Ferrero vs. Kinder.at -- JUHUU
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Ferrero vs. Kinder.at -- JUHUU
12.09.2002, 19:24:50
Titel: Kinder gehören nicht Ferrero
Utl: OGH weist Revisionsgesuch ab - Klagsabweisung rechtskräftig


Der fast zwei Jahre andauernde Streit um die Domain kinder.at wurde nun endgültig entschieden: Ferrero hat keinerlei Anspruch auf kinder.at, die Domain verbleibt daher beim bisherigen Eigentümer MediaClan. Ein Antrag von Ferrero auf außerordentliche Revision der Klagsabweisung durch das OLG Wien wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Der Instanzenzug ist damit ausgeschöpft, das Urteil des OLG Wien rechtskräftig.

"Wir sind froh, daß dieses absurde Verfahren nun endlich entschieden wurde" meint Mag. Marion Breitschopf, Geschäftsführerin von MediaClan. "Wir werden nun mit aller Kraft darangehen, unter kinder.at ein Portal für ebendiese Kinder - und nicht für Überraschungseier - einzurichten, wie wir es auch ursprünglich geplant hatten", so Breitschopf weiter.

Auch der Anwalt von MediaClan, Mag. Michael Pilz, zeigte sich über die Entscheidung des OGH zufrieden und vertritt die Ansicht, daß die Klägerin sich selbst mit diesem Verfahren keinen guten Dienst erwiesen hätte, zitiere der OGH doch zustimmend Stellen der Literatur, die sogar behaupten, die Marke von Ferrero sei möglicherweise gänzlich schutzunfähig - und damit löschungsreif.

Die Vorgeschichte: Am 29. November 2000 brachte die Ferrero Österreich Handelsges.m.b.H. (Österreichischer Vertrieb der Marke "kinder", man denke etwa an die kinder-Überraschungseier) eine Klage gegen die MediaClan - Gesellschaft für Online Medien GmbH auf Herausgabe der Domain kinder.at ein. Begründet wurde die Klage u.A. damit, dass "die Bezeichnung KINDER von einem weit überwiegenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise (gemeint sind die Internet-Nutzer, Anm.) als Hinweis auf die klagende Partei und auf die von ihr hergestellten Produkte verstanden (wird)". Nach Ablehnung eines Antrages auf einstweilige Verfügung wurde die Klage in erster Instanz vom Handelsgericht Wien und in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Das OLG erklärte weiters eine ordentliche Revision an den OGH für unzulässig. Ferrero bemühte sich darufhin um Zulassung einer außerordentlichen Revision durch den OGH. Da auch diese abgewiesen wurde ist das Urteil der zweiten Instanz nunmehr rechtskräftig.

Die vollständige Dokumentation des Falles steht auf http://www.kinder.at/  zum Download bereit.

MediaClan ist eine Agentur, die sich auf Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Online Medien und Online Communities spezialisiert hat. Als erfolgreiche Projekte von MediaClan gelten unter anderem love.at, palazzo.at und blackboard.at. Mehr über MediaClan finden Sie unter http://www.mediaclan.at/



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