Alternate - Nachnahmesendung stornieren - Strafe?
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Alternate - Nachnahmesendung stornieren - Strafe? (21 Beiträge, 3611 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...
Re(3): Alternate - Nachnahmesendung stornieren - Strafe?
05.01.2003, 14:55:29
Das Gesetz wurde deshalb so hart formuliert, weil man die lieben Käufer vor sich selbst schützen wollte - und, weil man Telefonkeilerei u.ä. einem Riegel vorschieben wollte. Das Fernabsatzgesetz hat den Webshop ja nur "nebenbei" erwischt, der war gar nicht das eigentliche Ziel. Es gibt halt immer wieder Leute, die nicht "Nein!" sagen können, wenn der Abonnementverkäufer vor der Türe steht, der neue Otto-Versand-Katalog kommt (ja, Universal und Quelle zählen auch ;-)) u.s.w.

Das Gesetz wurde allerdings nicht dazu geschaffen, nach Lust und Laune zu bestellen und zurückzuschicken, weil der Nachbar ums Eck urplöätzlich und überraschend... oder, weil ich halt lieber bei vier Händlern gleichzeitig und dann nur ddie Sendung des ersten annehme, wie es heute zunehmend passiert. Motto, aus diesem Forum ohnehn hinlänglich bekannt: "Ist mir doch wurscht, ob dabei andere zu Schaden kommen! ICH will, basta."

Und da hat RealBorg recht. Wenn die gesetzlichen Möglichkeiten von Kundenseite missbraucht werden, kostet mittel- und langfristig UNSER aller Kunden-Geld. Das hat er gesagt und das wollte er sagen. Wie kommt denn er dazu, die Rechnung derer zu blechen, die einfach aus Jux, Tollerei (oder, wie wir einem Beitrag erst kürzlich entnehmen konnte, reiner Bösartigkeit) bestellte Produkte rücksenden, Waren nicht annehmen etc.

Was er - und natürlich auch ich, bevor mir wieder alles mögliche unterstellt wird - meint/en, ist, dass das Rücktrittsrecht eine prinzipiell gute Sache ist - prinzipiell sogar für den Händler. Keiner hat etwas davon, wenn Produkte ge/verkauft werden, die sich nach Empfang als unbrauchbar (falsche Größe, Kompatibilitätsproblem mit schon Vorhandenem etc.) erweisen. Der Kunde ist sauer, der Händler macht auch kein Geschäft mehr mit ihm. Manche Dinge sind eben auch auf einer gut bebilderten und "ausgeschilderten" Website nicht gut zu erkennen.

Beiden Seiten aber schadet der Missbrauch (jedweden Gesetzes) und der Verlust jeglichen Anstands. (Ja, liebe jüngeren Freunde, da müsst Ihr möglicherweise Eure Großeltern fragen oder nachlesen *ächz*. Duden beispielsweise. In der Schule habt ihr kaum davon gehört, im täglichen Leben auch schon lange nicht.)

Klar sollte sein: Der Weihnachtsmann zahlt die entstehenden Mehrkosten nicht. Bleiben drei Alternativen:
  1. Der Händler zahlt und schlägt sie dann auf alle Waren wieder auf. (=Kunde zahlt)
      
  2. Der Händler zahlt und entschwindet mittelfristig in die Insolvenz. Das bedeutet: KEINEN Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche, die von Gesetzesseite an den unmittelbaren VERKÄUFER gebunden sind. (=Kunde zahlt)
      
  3. Kunde zahlt. (=Kunde zahlt)

Drei Alternativen? Ja, drei, denn die Kosten sind völlig verschieden. In jedem Fall zahlt zwar "der Kunde" die Rechnung, aber
  1. ist "sicherheitshalber" etwas teurer, damit die Bilanz nicht negativ wird. Jeder Kunde zahlt, aber - solange Rücksendung nicht zum Volkssport wird - recht wenig.
    Im klassischen Versandhandel passiert das schon lange, dort wird aufgeschlagen, dort ist Rücksendung auch bereits Volkssport. Wie sich auf die Preise auswirkt, kann jeder selbst in jedem Versandkatalog nachlesen. Entweder Exklusiv-Artikel oder Schweinepreise (mit ein paar werbewirksamen Ausnahmen).
      
  2. Das trifft nur den "braven Käufer", aber dafür u.U. gewaltig.
      
  3. Das wäre meiner Meinung nach fair, weil es dem Verursacherprinzip entspräche. "Notorische Rücktrittler" würden auch "notorische Kosten" tragen. Spielen's aber nicht nach dem Gesetz.


GrummelGrumpf
[x] User         [  ] Mod
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung