frage fernabsatzgesetz....
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Re: frage fernabsatzgesetz....
21.06.2003, 10:12:12
Also das Gestzt lässt auch hier, wie immer, Spielraum :-)


Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten.


(Quelle: KSchG § 5e)

Meiner Interpretation nach gilt das aber auch für Teile des Vertrages, da das KSchG ja zum Schutz des Kunden gemacht wurde.
(Wir Händler ärgern uns eh jedesmal, da das Gestzt dem Missbrauch durch findige Kunden Tür und Tor öffnet, und uns so eine Menge Spesen entstehen, da die Rücksendungen normalerweise bereist den Gewinn komplett auffressen.....)

Also wir gehen in so einem Fall wie folgt vor:
Ware wird an uns zurückgesendet, und der Kunde bekommt den Warenwert (wie auf der Rechnung ausgewiesen) + den Versantkostenanteil, der durch den Artikel entstanden ist zurücküberwiesen.

z.B.
Kunde kauft Speicher und Drucker per Nachnahme.
Rechnung lautet:
Speicher €100
Drucker €300
Versand €10 (2Kg = €6, 12Gk = €10)
Nachnahem €3
Rechnung lautet: €413

Drucker wird zurückgeschickt (wohlgemerkt ungeöffnet!!!!)
Kundebekommt zurück:
Drucker €300
versandanteil €4 (Da der Speicher alleine ja €6 gekostet hätte)
Rückerstattung: € 304

Gesetzlich geregelt ist das aber wie gesagt nicht 100%.
Aber ich denke mit etwas gutem Willen ist jeder seriöse Händler im Sinne einer Kundenbindung bereit das Gesetz zu gunsten des Kunden auszulegen.

mfg
Thomas Hawranek
http://www.i-design.at








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