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Re(2): Norsk-IT
04.01.2003, 03:01:27
"Wir sehen es nicht länger ein, für einen Service hier am Kunden auch noch angefeindet zu werden"

Tja wenn die ganze Sache bloß eine einseitige Leistung wäre! So ein Prozess ist eine beidseitige Leistung, der Händler stellt dem Kunden das Produkt und der Käufer entschädigt den Verkäufer dafür mit Geld. Der Verkäufer ist dabei ja auch nicht ganz uneigennützig und gewinnt durch die beidseitig erbrachten Leistungen an Wert.

Beide Seiten müssen jedoch über die Umstände des Transfers informiert sein (der Kunde natürlich auch über das Produkt und die Leistung an sich). Da hat es der Händler natürlich einfacher, er ist nur an dem Geld interressiert und sollte am besten auch wollen, dass dem Kunden alles gefallen hat, sodass er den Verkäufer weiterempfiehlt.
Der Käufer muss sich jedoch rumquällen, dass er das Produkt irgendwie bekommt, das lassen sich die Verkäufer nämlich nen richtrig großen Freiraum und das ist der Knackpunkt an der ganzen Sache.

Informiert der Verkäufer den Kunden über die ganze Leistung (nicht nur das Produkt und dessen Qualität sondern auch die Verarbeitungszeit), so hat der Kunde kein Recht darauf, sich über den ertrag den er eingegangen ist zu beschweren. DAS darf auch rechtlich verfolgt werden.
Kommt der Händler seiner versprochenen Leistung nicht nach, so hat der Kunde die Pflicht andere potenzielle Kunden darauf hinzuweisen. Das sie dabei ausschweifend werden ist zwar nicht in Ordnung, aber im Gegensatz zu dem verstoß des Händlers zu verkraften, sollte der sich inkooperativ verhalten.


Deshalb ist es nicht nur Schwachsinn sonder sogar selektive Rechtsbeschniedung, die durch einen durch Eigenverschuldung verursachten Umstand "entschuldigt werden".Das sollte ganz klar rechtswiedrig sein und ist ethisch überhaupt nicht korrekt. Also, Kunden sollen schildern und nicht schimpfen, Verkäufer sollen versprochene Leistungen erbringen, und falls das nicht mäglich ist, müssen sie die Leistungen halt abändern oder gar aus dem Sortiment nehmen. Wie es aussieht vergessen einige Verkäufer wohl, dass sie mit dem Kunden einen Vertrag eingegangen sind und dieser von beiden Seiten zufriedenstellend erfüllt werden muss.

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