Re(14): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
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Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
08.05.2007, 16:01:31
Also i fang mal von vorne an,...:..

Am 25.4.2007 wurde dieser laptop: http://geizhals.at/a237672.html  beim Exacomp bestellt. Da er ihn aber nicht lagernd hatte, wurde er erst bestellt. gut, ein paar tage später wurde ich benachrichtigt, dass der laptop zum abholen bereit ist. Danach wurde der laptop auch sofort gekauft. Zu Hause ausgepackt, eingeschalten, da kam er aber übers bios nicht hinaus, da er keine festplatte erkannte. Auch gleich beim Exacomp angerufen, auch die meinten, dass wohl die Festplatte kaputt sein wird, und dass wir den Laptop wieder zurück bringen solln, er wird dann eingeschickt.

Wir wollten ihn gleich umtauschen, da er ja von anfang an kaputt war. Der Verkäufer meinte aber, dass dies nicht möglich sei, da sie ihre Geräte selbst von einem anderen Händler beziehen. OK, nichts dabei gedacht, dann schicken wir ihn halt ein. Dauert laut dem Verkäufer ja nur eine woche. Es hieß, dass er spätestens am freitag, dem 03.05.2007 wieder zum abholen bereit wäre. Am freitag waren wir dann auch im Geschäft. Der Verkäufer meinte aber, dass er erst Montag kommen wird, da aber sicher. Gut, gestern bekam ich einen anruf, heute werde ich ihn bekommen. Heute war ich auch wieder im Shop, jetzt heißt es, er wird frühestens übermorgen kommen.

Daraufhin wollten wir das Geld zurück, wir warten jetzt schon ewig auf einen Laptop, der von anfang an kaputt war. Daraufhin lachte uns der Verkäufer aus, und meinte, dass dies nicht möglich ist. Nachdem auch der Geschäftsführer lachend meinte, dass ein neues gerät nicht in frage kommt, war es uns zu bunt, sowas hab ich noch nie erlebt. Eigentlich war ich beim exacomp ja immer sehr zufrieden, jetzt werd ich den Shop aber wohl in Zukunft meiden.

Aber das wichtige ist jetzt: Kann der Händler wirklich einfach sagen, dass er ein kaputtes Gerät nicht umtauschen will? bzw. darf er dies? Außerdem haben sich die Verkäufer unmöglich aufgeführt,...

Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus?

Ich will jetzt einfach das Geld zurück, bzw. einen neuen Laptop, kann ich da irgendetwas machen, oder ist der Händler im Recht? Kenn mich da nicht so aus, ich finde es nur extrem ärgerlich, dass ich ohne verschulden, jetzt etwas bezahlt habe, und schon seit 2 wochen nicht nutzen kann.

Edit:Geld wurde wieder zurückerstattet!


Mfg
Armin
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CPU: amd64 3000+, asus a8n-E, 2*512MB Kingston HyperX CL2-2-2-5-1T @ 200Mhz, Seagate 7200.7 160Gb NCQ, Casetek 1018, Nx6600Gt,
12.05.2007, 10:53 Uhr - Editiert von 1987, alte Version: hier
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Re(14): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
08.05.2007, 17:07:45
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=markt+%2B+dienstleistung&id=24579&text=text2&cookie%5Ftest=1


"Gewährleistungsbehelfe

Die Grundidee: Zuerst soll der Käufer und Übernehmer vom gewährleistungspflichtigen Verkäufer und Übergeber Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache verlangen; nur in zweiter Linie kann man Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – sogar die Vertragsauflösung (Wandlung) verlangen. Diese gilt nicht nur für Kaufverträge sondern ebenso für Werkverträge.

Verbesserung und Austausch

Je nachdem, welcher Mangel zu beklagen ist, kann man also zunächst nur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder einen Austausch verlangen.

Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt beim Käufer. Man kann sich also grundsätzlich aussuchen, ob der Vertragspartner reparieren oder austauschen soll. Das Wahlrecht hat aber eine Grenze: Wenn das gewählte Mittel unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, dann bleibt nur das jeweils andere Mittel.

TIPP:

    * Insbesondere bei fabriksneuen Waren „von der Stange“ – seien es Elektrogeräte oder Neuwagen – wird sich häufig der Austausch gegen eine mangelfreie Ware empfehlen.
    * Wenn man Verbesserung verlangt, sollte man schriftlich festhalten, dass es sich um eine „kostenlose Verbesserung“ und nicht um einen kostenpflichtigen Reparaturauftrag handelt.
    * Egal welchen Behelf man wählt, Sie sollten jedenfalls verlangen, dass der Verkäufer Ihre Aufforderung innerhalb einer angemessenen Nachfrist (Enddatum angeben) erledigt. Es darf nicht ewig dauern.




hier steht, dass es sich der kunde aussuchen kann, ob *TRÖT* oder umtausch. steht dies im gesetz auch so?
Armin
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