Funcomputer - kein Widerrufsrecht bei geöffneter Ware
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Funcomputer - kein Widerrufsrecht bei geöffneter Ware
vic
02.10.2002, 20:27:02
Ich habe mit einer Grafikkarte, gekauft bei Funcomputer, Probleme, vermutlich wegen eines zu schwachen Netzteiles. Nun wollte ich die Graka zurückschicken (Widerrufsrecht), aber auf der RMA-Seite von Funcomputer steht:

4. Schliessen Sie Inkompatibilitäten aus!
Wir sind nicht in der Gewährleistungspflicht, wenn der bei uns erworbene Artikel nicht mit einem Gerät kompatibel ist, das Sie bereits besitzen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Anzeige eines Defektes, der von uns nicht nachvollzogen werden kann eine Servicepauschale von mind. € 30,- in Rechnung stellen müssen.
Bitte prüfen Sie bereits vor dem Kauf jegliche Kompatibilitätsprobleme zu Ihrer Hardware, um solche Probleme zu vermeiden!
Prüfen Sie ebenfalls vor Einsendung des Geräts sämtliche Einstellungen sowie Installation (z.B. Abstandshalter zwischen Board und Gehäuse!!!).

Besteht tatsächlich kein Widerrufsrecht bei geöffneter Ware, wenn der Händler das ausschließt? In den AGB heißt es:

13. Widerrufsrecht
13.1  Der Käufer kann lt. §§355ff BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote) und entsiegelte Software (auch entsprechende Zubehörsoftware zu Hardware) sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner, Tintenpatronen oder Batterien. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. §347 Abs. 2 BGB, zzgl. der regulären inländischen Rücksendekosten bei einem Warenwert über EUR 40,- zu erstatten. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden). Die Ware muß sorgfältig und in einer separaten, gut gepolsterten Umverpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muß die Aufschrift Widerruf deutlich zu erkennen sein, da es sonst zu Problemen mit der Annahme kommt!!!
Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
Gewerbliche Kunden sowie Dritte lt. §351 BGB sind von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen!

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...  *gg*  (deci am 02.10.2002, 20:43:21)
 

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