du ihnen sie würden dir wahrscheinlich Gebrauchtgeräte als Neuware verkaufen - was du nur vermutest für den eventuellen Fall - , um es aber auch gleichzeitig als Tatsache hinzustellen : "... was die da praktizieren...", obwohl sie es noch garnicht gemacht - oder praktiziert - haben.




                                                      
   ÖÖÖÖH wat'n los hier


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