YCN-ADSL - nicht mehr unlimited
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Re: Re: Re: YCN-ADSL - nicht mehr unlimited
Anonym
15.04.2001, 04:02:57
Dieses posting gibt meine persönliche Meinung und Interpretation
wieder, und muß sich nicht unbedingt mit anderen Rechtsauffassungen
decken...

Ist ein bißchen ausführlicher ;-)

Zum Thema 'unlimited':
Zum Thema 'unlimited' und chello ist zu sagen, daß chello den
Begriff 'unlimited' immer schon mit der Klausel 'fair use'
eingeschränkt hat! Wenn chello jetzt ein downloadlimit von 2
GB/Monat einführt, wird dadurch der Begriff 'fair use' einfach
genauer umschrieben. (Bitte mich nicht falsch zu verstehen: Ich
befürworte diese Einschränkungen nicht, ich versuche nur, sie
rechtlich zu beurteilen ;-))
Falls YCN tatsächlich einen unlimited DL angeboten hat, was ich
persönlich bezweifle, wird meines Erachtens eine Einschränkung
auf 'fair use' nicht unzulässig/gröblich benachteiligend sein,
schließlich gibt es meines Wissens keinen Anbieter in Österreich,
der einen absolut uneingeschränkten unlimitierten Download mit
VERGLEICHBARER Technik (ADSL, Kabel) und zu VERGLEICHBAREM Preis
anbietet.

Zum Thema Preiserhöhung:
Auszug aus den AGB von YCN (wohl repräsentativ auch für andere
Provider):
"Der Auftragnehmer behält sich Preisänderungen vor, insbesondere
bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten,
unlimitierten Zugängen und Erhöhung der dem Auftragnehmer
entstehenden Unkosten gegenüber dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.

Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend vom letzten Satz:

Die in Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren u. a.
auf TK-Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten des
Auftragnehmers. Sollten sich diese Kosten frühestens zwei Monate
nach Vertragsabschluß wesentlich verändern, so erhöht bzw.
reduziert sich der vereinbarte Preis entsprechend."

Dies ist mE absolut KschG-konform, vor allem deshalb, weil speziell
alternative Provider für den verursachten Traffic bezahlen.
(Provider mit eigenem Netz [zB chello, jet2web] zahlen zumindest
für internationalen Traffic) Wenn dieser sehr stark zunimmt, dürfen
sie diese Kosten auf den Kunden überwälzen...

Zum Thema Kündigung:
ebenfalls Auszug aus den AGB von YCN (wiederum repräsentativ):
"4.4 Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und
Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede
Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer;
ferner wenn der Auftraggeber (KUNDE, Anmerkung) einen im Verhältnis
zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz
überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-
Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) oder Einzelplatz-ADSL-
Zugänge mehrfach nutzen läßt und/oder diese einen
überproportionalen Datentransfer aufweisen. .......
Der Auftragnehmer (YCN, Anmerkung) ist zur sofortigen
Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung
berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm
zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
unzumutbar macht, insbesondere wenn der Auftraggeber seine
Verpflichtungen gem. oben 4.1. bis 4.4. verletzt..."

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Re: Re: Re: YCN-ADSL - nicht mehr unlimited
Friedensrichter (vorher vergessen ;-))
15.04.2001, 04:06:07
Dieses posting gibt meine persönliche Meinung und Interpretation
wieder, und muß sich nicht unbedingt mit anderen Rechtsauffassungen
decken...

Ist ein bißchen ausführlicher ;-)

Zum Thema 'unlimited':
Zum Thema 'unlimited' und chello ist zu sagen, daß chello den
Begriff 'unlimited' immer schon mit der Klausel 'fair use'
eingeschränkt hat! Wenn chello jetzt ein downloadlimit von 2
GB/Monat einführt, wird dadurch der Begriff 'fair use' einfach
genauer umschrieben. (Bitte mich nicht falsch zu verstehen: Ich
befürworte diese Einschränkungen nicht, ich versuche nur, sie
rechtlich zu beurteilen ;-))
Falls YCN tatsächlich einen unlimited DL angeboten hat, was ich
persönlich bezweifle, wird meines Erachtens eine Einschränkung
auf 'fair use' nicht unzulässig/gröblich benachteiligend sein,
schließlich gibt es meines Wissens keinen Anbieter in Österreich,
der einen absolut uneingeschränkten unlimitierten Download mit
VERGLEICHBARER Technik (ADSL, Kabel) und zu VERGLEICHBAREM Preis
anbietet.

Zum Thema Preiserhöhung:
Auszug aus den AGB von YCN (wohl repräsentativ auch für andere
Provider):
"Der Auftragnehmer behält sich Preisänderungen vor, insbesondere
bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten,
unlimitierten Zugängen und Erhöhung der dem Auftragnehmer
entstehenden Unkosten gegenüber dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.

Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend vom letzten Satz:

Die in Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren u. a.
auf TK-Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten des
Auftragnehmers. Sollten sich diese Kosten frühestens zwei Monate
nach Vertragsabschluß wesentlich verändern, so erhöht bzw.
reduziert sich der vereinbarte Preis entsprechend."

Dies ist mE absolut KschG-konform, vor allem deshalb, weil speziell
alternative Provider für den verursachten Traffic bezahlen.
(Provider mit eigenem Netz [zB chello, jet2web] zahlen zumindest
für internationalen Traffic) Wenn dieser sehr stark zunimmt, dürfen
sie diese Kosten auf den Kunden überwälzen...

Zum Thema Kündigung:
ebenfalls Auszug aus den AGB von YCN (wiederum repräsentativ):
"4.4 Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und
Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede
Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer;
ferner wenn der Auftraggeber (KUNDE, Anmerkung) einen im Verhältnis
zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz
überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-
Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) oder Einzelplatz-ADSL-
Zugänge mehrfach nutzen läßt und/oder diese einen
überproportionalen Datentransfer aufweisen. .......
Der Auftragnehmer (YCN, Anmerkung) ist zur sofortigen
Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung
berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm
zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
unzumutbar macht, insbesondere wenn der Auftraggeber seine
Verpflichtungen gem. oben 4.1. bis 4.4. verletzt..."

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Re: Re: Re: YCN-ADSL - nicht mehr unlimited
20.04.2001, 06:33:20
Nachsatz:
In den Chello AGBs unter Punkt 2 steht:
"Telekabel ist berechtigt, den Produktumfang von chello zu
verändern, wobei als Mindestinhalt jedenfalls der Zugung zum
Internet gewährleistet ist. Die jeweiligen Produktänderungen, die
zusätzlichen Angebot und die Tarife für die Leistungen von
Telekabel sind aus dem jeweils gültigen Tarifblatt ersichtlich.
Dieses Tarifblatt bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil.
Änderungen des Produktumfanges von chello werden dem Kunden
schriftlich oder über Internet mitgeteilt. Sie erlangen unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden
Kalendermonats als Ankündigungsänderung auch für die bestehenden
Anschlußverträge Gültigkeit. Der Kunde kann innerhalb der Frist bis
zum Wirksamwerden einer Änderung des Programmpakets dieser Änderung
schriftlich widersprechen (darauf wird der Kunde in der Mitteilung
gesondert hingewiesen werden). In diesem Fall endet der Vertrag mit
dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Produktumfangs."


Über Änderungen wurde ich bislang nicht hingewiesen, und ich bin
nicht verpflichtet auf die chello-page zu schauen, die ich so oder
so nie besuche... ergo werdens ein Problem bekommen... zweitens
finde ich es bedenklich, daß Änderungen über Internet angezeigt
werden... Schließlich hat ne email keine Rechtskraft wenn der
Erhalt nicht bestätigt wurde....

Nunja, ich werde mal nen Anwalt hinzuziehen und Euch berichten.

liebe Grüße,

Eliot.

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