Gebrauchte Messekarten
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Re(3): Gebrauchte Messekarten
04.11.2003, 08:41:18
weil?

Hm ?-) ist halt meine bescheidene Laienmeinung; ;-) aber warum eigentlich wirklich? ?-)

Nimm einfach mal an, es wäre doch legal; dann wären natürlich auch alle Aufwendungen, die durch die Nachbeschaffung verursacht worden sind, ganz eindeutig Betriebsausgaben.  >:-)  (Preis f. gebr. Karte + Honorar f. Beleg-Makler + ...  %-) )

Da kann so ein - für gute Katholiken zumindest einmal wöchentlich obligatorische - Messebesuch bzw. die dabei passierten Schlampereien schnell die Gewinne von einigen Monaten auffressen!>:-D ) Die übers ganze Jahr so erwirtschafteten Verluste sollten dann leicht ausreichen, um meinem eigentlichen Broterwerb legal steuerfrei nachgehen zu können ! %-)  |-D  |-D


er war dort und hat das geld für eine eintrittskarte ausgegeben (die er dann verloren hat),

He !:-) genial! - mir ist nämlich auch eine Rechnung abhanden gekommen und gestern hat doch das gute Notebook sein Leben ausgehaucht...  :-/
... aber wenn das problemlos geht, kann ich mir ja sicher die Rechnung von einem Bekannten ausborgen, der sich damals mit mir den gleichen zugelegt hat!?  %-) |- D ?-)


wieso sollts ein problem geben?

Daß sich tatsächlich ein Problem ergeben könnte, halt ich für sehr unwahrscheinlich; weil die Karte ja nicht von seinem Originalbeleg zu unterscheiden ist.  >:-)

weils nicht die originale karte ist?

Bingo! !:-)  Genauer gesagt, weil er in seiner Steuererklärung einen Beleg (Rechnung)aufnimmt, der eigentlich für jemand anderen ausgestellt worden war!  >-(


Aber gut - da es hier um eine Steuerangelegenheit geht, könnte ich mit meiner rationalen Einschätzung natürlich auch völlig daneben liegen; ?-)  vielleicht ist so etwas ja gar nicht illegal, solange man nur schlecht genug beraten wurde - meist ist dann der Finanzminister der unglückliche Verlierer!  %-) >:-D |-D

lg
mIstA
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