Rechtliche Frage zu Software-Erwerb
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Re: Rechtliche Frage zu Software-Erwerb
12.11.2003, 18:20:44
Eigentlich (für Privatleute) ganz einfach:

- Software (egal auf CD/DVD aus dem Internet geladen) = geistiges Eigentum
- Lizenz = Berechtigung dieses einzusetzen
- Seriennummer = technischer Schutz vor Missbrauch des geistigen Eigentums

Hieraus ergibt sich der Rest: Wer als Person die Lizenz hat, darf die Software einsetzen.

Beispiele:
- Ich hab eine Windows XP Lizenz (einfach: Hologrammpickerl) aber meine Original-CD verloren -> neue CD anfordern installieren / alles rechtens.
- Ich habe eine Original Windows XP CD aber meine Lizenz verloren -> Pech gehabt / neue kaufen
- Ich verkaufe meine Windows Original-CD mit Seriennummer behalte aber die Lizenz -> Pech für den Käufer / der darf sie ohne Lizenz nicht benutzen (obwohl dieser dem Verkäufer Täuschung vorwerfen könnte).

- In Österreich/EU gilt bei Software das allgemeine Urheberrecht, das viele von Lizenzgebern in den Lizenzverträge eingebrachte Klauseln für den Privatbenutzer wider der guten Sitten stellt, also unwirksam macht. Ausnahme gewerbliche Nutzung. Dieses sieht ausdrücklich ein Weitergaberecht vor, was Microsoft 1999 schmerzlich erfahren musste, weshalb es heute DSP-Versionen gibt. Ebensowenig ist es in Europa im Unterschied zu den USA auf den privaten Bereich angewendet, erlaubt eine Lizenz mit einem Rechner zu verknüpfen.

Beispiele:
- Ich kaufe meinen Medion PC beim Hofer mit Windows XP, habe aber noch eine Windows 2000 Lizenz zu Hause, die mir zum Arbeiten mit dem Medion PC reicht -> Ich darf meine Windows XP Lizenz veräussern und Windows 2000 installieren.
- Ich habe drei Rechner und nur eine Lizenz -> Ich darf auf allen meinen Rechnern das Betriebssystem installieren, zu einer Zeit aber nur einen Rechner in Betrieb halten (also rein zeitlich gesehen das meine Lizenz nur auf einem Rechner verwenden). Sobald ich einen zweiten Rechner in Betrieb nehmen will ohne einen auszuschalten muss eine zweite Lizenz erworben werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Softwarehersteller betreffend der urheberrrechtlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten nicht unbedingt mitteilsam sind, das Wissen darüber haben sie in jedem Fall!

so long!

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