gezetzliches km-geld? (aut)
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Re(5): gezetzliches km-geld? (aut)
18.11.2003, 14:54:03
ups ..... da sieht die Sache anders aus ... dann bist du nicht lohnsteuerpflichtig sondern einkommenssteuerpflichtig.

Dass heisst in deinem besonderen Fall, dass du zwar Km-Geld verrechnen kannst aber dies in Rahmen der Einkommenssteuererklärung und damit ist dies ein Abzugsposten wie Büromaterial, Werbungskosten oder ähnliches.

Der Unterschied zwischen den beiden Dingen liegt darin, dass die Marketingsargentur dir einen Betrag für die gefahrenen Kilometer bezahlt, aber dies nicht als Kilometergeld im herkömmmlichen Sinn gilt.

D.h. die Marketingagentur brauchst du keinen Beleg über die Fahrten schreiben - das Finanzamt wird dies von dir verlangen im Rahmen der Einkommensteuererklärung und somit kann sich auch der Betrag (sprich Freibetrag den du verdienen darfst verändern um nicht Familienbeihilfe etc zu verlieren).

Um es anders auszudrücken ----- wärest du in einem Dienstverhältnis mit der Agentur könnten sie dir ein Kilometergeld bezahlen und im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches scheinen diese Beträge nicht mehr auf.

Bei Einkommensteuer sieht das wie gesagt anders aus.

In diesem Fall würde ich einen Steuerberater deiner Wahl damit beauftragen dich zu beraten. IMHO ist es egal wofür die Agentur dich bezahlt für die Kilometer oder für die Arbeitsleistung, die Honorarnote gilt bis zur Einkommenssteuererklärung als Einkommen.

Liebe Grüsse

A.


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