Re(5): Der Skandal um Skandalpreis.de
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Re(5): Der Skandal um Skandalpreis.de
14.01.2004, 15:49:22
Nein, lieber Freund, es gibt keine "gesetzliche Grundlage für ein Storno". Aber es gibt eine Reihe anderer gesetzlicher Grundlagen. "Wegfall der Geschäfts/Vertragsgrundlage" wäre ein Punkt. Nur als Beispiel.

Nur wenn Du mit "Ankündigung eines Widerrufe..." wachelst, zeigst Du wirklich jedem halbwegs kundigen Geschäftspartner, wie wenig Du Dich in Geschäften auskennst. Das tut weh. Uns anderen.

In Deinem Fall, wenn Du streng nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgehen willst, musst Du die bestellte Ware annehmen. Erst danach kannst Du vom Rücktritt nach Fernabsatzvertrag (Deutschland) oder Fernabsatzgesetz (Österreich) Gebrauch machen. So ist es nun mal. Vor der Warenübernahmen wäre nur ein Storno oder eine der vielen anderen Hinter- und Nebentürchen möglich.

Das allerdings Deinem Geschäftspartner "richtig" zu verkaufen und auf diese Weise ihm (dem Geschäftspartner) den - gegenüber einem Rücktritt billigeren - Storno schmackhaft zu machen, liegt bei Dir.

Es ist aber zweifellos einfacher, jemandem mit guten Argumenten (in dem Fall der Ersparnis von Hin- und Rücksendekosten) zu überzeugen als mit angehaltener Waffe, bei der jeder sehen kann, dass sie mangels passender Bedienungsanleitung (fixierter Sicherungshebel bei gleichzeitiger Unkenntnis der genauen Gesetzeslage) niemals losgehen wird. ;)

Also: Nichts für ungut, lieber Freund und viel Glück bei der Abwicklung.

GrummelGrumpf
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