Norsk-IT verweigert Garantieleistungen
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Norsk-IT verweigert Garantieleistungen
04.09.2002, 00:21:36
Guten Tag.
Ich wende mich an dieses Forum mit der Hoffnung das mir vielleicht weitergeholfen werden kann.
Ich habe schon einige Computerzeitschriften angeschrieben, darunter:
Tomshardware, Computer Bild...aber die machen
auch nichts.

Vor genau zwei Woche habe ich meine neue MSI Ti4200 64MB Grafikkarte erhalten.
Diese habe ich bei http://www.norskit.de  bestellt.
Die Karte funktioniert ohne Probleme.
Vor ca. einer Woche wollte ich mir mal die genaue
Speicherbausteinbezeichnung anschauen.
Auf der rückseite erwartete mich dies:
Ein SMD Bauteil (wahrscheinlich Kondensator) fehlt bei einem
Speicherbaustein! Ich habe zwei Karten bei dieser Firma bestellt. Auf der
anderen ist dieses Bauteil vorhanden !
Es befinden sich normalerweise zwei größere SMD Kondensatoren an jedem
Speicherchip.
Man sieht deutlich , das dort mal was eingelötet war und nun fehlt.

Ich habe also der Firma Norsk IT dies geschrieben.
Diese Firma stellt einen sehr schlechten oder besser gesagt gar keinen
Support.
Ich habe den Fehler so gut wie möglich beschrieben, auch gesagt, das ich es erst jetzt bemerkt habe, weil es sich ja um nur millimeter große Bauteile
handelt, und die Karte ohne fehler funktioniert.
Als Antwort bekahm ich...Zitat :

"Wir löten nicht Karten herum, wenn die
Karte mechanisch beschädigt ist erlischt die Garantie."

(Dieser verdehte Satzt ist wirklich von Norsk-IT!)

Was soll ich dazu sagen???

Ich habe mich darauf hin direkt mit dem Hersteller MSI in Verbindung
gesetzt.
Dieser sagte das die Garantie über den Verkäufer laufen würde.
In außnahmefällen könnten Sie aus Kulanz eine Garantieanspruch gewähren, bei Serienfehlern oder wenn es den Lieferanten nicht mehr geben sollte, aber auf keinen fall, wenn die Karte meschanich beschädigt wäre.

Also heißt das im Klartext, wenn was abgebrochen ist, habe ich bei MSI keine chance auf Garantieansprüche. Wenn sich die Firma norsk-it jetzt auch noch "quer" Stellt, habe ich eine NEUE Grafikkarte mit einem Produktionsfehler oder was auch immer! Sie ist auf jeden fall nicht so wie sie sein sollte.
Wer weiß wie lange die Karte noch geht, ohne dieses Bauteil.

Bei mir ist die Karte mit sicherheit nicht beschädigt worden. So leicht
lassen sich auch SMD Bauteile nicht entfernen. Wenn ich irgendwo gegen
gestoßen sein sollte, müßten zumindest Kratzer auf der Karte zu sehen sein.
Dort ist aber nichts zu sehen, das Bauteil fehlt einfach.

Ich finde, man kann vom Kunden nicht verlangen, mit einer Lupe die
Grafikkarte auf Fehler zu überprüfen, oder?
Telefonisch habe ich auch nach mehrmaligen versuchen niemanden bei Norsk-IT erreicht.

Gestern habe ich eine e-mail und zusätzlich ein Fax an
Norsk-IT versandt.
Dort habe ich Norsk-IT eine frist von 3 Tagen gewährt mir eine Stellungnahme zu übermitteln. Natürlich habe ich keine Antwort erhalten.
Mein letzter Satz war:"Sollten Sie wieder erwarten Ihrer Garantiepflicht nicht nachkommen werde ich Gerichtliche Schritte einleiten"
aber ich glaube das geht denen am A... vorbei.

Ich habe gestern auch noch eine e-mail an die Verbraucherzentrale geschickt. Aber soweit ich weiß wollen die Geld für ihre hilfe.

Im moment weiß ich nicht was ich machen soll.

:-(


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..
Also.....
04.09.2002, 11:59:15
Ist ja toll wenn ihr mir so viele schöne Antworten hier schreibt, aber ich dachte ich hätte alles ziemlich genau beschrieben:

Das mit der Gerichtsdrohung habe ich dem Händler geschrieben!
Ich weiß selber das die darauf nicht reagieren, aber wenn ich wirklich weitere schritte inleiten will, muß ich vorher darauf hingewiesen haben!
Ok, hier hätte ich das vielleicht nicht hinschreiben müßen, aber was solls?
Ich habe ihm ja eine Möglichkeit zumindest erstmal zur Stellungnahme gegeben. Da kommt im moment nämlich garnichts mehr!

Man sieht genau das ein SMS Bauteil rausgebrochen ist.
Rausgebrochene SMD Bauteile, "färben" an der lötstelle etwas ab. Ich habe einige grundkenntnisse in Elektronik und weiß das dies nicht nur eine lehre stelle ist! Beide Karten haben die gleiche revision!

Zur sache mit dem Multimeter:
Man kann mit einem Multimeter nicht so einfach Kapazitäten messen.
Schon garnicht wenn das Teil eingebaut ist !
Es gibt bauteile die schon durch dieses messen mit einem Multimeter beschädigt werden können. Mit einem Oszi wäre es möglich...
Ich könnte jetzt natürlich meinen Bekannten fragen, für den die andere Karte war, ob ich sein "Teil" mal auslöten dürfte, aber das würde ihm sicher nicht gefallen.

Die sache mit: "Die Karte funktioniert doch"
Kondensatoren sind zur Pufferung, Entstöhrung und was weiß ich was. Dieses Teil hat schon seine funktion. Außerdem ist die Karte neu und sollte in einem 100%igen zustand sein.

Die Verpackung war verschlossen, nichts war beschädigt, sonst hätte ich das ja gesehen! Es ist ein 2mm großes Bauteil das fehlt. Wer kontrolliert eine neue Grafikkarte mit Lupe auf solche Beschädigungen?

Ich weiß nicht in wieweit sich die Deutsche und Österreichiche Rechtslage unterscheidet. Aber ich habe hier gepostet, weil ich über Geizhals auf diesen Händler gestoßen bin und weil hier eine rubrick für "...positive und negative Erfahrungen beim Kauf" ist.
Also, richtiges Forum, richtige rubrick.

Ok, die sache hat sich hier erledigt.
Vielleicht liest ja jemand von Norsk-IT das hier, und meldet sich mal?!

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......
Re: Gewährleistungspflicht hat nichts mit Service zu tun !!! o.T.
06.09.2002, 09:49:06
Herrgott nochmal! Wiederholung immer derselben falschen Meinung hat auch nichts mit Recht-haben zu tun.

Eine machanische Beschädigung eines Teils ist prinzipiell kein Gewährleistungsfall. Vor keinem Gericht der Welt. Selten genug wird eine mechanische Beschädigung als Garantiefall anerkannt.

Wenn die mechanische Beschädigung schon bei Auslieferung vorhanden war, dann allerdings wäre es ein Gewährleistungsfall. So, jetzt kommen wir - zum hundertsten Male - zur Beweislastumkehr:

Innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf muss Dir der Händler beweisen, dass ein Mangel nicht schon bei Auslieferung bestanden hat. Die Durchsetzung Deiner Ansprüche werden in Streitfällen nur vor Gericht durchzusetzen sein - nie im Leben in einem Forum.

Und ich wünsche Dir einben sehr gnädigen Richter, denn mechanische Beschädigungen an sich wurden bereits vor Gericht per se als Gegenbeweis angesehen. Kommt sehr auf den Richter an, aber fast jedem Menschen (auch Richtern, ist leicht nahezubringen, dass es wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen kann, dass Kunden mit Ungeschicklichkeit, Axt und Meissel über ihre Komponenten herfallen dürfen, um danach "Gewährleistung!" zu brüllen.

Ob Du einen geneigten Richter bekommst oder nicht, wirst Du nur feststellen können, wenn Du tust, was Du ohnehin angedroht hat:

Sollten Sie wieder erwarten Ihrer Garantiepflicht nicht nachkommen werde ich Gerichtliche Schritte einleiten

wobei allerdings schon die Formulierung Deinem Gesprächspartner deutlich zeigt, wie wenig Du doch von Recht und Gesetz verstehst*). Das wiederum führt dazu, dass Dich Dein Gesprächspartner nicht mehr ernst nimmt (und nehmen kann).

*) Es gibt keine Garantiepflicht. Garantie ist eine freiwillige Zusatz.... -> Suchfunktion. Die Erfüllungspflicht vertraglich geregelter Garantie betrifft somit Vertragsrecht und hat mit Gewährleistungsrecht nichts zu tun.

GrummelGrumpf
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