Connecting Electronics und das FernAbsatzGesetz
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Abstimmung: Connecting Electronics und das FernAbsatzGesetz
pb
14.10.2002, 17:23:51
Hallo,

anbei meine Meinung zu den Geschäftspraktiken der Firma Connecting Electronics.

Leider habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Ich möchte mit meinem "Leidensweg" niemanden verunglimpfen bzw. schädigen.
Mein Anliegen ist es, andere vor Schäden zu bewahren. Deshalb hier ein chronologischer Ablauf "meiner" Bestellung:

Dienstag 10.09.2002:
Bestellung einer Minolta Dimage 7i und zweier CF cards per Onlineshop aufgegeben.

Dienstag 10.09.2002:
Auftragsbestätigung von CE per Email mit Kontoangaben für Vorkasse.

Dienstag 10.09.2002:
Überweisung der Vorkasse in Höhe von EUR 1.179,71. Am 11.09.2002 verbucht.

Montag 16.09.2002:
Erste Nachfrage meinerseits nach Bestellstatus per Email (an e-mail nur für registrierte Benutzer)

Dienstag 17.09.2002:
Antwort von Frau Melanie Lenz (CE), dass Kamera wegen großer Nachfrage vergriffen sei, sobald neue Ware reinkommt, werde die Ware an mich versandt.

Mittwoch 18.09.2002:
Mail von mir, mit dem Hinweis, dass der Lieferstatus im Onlineshop auf grüner Ampel steht, was Lagerware bedeutet.

Freitag 20.09.2002:
Mehrere Emails von mir an Adresse e-mail nur für registrierte Benutzer. Keine wurde beantwortet

Freitag 20.09.2002:
Widerruf meiner Bestellung (nach §8 der AGBs von CE) per Einschreiben und zusätzlich vorab per FAX an FAX-Nr.: 02902 977 530

Montag 23.09.2002:
Information von UPS per Email, dass Paket an mich unterwegs sei von CE

Mittwoch 25.09.2002:
Mail von mir an Herrn Spork CE, mit dem Hinweis, dass ich von meinem Widerruf Abstand nehmen würde, wenn die Ware komplett geliefert wird

Mittwoch 25.09.2002:
Antwort von Herrn Spork mit der Bitte ich solle mitteilen ob bei der Lieferung alles OK war.

Mittwoch 25.09.2002:
Paket wurde angeliefert, enthielt jedoch nur als Teillieferung die 2 CF-Cards. Die Kamera soll nachgeliefert werden.

Mittwoch 25.09.2002:
Mail von mir an zuständigen Kundenbetreuer Herr Spork von CE mit dem Hinweis, das ich von dem Widerruf der Bestellung nur Abstand nehme, wenn die Kamera am Folgetag versandt würde, andernfalls möchte ich umgehend mein Geld für die ausstehende Kamera (EUR 1073,71) zurückerstattet.

Donnerstag 26.09.2002:
Antwort von Herrn Spork, dass er einen entsprechenden Scheck ausgestellt habe, der mir in den nächsten Tagen zugestellt werden würde.

Montag 30.09.2002:
Email von mir an Herrn Spork CE mit Fristsetzung der Rückzahlung bis Montag den 07.10.2002.

Dienstag 1.10.2002:
Antwort von Herrn Spork CE, dass der Scheck auf jeden Fall zu mir unterwegs sei.

Dienstag 1.10.2002 –
Donnerstag 10.10.2002:
Reiseabwesenheit meinerseits.

Donnerstag 10.10.2002:
Feststellung, dass der versprochenen Scheck noch immer nicht angekommen ist.

Donnerstag 10.10.2002:
Um 17:30 Uhr erreicht mich ein Anruf (auf Mailbox gesprochen) eines Mitarbeiters der Firma CE bezüglich der Abwicklung der Restlieferung.

Donnerstag 10.10.2002:
Email meinerseits an Herrn Spork und e-mail nur für registrierte Benutzer mit letzter Friststellung bis Freitag den 11.10.2002.

Montag 14.10.2002:
Anwalt eingeschaltet, da immer noch kein Scheck bzw. eine Antwort von CE bei mir ankam.

Den kompletten Schriftverkehr, Belege und auch die Aufzeichnung ver Voicebox habe ich meinem Anwalt vorgelegt.

CE hat nach meiner Meinung eindeutig gegen §3 FernAbsG verstossen.

mfg
PB
:-(

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Re(7): Connecting Electronics und das FernAbsatzGesetz
jac
15.10.2002, 20:46:33
eine freundin von mir hat mal ohne anwalt ein mahnverfahren eingeleitet. das ging inkl. zwangsvollstreckung über 3-4 monate... falsches formular ausgefüllt.. gerichtsmitarbeiter war im urlaub... dann gab es insgesamt nicht genug personal beim gericht... gerichtsvollzieher wurde nach x wochen verzögerung aus irgendwelchen ominösen gründen ausgewechselt werden, ...

ein rechtsanwalt kostet nix (zahlt der schuldner), es gibt keinen stress, man muss sich um nichts kümmern.. der anwalt achtet darauf das alles zügig seinen weg geht. schlecht wäre natürlich, wenn es beim schuldner nichts mehr zu pfänden gäbe und man bis zu 30 jahre hinterherlaufen müsste. die gefahr sehe ich hier aber (noch) nicht. nach eigener aussage ist seine bilanz ja - zitat -  "durchaus gut".

mehr noch: ich denke, einer wie dieser prothmann hat es nicht verdient, dass man ifür ihn auch noch mahnkosten spart !

ideal: ein anwalt, der das elektronische mahnverfahren unterstützt. das spart richtig viel zeit, denn die daten müssen 1. nicht mehr manuell erfasst werden und 2. die verarbeitung kann automatisch erfolgen !


kleine korrektur an deinen, sonst wirklich guten, postings: wenn nach 2 wochen nicht widersprochen wird, muss antrag auf zwangsvollstreckung gestellt werden. erst, wenn nach 2 weiteren wochen immernoch kein geld kommt, wird daraus ein titel !

beste grüsse, jac.

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