Troubles mit OneTwoSold - Mitarbeiter steigern mit
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Re: Troubles mit OneTwoSold - Mitarbeiter steigern mit
Austrian Airlines
11.04.2001, 21:45:10
Leut Österreichischen Recht gibt es kein Rückgaberecht - sieht das
KSchG nicht vor... 7-14 Tage Rückgaberecht von Firmen ist etwas
anderes....diese machen es zu Werbezwecken damit man sich zu nichts
gezwungen fühlt...

Wenn du in deinem "Angebot" nichts von einem Rückgaberecht erwähnt
hast besteht auch kein Grund das du die Ware wieder zurücknimmst.
Für die Garantie bist auch nicht du zuständig sondern ein Vertreter
der Herstellerfirma oder die Firma bei der du es gekauft hast, es
sei den es ist etwas das du selbst zusammengebaut hast ;-)

Du hast rechtlich nichts zu befürchten, alles was OneTwoSold machen
kann ist deinen account zu löschen, das können sie ohne Angabe von
Gründen laut der AGB jederzeit tun -> AGB..."oder aus sonstigen
Gründen"....

Ebenfalls gilt OneTwoSold weder als Käufer noch als Vermittler -
OTS ist ein "Marktplatz" ....

"OneTwo stellt seinen Marktplatz dem als Verkäufer agierenden
Benutzer zur Verfügung, um seine Ware einer breiten Öffentlichkeit
anbieten zu können. Durch das Registrieren bei OneTwo entsteht ein
Vertrag sui generis zwischen der OneTwo und dem Benutzer, welcher
zum Inhalt hat, daß OneTwo dem Benutzer Zugang zu ihrem Marktplatz
gewährt. Dieser Vertrag ist grundsätzlich unentgeltlich, wenn keine
weiteren Leistungen von OneTwo hinzutreten. Im Gegenzug
verpflichtet sich der Benutzer lediglich, die gegenständlichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren."

Wie gesagt...dont worry :)

Grüße,


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Re: Wo is' unser Anwalt?
OneTwoSold
12.04.2001, 12:02:55
Liebe Internet-User, Liebe OneTwoSold-Mitglieder!

Aufgrund der hier erhobenen Anschuldigungen möchten wir, die
Geschäftsleitungen von OneTwoSold wie folgt Stellung nehmen:
Der User hat einen Laptop mit Pentium 3 Prozessor zur Versteigerung
angeboten, jedoch einen Laptop mit Celeron-Prozessor ausgeliefert.
Der Käufer, respektive die Käuferin hat daraufhin auf Rückgabe
bestanden
Der Laptop wurde von einer Userin erstanden, die definitiv niemals
Mitarbeiterin von OneTwoSold war. Die Userin ist bei einem unserer
Partnerunternehmen beschäftigt.
Obwohl wir als OneTwoSold "nur" als Marktplatz fungieren, versuchen
wir alles um die Seriösität von Online-Auktionen und deren User zu
gewährleisten. Sollte es jemals zu Problemen kommen, versuchen wir -
wie in diesem Fall auch - auftretende Unstimmigkeiten zu
beseitigen und zu vermitteln. Unter http://www.ciao.com  kann sich jeder
ein Bild über diese Seriösität von OneTwoSold machen, welches von
den Usern als eines der 5 renommiertesten und best-bewerteten
Auktionshäuser im deutschsprachigen Raum gelobt wird.
Wir bedauern sehr, daß es zu diesen Anschuldigungen gekommen ist,
möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass OneTwoSold größten Wert
auf Seriösität legt. Wir werden diese mail selbstverständlich auch
an den Internet-Ombudsmann, mit dem wir sehr kooperativ
zusammenarbeiten, weiterleiten.

Mit freundlichen Grüssen


Michael Fried; Franz Karner
Vorstand der OneTwo Internet Handels AG

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Re: Wo is' unser Anwalt?
Friedensrichter
13.04.2001, 04:09:15
Ich glaube, die Stellungnahme seitens OTS hat einiges geklärt. Wenn
man davon ausgeht, daß diese inhaltlich der Wahrheit entspricht,
kann sich David, dessen Identität aufgrund seines postings
zumindest bei OTS kein Geheimnis mehr sein dürfte, glücklich
schätzen, wenn er seinerseits jetzt keine Probleme bekommt...

Ich möchte vorausschicken, daß ich mich aus Zeitgründen nicht mit
den AGB von OTS beschäftigt habe und natürlich auch evtl. interne
Regelungen nicht kenne. Ich persönlich würde es allerdings selbst
dann nicht als unlauter empfinden, wenn sich OTS-Mitarbeiter (die
Käuferin war keine) an Auktionen beteiligen; dies allerdings nur
unter der Voraussetzung, daß für sie dieselben 'Spielregeln'
gelten, wie für 'normale' user dh vor allem, daß sie nur Zugang zu
den identischen Informationen erhalten.

Trotz allem bleibt für OTS das Problem der 'Optik'. Viele Kritiker,
in Foren meist zahlreich vertreten ;-), werden trotzdem behaupten,
daß sei nicht fair und sie würden "sicher übervorteilt"...
Deshalb sind auch bei diversen Gewinnspielen (der ungewisse Ausgang
ist auch ein Mermal von Auktionen) Mitarbeiter des Unternehmens
(oft auch der Partnerunternehmen) von der Teilnahme ausgeschlossen,
obwohl es sehr unwahrscheinlich sein dürfte, daß beispielsweise ein
Lagerarbeiter in einem Konzern den Ausgang eines Gewinnspiels
beinflussen kann. Aber wie gesagt, die Optik...
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Da hab ich ja was losgetreten!
david
15.04.2001, 09:22:29
Dachte nicht das der Beitrag irgendjemanden interessiert. Find ich
toll das soviele Leute geantwortet haben. Außerdem find ichs toll
das OneTwoSold selbst hier geantwortet hat.
Weiter oben hab ich schon geantwortet aber damits im Gewurl der
vielen Postings nicht verschwindet:

1) P3-Celeron: Ich dachte die Sache wäre längst geklärt. Hatte zum
Zeitpunkt als ich das Notebook in OTS reingab das Notebook nicht bei
mir. Der Einfachheit halber hab ich die Daten von der Gericom-
Webseite abgeschrieben. Hab den Fehler aber rechtzeitig bemerkt,
aber man kann ja bei OTS die Artikeldaten nicht mehr ändern wenn
mal online. Deshalb hab ich der Käuferin gesagt das es ein Celeron
und kein P3 ist (am Telefon!) und Ihr angeboten das Notebook nicht
zu nehmen, da ich einen anderen Käufer habe der sogar 500ATS mehr
zahlt. Sie wollte es trotzdem und hat es geholt. Basta! und mit
genau der Ausrede dass ich in OTS falsche Angaben gemacht habe geht
mir jetzt OTS auf den Sack!!

2) Mitarbeiterin von OTS: Ich habe ne E-Mail vom Chef von OTS
erhalten wo er erklärt hat das es sich bei der Käuferin um seine
Mitarbeiterin handelt. Das hat dann natürlich eine schiefe Optik
hervorgerufen. Von einer Partnerfirma war damals keine Rede!
Partnerfirma hin oder her. Die Tatsache das OTS hier nicht als
neutraler Schiedsrichter sondern als sich selbst als Vertreter
einer Partei bezeichnet finde ich bedenklich. ?-)
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