Text aus IE6 markieren?
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Re(6): Text aus IE6 markieren?
22.01.2004, 22:17:09
Du verstehst noch immer nicht? Oder willst nicht verstehen?

Es gibt schon Gründe, Türen zu verschließen. Manche Leute wollen aus gutem Grund nicht beklaut werden. Auch, wenn es immer möglich sein wird, werden nur mehr Könner einbrechen. Hältst Du auch jeden für einen Trottel, der seine Tür zusperrt, obwohl, mit ein wenig Wissen und Geschick, auch diese Türe geöffnet werden kann?

Ich schrieb 90% der urheberrechtlichen Klauprobleme sind so mal erledigt. Und nur beim Rest lohnt sich die (straf- und/oder zivilrechtliche) Verfolgung. Denn die haben bereits bewiesen, dass sie KLAUEN WOLLEN. Meist, um die eigene (gewerbliche) Website ein wenig mit fremden Federn zu schmücken - und so besser zu verkaufen und mehr Geld zu verdienen.

Findet man also jemanden, der die Sperren umgangen hat - und das ist recht einfach -, findet sich auch ein Richter, wenn gewünscht, der den Betreffenden verurteilt. So gesehen ist auch ein einfacher Schutz bereits sehr effektiv.

Die Nichtskönner, die nicht mal bewusst klauen, haben in solchen Überlegungen wenig Platz. Die lohnen auch keine Verfolgung - weil selbst bei strafrechtlicher Verurteilung kein relevanter Schadenersatz lukriert werden kann. Mit denen möchte sich doch keiner herumschlagen müssen. Sie sind (aus der Sicht) erfreulicherweise selten imstande, Barrieren zu überwinden. Sie bleiben auf diese einfache Weise ohnehin draußen.

GrummelGrumpf
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Re(8): Text aus IE6 markieren?
23.01.2004, 21:39:08
Bitte verlasse einmal für kurze Zeit Deine Sicht des harmlosen Users. Um den kümmert sich doch echt kein Schwein. Die Hindernisse werden doch nicht für harmlose User errichtet; die stolpern schlimmstenfalls mal drüber. Es geht um Geschäfte, um die Erstattung oftmals hoher Kosten (z.B. bei einer von Plumdesign gebauten HP mit Fotos von Baumann und Newton). Es geht um Geld.

Ich will Dir ein paar unerfreuliche Dinge über Urheberrechtsprozesse, vor allem die mit Web-Umfeld erzählen. Es ist dabei völlig unerheblich, ob mir oder Dir gefällt, was an den Gerichten geschieht und wie dort vorgegangen wird. Leider ist es häufig so, auch wenn sich hier wieder einmal so viele "das nicht vorstellen können".

In Österreich gibt es noch nicht viele Verfahren zu dem Thema. Du hast es dort derzeit - vielleicht auch deshalb - noch immer mit vielen Richtern zu tun, die Internet bestenfalls so kennen, wie die meisten hier: als frei verfügbare Lustbarkeit. Darüber hinaus bedienen sich schon eine Reihe von Ihnen der Segnungen des Emailverkehrs. Sonst haben sie wenig bis gar keine Ahnung - und auch wenig Lust, dieser Materie näherzutreten. Leider. Andererseits: Würden Sie sich in die Materie versenken, hätten sie wahrscheinlich einen anderen Beruf ergriffen.

Das Urheberrecht, soweit es die gedruckte Form betrifft, war eine recht einfache Geschichte. zumindest, soweit es Bilder betrifft. Das gab es viele Verfahren, an denen sich Richter (und Anwälte) orientieren konnten. Duplikate waren recht leicht erkennbar, Fotoreproduktion passte auch ins Jahrzehnte eingelernte Schema. Es war alles so schön fassbar; "begreifbar" im wahrsten Sinn des Wortes. Weder Programmcode (schwierig zu verstehen für einen Laien) noch virtuelle Verfügbarkeit waren ein Thema oder in der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Etwas schwieriger wurde es bei Texten, die nur teilweise abgeschrieben, aber leicht verändert wurden. Aber nicht sehr schwierig. Nun haben wir es in solchen Fällen aber mit vielen "Unbegreiflichkeiten" zu tun.

Ich will jetzt nicht auf allzuviele Details eingehen. Nur auf das in meinen Postings relevante - die Frage des Richters "Haben Sie versucht, Ihre Werke vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen?" ("Die Wohnungstüre haben Sie aber schon zugesperrt?" wäre dieselbe Frage nach einem Einbruch.)

"Nein? Gut, was haben Sie dann erwartet? Da kann ich Ihnen da eine gewisse Mitschuld nicht absprechen." Zawumm. Bestenfalls ein Vergleich mit Kostenteilung. Na Suuuuuuper! Das kostet Lawine. Also betrachte diesen Absatz als nicht gelesen und setze eine Zeile weiter unten fort.

Ja, hättest Du in einem solchen Fall, wie der über den wir weiter oben sprechen. Wie effektiv wird im Regelfall weder hinterfragt noch könnte es tatsächlich beurteilt werden. (Würde auch nach Einbrüchen keiner fragen, ob Dein Türschloß ein besonders sicheres war.) Du hast etwas zum Schutz getan. Punkt.

"Aha. Und ihr Gegner hat den Schutz umgangen oder durchbrochen, um Ihr Werk oder das teuer gekaufte Werk einer Werbeagentur ohne Rückfrage bei Ihnen auf seiner eigenen Homepage zu veröffentlichen? Um seine eigene Homepage sozusagen mit Ihrer Hilfe im Wert zu steigern und attraktiver zu machen?" Ja. Genau. Und das sticht; zumindest in vielen Fällen.

GrummelGrumpf
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