Re(17): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
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Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
08.05.2007, 16:01:31
Also i fang mal von vorne an,...:..

Am 25.4.2007 wurde dieser laptop: http://geizhals.at/a237672.html  beim Exacomp bestellt. Da er ihn aber nicht lagernd hatte, wurde er erst bestellt. gut, ein paar tage später wurde ich benachrichtigt, dass der laptop zum abholen bereit ist. Danach wurde der laptop auch sofort gekauft. Zu Hause ausgepackt, eingeschalten, da kam er aber übers bios nicht hinaus, da er keine festplatte erkannte. Auch gleich beim Exacomp angerufen, auch die meinten, dass wohl die Festplatte kaputt sein wird, und dass wir den Laptop wieder zurück bringen solln, er wird dann eingeschickt.

Wir wollten ihn gleich umtauschen, da er ja von anfang an kaputt war. Der Verkäufer meinte aber, dass dies nicht möglich sei, da sie ihre Geräte selbst von einem anderen Händler beziehen. OK, nichts dabei gedacht, dann schicken wir ihn halt ein. Dauert laut dem Verkäufer ja nur eine woche. Es hieß, dass er spätestens am freitag, dem 03.05.2007 wieder zum abholen bereit wäre. Am freitag waren wir dann auch im Geschäft. Der Verkäufer meinte aber, dass er erst Montag kommen wird, da aber sicher. Gut, gestern bekam ich einen anruf, heute werde ich ihn bekommen. Heute war ich auch wieder im Shop, jetzt heißt es, er wird frühestens übermorgen kommen.

Daraufhin wollten wir das Geld zurück, wir warten jetzt schon ewig auf einen Laptop, der von anfang an kaputt war. Daraufhin lachte uns der Verkäufer aus, und meinte, dass dies nicht möglich ist. Nachdem auch der Geschäftsführer lachend meinte, dass ein neues gerät nicht in frage kommt, war es uns zu bunt, sowas hab ich noch nie erlebt. Eigentlich war ich beim exacomp ja immer sehr zufrieden, jetzt werd ich den Shop aber wohl in Zukunft meiden.

Aber das wichtige ist jetzt: Kann der Händler wirklich einfach sagen, dass er ein kaputtes Gerät nicht umtauschen will? bzw. darf er dies? Außerdem haben sich die Verkäufer unmöglich aufgeführt,...

Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus?

Ich will jetzt einfach das Geld zurück, bzw. einen neuen Laptop, kann ich da irgendetwas machen, oder ist der Händler im Recht? Kenn mich da nicht so aus, ich finde es nur extrem ärgerlich, dass ich ohne verschulden, jetzt etwas bezahlt habe, und schon seit 2 wochen nicht nutzen kann.

Edit:Geld wurde wieder zurückerstattet!


Mfg
Armin
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CPU: amd64 3000+, asus a8n-E, 2*512MB Kingston HyperX CL2-2-2-5-1T @ 200Mhz, Seagate 7200.7 160Gb NCQ, Casetek 1018, Nx6600Gt,
12.05.2007, 10:53 Uhr - Editiert von 1987, alte Version: hier
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Re(17): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
10.05.2007, 10:27:27
Interessant wäre aber zu wissen was unmöglich hier bedeutet

Um die Unmöglichkeit geht es hier gar nicht. Es ist bereits unverhältnismäßig (unzumutbare Erschwernis), wenn ein Händler zwecks Austausch ein zweites, neues (und in diesem Fall noch dazu selten verkauftes) Notebook kaufen müsste, um nach Austausch ein gebrauchtes Notebook (nämlich das des Kunden nach Reparatur) auf Lager zu haben.

Es handelt sich auch - nebst allem anderen - um Ware, die erfahrungsgemäß starker Preiserosion unterliegt, sodass bei 3 Monaten Lagerhaltung gut ein Drittel des Neuwerts verloren gehen kann. Einen solchen Verlust in Kauf zu nehmen, wenn eine Reparatur binnen 2-3 Wochen ebenso zum Ziel führte, wird kein Richter einem Verkäufer zumuten.
Aber für FCS?

FSC hat keinen Vertrag mit einem Konsumenten, sondern nur ein B2B-Geschäft mit einem Händler. Und hiewr geht es nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung (bitte nicht verwechseln!).
Wenn die ein neues lagernd haben, dann fragt sich ob der Anspruch des Kunden auf sie durchgreift.

Nein, nicht schnell genug (;)). Es wäre allerdings höchst interessant, einen Musterfall bis zur Höchstinstanz durchzufechten. Denn es gäbe theoretisch Ansatzpunkte für einen solchen Durchgriff - durchsetzen musst ihn eben; und das dauert.

Aber grundsätzlich haben in diesem Thread einige, auch der TE, das Problem, zwischen "Austausch" und "Sofortaustausch" unterscheiden zu können. Auf SOFORTaustausch ist auch der Gesetzgeber nicht aus.

GrummelGrumpf
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