Re(4): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
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20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
25.12.2004, 13:46:08
Hallo,

Habe nun schon einiges im Internet bestellt aber das was ich letzte Woche erlebt habe, schlägt alle Register. Ich habe am 9.12.04 bei der Firma Media-Ran ein Pioneer Navi AVIC-X1 für 1690€ + 11,75€ Versand bestellt. Am 14.12.02 habe ich es per Nachnahme bekommen. Ich habe den Karton aufgemacht und festgestellt, dass es sich um ein Sehr umfangreiches Gerät handelt. Ich dachte dass man ein Navi einfach mit dem Radio austauscht und das war´s. Bei dem gerät muss aber ein Steuerkasten eingebaut werden und unzählich viele Kabel. OK mein Fehler. Aber ich dachte kein Problem. Ich kann ja das Gerät laut Fernabsatzgesetz zurückschicken. Ich übernehme dafür auch die Kosten der versicherten Rücksendung, damit der Händler keinen Schaden hat. Also habe ich am 15.12.04 bei Media-Ran angerufen um eine Rücksendebearbeitungsnummer zu bekommen und die wurde mir auch gleich gegeben. Ich also das Gerät direkt zur Post gebracht und zurück geschickt. Letzte Woche bekomme ich dann die Rücküberweisung der Kaufsumme abzüglich 20% der Kaufsumme. da das Gerät anscheinend starke Gebrauchspuren hat und einiges an Zubehör fehlt. Ich habe das Gerät nie komplett ausgepackt, geschweige denn eingabaut. Ich habe es so wie ich es bekommen habe zurück geschickt. Wie können die dann behaupten, ich hätte es gebraucht. Das timmt einfach nicht. Nach mehreren Emails dann, bleiben die auf Ihrem Standpunkt und wollen nun dass ich die Sache per Klage regeln soll. Ist doch ein Witz oder. Ich weiss dass viele Käufer das Fernsabsatzgesetz ausnützen aber ich habe das Gerät nicht benutzt. Die können doch nicht willkürlich sowas behaupten. Was kann ich denn da nun machen. Soll ich Klage einreichen. Die können ja jedes beliebige Gerät vorlegen und behaupten, das wäre das gerät, dass die mir geschickt haben. Ich würde für das Gerät mehr bekommen, wenn ich es bei Ebay verkaufe. Kann ich verlangen, dass die mir das Gerät wieder zuschicken und ich es doch behalten möchte. Dann verkaufe ich es eben Privat weiter. Hat jemand von Euch so etwas schon mal erlebt und eine Klage durchgezogen.
Danke für jeden Tip und noch schöne Feiertage.
Croman

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Re(4): 20% Abzug bei Rückgabe von Neuware der Firma Media-Ran
01.01.2005, 19:33:17
Deutsch oder Österreich ?

Das war aus Deutschland:
§357(3) BGB

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

In Österreich klingt das nur ein klein wenig anders:
§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(Quelle findest Du auf unserer Seite unter "Wissen" -> "Wichtiges Recht": http://cwsoft.at/seiten/wissen/Fernabsatzgesetz.pdf  Du kannst aber auch, wenn du misstrauisch bist, über das RIS (http://www.ris.bka.gv.at/ ) an die Daten rankommen.
  
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