Legal MP3 saugen / billig
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Re(5): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 02:11:41
> Vom Radio bzw. Fernsehen aufnehmen ist legal

Stimmt. Was ist da eigntlich anders oder besser daran wenn man es so tut und nicht aus dem Netz lädt?

> Da es sich aber bei Kazaa zumeist um digitalisierte Versionen der Lieder
> handelt, ist das Weiterverbreiten (bei Tauschbörsen zum DL anbieten) oder auch
> schon alleine das DL von einem anderen Peer untersagt.

Wer sagt das? Wo steht das? Das ist ein Trugschluss, bewusst hervorgerufen durch eine Kampgane der Musikindustrie.


> Letztes Jahr kam halt auch noch die Verordnung dazu, die besagt, dass Tools
> mit welchen du den Kopierschutz umgehst auch illegal sind (auch wenn du
> Sicherheitskopien anfertigen willst) Das gilt für Audio-CDs, CD-ROMS sowie
> auch für DVDs

Stimmt. Aber wenn jemand etwas aus dem Netz runterladet tut er das ja nicht.

> Wie es mit Medien ohne Kopierschutz aussieht, weiß ich nicht. IMO würde da
> aber oben genannte Verordnung (Kopieren von urheberrechtlich geschütztem
> Material) in KRaft treten

Wieso? Wäre dann nicht diener Argumentation zufolge auch das Aufnehemn vom TV oder vom Radio verboten?

> BTW, hast du Links zu verläßlichen Quellen, die deine Aussagen stützen? (Kann
> mir das nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, das das echt so ist... )

http://www.i4j.at/urh-marken/faq_urh1.htm

Bei Punkt 10 wirds interessant. Also mich selbst interessiert diese ganze Musikgeschichte nicht. Ich höre fast nie Musik, interessiert mich nicht so. Aber was mich stört ist dass hier von der Industrie gezielt versucht wird in die öffentliche Meinungsbildung einzugreifen. Die selbe Situation gab es anfang der 80er oder kurz vorher als die Kasettenrekorder den Markt überschwemmten. Da wollten sie das selbe erreichen obwohl da auch schon die besagte Gebühr die man für bespielbare Tonträger zu entrichten hatte schon exitierte.

MfG, Nas!
B-)



Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil! :)
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Re(6): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 13:56:07
Was ist da eigntlich anders oder besser daran wenn man es so tut und nicht aus dem Netz lädt?
Der Rundfunk ist öffentlich und muss ja auch für seine Ausstrahlungsrechte bezahlen. Du zahlst ja Gebühren an den ORF, er spielt das Programm. Deshalb ist es erlaubt daraus Privatkopien zu erstellen.

"Das Urheberrecht knüpft bei der Verwirklichung seines Ziels, nicht an den Werkkonsum sondern an die Werkvermittlung an. Das Urheberrecht räumt deshalb dem Urheber keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Benützer (Konsumenten) des Werkes, sondern nur gegen die (meist gewerblichen) Verwerter des Werkes ein, welche die dem Urheber zustehende Vergütung auf das von den Konsumenten eingehobene Entgelt (Kaufpreis, Eintrittspreis, Rundfunkgebühr etc.) umlegen. Dies war bisher sehr sinnvoll, konnte man den effektiven Benutzer eines Werkes doch nur sehr schwer ermitteln, viel leichter aber bei den mit mehr Kapital und Publizität ausgestatteten Werkvermittlern."
Quelle: http://wko.at/rp/eday/urheberrecht.htm

Wer sagt das? Wo steht das? Das ist ein Trugschluss, bewusst hervorgerufen durch eine Kampgane der Musikindustrie.
Das sagt dir das Urheberrecht (Die PDF-Form ist down imo) Siehe FAQ 14, 15 und 19.

Wieso? Wäre dann nicht diener Argumentation zufolge auch das Aufnehemn vom TV oder vom Radio verboten?
Das ist wie gesagt nur meine Vermutung. kA wie es da rechtlich aussieht. Aber das Aufnehmen vom Rundfunk ist nicht verboten.

Außerdem interessant find ich folgendes:
"§ 42. (2) Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 3 und 4 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
Quelle: http://wko.at/rp/eday/urheberrecht.htm  (Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch)
LG HeXa ;-)


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Re(7): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 14:19:03
> Außerdem interessant find ich folgendes:
> "§ 42. (2) Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt vorbehaltlich der
> Abs. 3 und 4 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit
> Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
> Zum eigenen Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
> verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
> Quelle: http://wko.at/rp/eday/urheberrecht.htm  (Vervielfältigung zum eigenen
> Gebrauch)
> LG HeXa

Ich rede nur vom Download. Nicht von Upload und dem zur Verfügung stellen.

> Der Rundfunk ist öffentlich und muss ja auch für seine Ausstrahlungsrechte
> bezahlen. Du zahlst ja Gebühren an den ORF, er spielt das Programm. Deshalb
> ist es erlaubt daraus Privatkopien zu erstellen.

OK, dann mal so: Was ist wenn jemand etwas privat vom Rundfunk kopiert. Darf man dann eine Kopie von diesem jemand, (ist ein Bekannter und es geschieht unentgeltlich) machen? Darf man dann seine Kasette kopieren? Und wenn man jetzt weiter denkt: Er überspielt diese Kasette auf Festplatte. Darf man dan eine Kopie von dieser auf die eigene machen?

Bezüglich Rundfunkgebühren: Man bezahlt hier nur für die Rundfunkgebühren und das Privileg diese zu sehen wenn man so will.
Das Privileg etwas davon Aufzuzeichnen hat man dadurch noch nicht. Diese Privileg hat man durch die Einnamhen der Industrie aus den Abgaben für ZB Tonträger abgegolten.
Mit anderen Worten: Das Du Rundfunkgebühren zahlst oder nicht, hat nichts damit zu tun ob Du die Musik die dort gespielt wird aufzeichnen darfst oder nicht. Du ERKAUFTS dir das Privileg in dem Du,  ob Du willst oder nicht, für jede Kasette, CD, jeden Tonträger auch wenn nichts auf ihm DRAUF ist (darüber muss man mal genauer nachdenken!) einen Teil der Musikindustrie zahlst. (Obwohl der Träger noch total leer ist und die Musikindustrie mit dessen Entwicklung,  Produktion, Distribution oder Verkauf nihts zu un hatte)
Also ist es nicht mehr Rechtens wenn man etwas auf TV aufzeichnet oder sich dieses eben von einem Bekannten kopiert.

MfG, Nas!



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Re(8): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 14:47:54
Also als in den 80ern die Kasetten und in den 90er die CDs kamen hats sichs sehr wohl gerechnet.
Ja, nur mit dem Unterschied, dass die Kassetten ja nur analog zu bespielen waren, und dafür auch noch Abgaben zu fordern, ist schon ein starkes Stück.

Es ist aber so. Und sie nehmen das Geld ja auch. Dies ist irgendwann in den 80ern oder ende der 70ern so ausgehandelt worden. Wen der Deal so nicht mehr gut ist und es ihnen nicht passt dann müssen neue Verhandlungen geführt werden.

Aber auf die Aufrechterhaltung der Gebühren pochen und trotzdem eine Kopieverot fordern....

Ja, weil es ihnen zu wenig ist (die paar Cents sind doch läppisch, im Vgl zu den CD-Preisen im Laden, obwohl es sich sicher auch zusammenläppert)
Aber du darfst nicht vergessen, dass es damals noch keine Tauschbörsen wie heute gab, und man damals deshalb auch noch nicht die Mittel und Wege hatte, soviele Audiokassetten (die ohnehin für heutige Maßstäbe keine gute Qualität aufweisen) zu bespielen. Daher kauften die Leute prozentuell gesehen, sicher mehr CDs im Laden als sie vom Radio oder Fernsehen auf Audiokassetten zu bespielen.
Erst in den letzten paar Jahren (Aufkommen der Tauschbörsen, CD Brenner) und das immer bekannter werden der Möglichkeit sich seine Musik aus dem Internet beschaffen zu können, zwingt die MI ja quasi zu einer Erhöhung der Abgaben oder überhaupt zu einer Überdenkung der jetzigen Rechtslage.
Klar, verdient die MI noch immer viel (die Künstler bekommen IMO viel zu wenig).
LG HeXa ;-)


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Re(9): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 15:07:25
> Ja, nur mit dem Unterschied, dass die Kassetten ja nur analog zu bespielen
> waren, und dafür auch noch Abgaben zu fordern, ist schon ein starkes Stück.

:-) Wo ist eigentlich rechtlcih der Unterschied wenn man etwas digital oder analog kopiert? Digitale Technologie ist nicht ein Anrecht der Musikindustrie es ist Allgemeingut aller.

> Ja, weil es ihnen zu wenig ist (die paar Cents sind doch läppisch, im Vgl zu
> den CD-Preisen im Laden, obwohl es sich sicher auch zusammenläppert)

Idt gar nicht mal so wenig. 7 Cent oder so für einen Rohling. Nur zum grübeln: Die Produktionskosten für einen Rohling liegen etwa auch so bei 7 Cent. Alles andere ist dann aufschlag für Distribution, Verkauf, ect...
Und sie bekommen diese 7 Cent obwohl sie mit all dem NICHTS zu tun haben. Das summiert sich über die Jahre hinweg.

> Aber du darfst nicht vergessen, dass es damals noch keine Tauschbörsen wie
> heute gab, und man damals deshalb auch noch nicht die Mittel und Wege hatte,
> soviele Audiokassetten (die ohnehin für heutige Maßstäbe keine gute Qualität
> aufweisen) zu bespielen. Daher kauften die Leute prozentuell gesehen, sicher
> mehr CDs im Laden als sie vom Radio oder Fernsehen auf Audiokassetten zu
> bespielen.
> Erst in den letzten paar Jahren (Aufkommen der Tauschbörsen, CD Brenner) und
> das immer bekannter werden der Möglichkeit sich seine Musik aus dem Internet
> beschaffen zu können, zwingt die MI ja quasi zu einer Erhöhung der Abgaben
> oder überhaupt zu einer Überdenkung der jetzigen Rechtslage.

Das stimmt alles. Aber momentan ist die Rechtslage noch immer so. Ich finde es eben nur falsch grosse Kampagnen zu starten in denen propagiert wird es sei illegal obwohl dem nicht so ist. Dem ist nicht so.
Ich glaube aber nicht dass - selbst wenn sich die Rechtslge einmal ändert und wenn dann niemand mehr das Netz nutzen sollte und sich alle an das Gesetz halten
würden - trotzdem nicht alle wieder brav alles  kaufen würden. Sie würden eben dann weniger konsumieren.
Mit anderen Worten: der Konsum ist jetzt nur so hoch weil es relativ einfach und bequem geht. Das heisst aber nicht dass, sollte es einmal nicht mehr so sein, der Konsum gleich hoch bleibt und alle brav von der Musikindustrie kaufen.  Ein geringer Prozentsatz würde wechseln und alle anderen würden wie vorher eben weider weniger konsumieren.





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Re(10): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 15:15:33
Idt gar nicht mal so wenig. 7 Cent oder so für einen Rohling. Nur zum grübeln: Die Produktionskosten für einen Rohling liegen etwa auch so bei 7 Cent. Alles andere ist dann aufschlag für Distribution, Verkauf, ect...
Und sie bekommen diese 7 Cent obwohl sie mit all dem NICHTS zu tun haben. Das summiert sich über die Jahre hinweg.

Klar summiert es sich, das stimmt. Aber du musst auch bedenken, dass sie es bekommen, damit du dir die Lieder aus dem Netz laden kannst und auf den Medien speichern kannst. Stimmt, sie tun praktisch nichts dafür, aber du darfst dir dafür ihre Ware (zb MP3's) auf das Medium speichern.
Natürlich gibt es auch für all diejenigen, die ihre CDs und sonstigen Speichermedien nur mit eigenen also nicht-urheberrechtlich geschützten Daten (Backups, eigene Videos, Fotos, was auch immer) bespielen die Möglichkeit, die Abgabe die sie für den Erwerb der Speichermedien im Geschäft zahlen mussten, zurückzuforden. Da gab es oder gibt es noch immer eine Page (Link weiß ich jetzt leider nicht), auf der standen/stehen genau die Abgaben pro CD, DVD (HDD war aber IIRC nicht aufgelistet, ebenso wenig USB-Sticks, welche ja auch mit MP3's bespielt werden können) und wie man sie einfordern kann.

Mit anderen Worten: der Konsum ist jetzt nur so hoch weil es relativ einfach und bequem geht. Das heisst aber nicht dass, sollte es einmal nicht mehr so sein, der Konsum gleich hoch bleibt und alle brav von der Musikindustrie kaufen.  Ein geringer Prozentsatz würde wechseln und alle anderen würden wie vorher eben weider weniger konsumieren.
Korrekt. Denn wenn, ein Produkt teurer wird, werden es sicher nicht mehr soviele benutzen/kaufen, sondern lieber auf etwas anderes umsteigen oder auf es verzichten.
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Re(3): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 02:23:17
Der OGH bezieht sich bei seiner Entscheidung 4 Ob 80/98p auf eine deutsche Kommentarstelle. Auch in Deutschland ist aber gerade diese Frage sehr umstritten und wurde in der Novelle zum Urheberrechtsgesetz, die seit 13.9.2003 in Kraft ist, neu geregelt. Nach dem Gesetzesentwurf sollte dort in Zukunft nur der Download aus "offensichtlich illegalen Quellen" illegal sein - siehe: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/
Tatsächlich beschlossen wurde dann aber eine Regelung, nach der die Vervielfältigung dann unzulässig ist, wenn zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde; siehe dazu Näheres im Artikel:
Die Umsetzung schreitet zurück.

Auch in Ö. ist übrigens für den Herbst eine parlamentarische Enquete angesetzt, bei der es um die weitere Reform des Urheberrechtes gehen soll: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=170052&tmp=60850
Möglicherweise wird es dabei auch um die nähere Regelung der Tauschbörsen gehen. Die Frage des Umfanges der Privatkopie ist ein Politikum, bei der es um enorme Interessengegensätze geht. Dabei besteht die Gefahr, dass die Interessen der Konsumenten zu kurz kommen, weil die Musikindustrie im Rahmen des demokratischen Gesetzbildungsprozesses zwar zahlenmäßig eine winzige Minderheit darstellt, wirtschaftlich aber über großen Einfluss verfügt und in letzter Zeit immer mehr über die Medien gegen die Tauschbörsen mobil macht.


Hier der Link dazu:

http://www.i4j.at/urh-marken/faq_urh1.htm

Irgendwo steht dann dass der User (also der der downloaded) nicht davon ausgehen muss dass die angebotene Datei ILLEGAL angefertigt worden ist wenn nicht ein begründer Verdacht vorliegt. Es kann nicht sein dass man jede angebotene Datei von vornherein automatisch als NICHT RECHTMÄSSIG erstellt (also ZB.: unter Umgehung der Kopierschutzes erstellt) anzusehen hat. (Da gibts mittlerweile mehrere Beschlüsse in Ö. und D.) In D: geht das sogar soweit dass man erst davon ausgehen muss wenn dort explizt dortsteht dass es ein UNRECHTMÄSSIG ist (Beispiele die angführt wurden: Begriffe wie "Crack" im Namen als Zusatz, ect....)  und nicht vorher.



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Re(4): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 06:48:10
"Irgendwo steht dann dass der User (also der der downloaded) nicht davon ausgehen muss dass die angebotene Datei ILLEGAL angefertigt worden ist wenn nicht ein begründer Verdacht vorliegt. Es kann nicht sein dass man jede angebotene Datei von vornherein automatisch als NICHT RECHTMÄSSIG erstellt (also ZB.: unter Umgehung der Kopierschutzes erstellt) anzusehen hat. ..."

Genau da liegt das Missverständnis: Du gehst davon aus, eine Kopie wäre dann legal, wenn das Original nicht kopiergeschützt ist. Musik etc. ohne Kopierschutz dagegen könnte man beliebig kopieren.

Nun, das stimmt ja nicht.

Du kannst dann wohl zum privaten Gebrauch kopieren - auch für Verwandte und Freunde - aber diese Kopien nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtehalters weiterveröffentlichen. Drum heisst's ja "Urheberrecht" und nicht etwa "Kopierschutzrecht".

Und genau in DIESEM Punkt hast du davon auszugehen, dass in Tauschbörsen "angebotene" Musik etc. illegal veröffentlicht wird. Du sprichst von "angefertigt", es geht aber um "veröffentlicht"

Aus deiner eigenen Quelle:

"10.4. Darf ich Dateien zum Tausch in Musik-Börsen anbieten?

Das Anbieten war bereits vor der Urheberrechtsnovelle nach überwiegender Ansicht rechtswidrig. ... Dieses zur Verfügung Stellen geschieht bei den Tauschbörsen je nach System durch den Upload auf einen zentralen Server oder durch Freigabe des Musikverzeichnisses auf der eigenen Festplatte. Dieses Zurverfügungstellen ist auch strafbar."


und

"10.10. Woher weiß ich, ob ein Musiktitel, der auf Tauschbörsen zum Download angeboten wird, urheberrechtlich geschützt ist oder nicht?

Bei aktueller Musik kann man fast mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie geschützt ist. Der Urheberrechtsschutz gilt unabhängig von einem Vermerk; jedes Werk genießt automatisch Schutz. ...

Dass der Download von einem dazu Berechtigten angeboten wird, kommt bei Tauschbörsen eher selten vor. Tatsächlich gibt es das aber auf Musiker-Sites oder in Zukunft allenfalls auch bei Bezahlbörsen, wobei es durchaus auch sein kann, dass einzelne Stücke gratis als Beigaben oder Kostproben angeboten werden oder der Download durch Werbung finanziert wird. Auch bei mp3-Plattformen großer Portalanbieter wie etwa mp3.aon.at wird man davon ausgehen dürfen, dass die Angebote legal sind.

10.11. Wie kann ich sicher sein, dass eine im Internet angebotene Musik-Datei vom Rechte-Inhaber ins Netz gestellt wurde?

Eigentlich gar nicht; eventuell dann, wenn sie auf der Seite des Rechteinhabers (also beispielsweise der Band) oder von einem Internet-Radiosender angeboten wird ..."




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Re(5): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 10:27:32
Jetzt verstehe ich worauf Du hinauswillst! Das heisst sie argumentieren nicht ob eine Kopie rechtmädssig erstellt woden ist oder nicht (etwa unterUmgehung des Kopierschutzes). (Denn wenn es so wäre, dürfte ich ja eine Datei die Vom Radio aufgenommen worden ist von meinem Freund auch über Internet überspielen, genauso wie ich sie zuhause auf dem Kasettenrekorder überspielen darf)

Sie beziehen sich darauf dass das Bereitstelln von Daten in einer Tauschbörse illegal ist, egal wie diese erstellt wurden. (Wenn ich es richtig verstanden habe). Hier Zitate:

"... Manche Juristen behaupten, dass auch der Download gegen das Urheberrecht verstößt. Es geht dabei um das Problem, ob der Download eine zulässige Privatkopie darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut fällt er unter die zulässige Privatkopie..."

Ist also NICHT verboten.


"Die Musikindustrie-freundlichen Juristen behaupten, dass auch der Download nicht zulässig sein soll, weil die Anfertigung einer Privatkopie (dabei handelt es sich um eine Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch, die vom ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers ausgenommen ist) nur zulässig sein soll, wenn die Kopie von einer rechtmäßigen Vorlage erfolge."

Das ist nur eine Forderung der Musikindustrie und nicht Gesetz. Es geht um Präzednzfälle aber zum Glück sind wir nicht in den USA... Wenn man weiterliest sieht man wie grotesk das ganze ist und WORAUF sie sich stützen:

"Sie stützen sich dabei auf eine einzige Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH), bei der es allerdings um die Anfertigung der Kopie einer Statue ("Figur auf einem Bein" - 4 Ob 80/98p) ging. Dieser Fall ist aber nicht mit dem Tauschbörsen-Download vergleichbar, weil ..."

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass das irgendwann in nächster Zeit in Österreoch durchgeht. Da müssten in Zukunft auch alle anderen Formen der Kopie verboten werden. Nur ein Beispiel: Ein Mann nimmt ein Musikstück im Fernsehen auf. (Rechtmässig) Er digitalisiert, also überspielt es auf den Computer und hat sie dann als WAV File. Er transf. in mp3. (Noch immer rechtmässig). Dann ruft er einen Freund an und sagt dieser kann sie von ihm unentgeltlich downloaden. (Rechtmässig) Dazu nutzen sie dann ein Perr to Perr Programm. ZB. Kazaa. Also bis jetzt ist so ein Vorgehen nicht strafbar, (zumindest sicher nicht für den Freund) und es wäre ein grosser  Eingriff in die persönliche Freiheit wenn dem so wäre.

MfG, Nas!




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Re(6): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 11:19:59
"Sie beziehen sich darauf dass das Bereitstelln von Daten in einer Tauschbörse illegal ist, egal wie diese erstellt wurden. ... "

... weil die "Öffentlichmachung" dieser urheberrechtlich geschützten Werke ohne Einverständnis des Rechteinhabers erfolgt.

Yupp, so war's von mir gemeint.

"Hier Zitate:

"... Manche Juristen behaupten, " ....

"Die Musikindustrie-freundlichen Juristen behaupten ..."


... und beachte, dass auf der von dir zitierten Page mehrfach "... meiner Meinung nach ..." usw. auftaucht.

Fällt dir nichts auf?

Auch die von dir zitierte Page stellt letztlich nur eine Rechtsmeinung dar, die sich nicht auf konkrete Urtele/Gerichtsentscheidungen berufen kann (weil's die noch nicht gibt). Eine Meinung unter vielen. In einem konkreten Fall muss das Gericht diese Meinung absolut nicht teilen!

Und sowas hat schon vielen Menschen vor Gericht die Überraschung ihres Lebens beschert - mit z.T. existenzvernichtenden Konsequenzen.

Wo immer eine Situation rechtlich unklar ist, fährt man ganz gut mit dem sogenannten "gesunden Hausverstand". Der einem z.B. zu sagen hat: eine Plattenfirma, die ja die Produktion einer CD, die Studioaufnahmen, Videos, Promotion etc. etc etc. finanziert, und all das Knödel mittels CD-Verkäufen wieder hereinbekommen will, ...

... wird schwerstens was dagegen haben, wenn Gott&dieWelt diese WARE, von deren Verkauf sie leben, nicht gegen Kohle erwirbt, sondern gratisumasunst aus dem Internetz downloaded. Wenn jemand, der sich eine CD kauft, sie nicht etwa für sich und fünf Habschis kopiert, sondern für eine Million Leecher in seinen Filesharing-Upload stellt.

Wo immer eine Situation rechtlich unklar ist, nimmt das Gericht u.a. durchaus den "gesunden Hausverstand" als Faktor, der einem Beklagten zu sagen gehabt hätte, dass er Schaden anrichtet mit dem, was er getan hat. Dass seine Handlung nicht "richtig" war.

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Re(11): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 15:56:11
Ganz cool bleiben! ;-)

Ich habe schliesslich nicht damit argumentiert dass die Gebühren die Rechtfertigung dafür sind. Die Rechtfertigug ist die gesetzliche Grundlage. Und laut dieser ist es wie weiter oben angeführt nicht verboten Kopien zum eigenen Gebrauch anzufertigen. Das habe ich nicht erfunden oder mir aus den Fingern gesogen, dem ist so.

Die Gebühren habe ich nur angeführt um darauf aufmerksam zu machen dass  wie von dir angeführt es NICHT gartis ist.

> Oje, mit dieser Argumentation müsstest du sofort aufhören, Lohnsteuer (oder
> falls selbständig: Erwerbsteuer) an's Finanzamt zu zahlen

Das hat damit nichts zu tun. Das eine ist ein Staat und durch diese Abschläge finanziert der Staat was auch immer und ich profitiere davon wie auch immer. (Bereitstellung von Bildung, Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, Sicherheit ect.. was auch immer)

Das andere geht an die Musikindustrie. Du kannst es aber nicht mit den Gebühren die auf CD Rohlinge aufgeschlagen werden vergleichen. Welche Leistung erbringt die Musikindustrie in diesem Fall? Das alles passiert doch auf Grund gesetzlicher Grundlage und wurde beschlossen als wir alle noch weiss Gott wo waren....

> Aber du kannst trotzdem nicht aus "ausgleichender Ungerechtigkeit" einen
> legitimen Rechtsstatus ableiten - um das scheint's dir ja dabei zu gehen.

Wie schon oben erwähnt, leite ich das ja auch nicht von den Gebühren ab.


> Auf praktisch allen Datenträgern und Vervielfältigungs-stuff wird eine
> Lizenzabgaben-Pauschale aufgeschlagen. Schweinerei, das! Aber legal, und "da
> fährt die Eisenbahn drüber". Du kannst für dich persönlich beschliessen, dich
> an der Musikindustrie etc. mit dem "Nicht-Kaufen" von Musik zu rächen die du
> aber nicht boykottierst, sondern sehr wohl konsumierst!
> Nur, bittgarscheen: leite nicht aus deinem persönlichen "Gerechtigkeits-Sinn"
> einen legalen Rechtsstatus ab - sowas pflegt für den betreffenden "virtuellen
> Robin-Hood" im reallife ganz fatal zu enden.

Das tue ich auch nicht. Ich habe argumentiert und aufgezeigt dass es nicht verboten ist Kopien zu machen. Das hat nichts mit meinem Rechtsempfinden, sonstigem vorgeworfenem fiktiven Ungerechtigkeitsgefühl oder von iregdneinem Hausverstand zu tun. Es hat nur mit Gesetzgebung zu tun. Und wenn etwas verboten ist oder strafbar oder illegal oder was auch immer ist,  dann muss es dafür ein Gesetz geben. Steht irgendwo in der Verfassung, dass alles nur auf Grund gesetzlciher Grundlage geschieht. Ich habe jetzt mehrmals aufgezeigt dass es meiner Meinung nach noch immer so ist. Egal ob ich jetzt persönlich dafür bin oder nicht. Persönlich nutze ich das nie, Musik interessiert mich nicht so, es gibt mir nichts. Trotzdem ist es gut zu wissen dass es erlaubt wäre. Ob sich das irgendwann einmal ändert wird sich zeigen, aber noch ist dem nicht so.

Lockert bleiben und,

FREUNDSCHAFT!!!  |-D|-D|-D|-D


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Re(12): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 16:47:47
"Die Rechtfertigug ist die gesetzliche Grundlage. Und laut dieser ist es wie weiter oben angeführt nicht verboten Kopien zum eigenen Gebrauch anzufertigen. Das habe ich nicht erfunden oder mir aus den Fingern gesogen, dem ist so.
...

Und wenn etwas verboten ist oder strafbar oder illegal oder was auch immer ist,  dann muss es dafür ein Gesetz geben."


*uffz* ;-)

Bitte, ich hatte das bereits gepostet, aber auf deinen besonderen Wunsch:
http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/71.html

"Und laut dieser ist es wie weiter oben angeführt nicht verboten Kopien zum eigenen Gebrauch anzufertigen."

2.) Doch, das ist es, wenn es sich um kopiergeschütztes Zeugs handelt. ... also gilt's schonmal nicht GENERELL, wie du es darstellen möchtest. Wenn du schon auf rechtliche Aspekte pochst, dann lass um Himmelswillen nicht alles untern Tisch fallen, das dir nicht schmeckt. So "funktionieren" Gesetze nicht! Und hier liegt das Problem, das diesen Thread so lange werden lässt: Du pickst dir aus einem Gesetz etwas raus, das deine Einstellung scheinbar(!) legitimiert und ignorierst den Rest des Gesetzes - der aber aufzeigen würde, warum deine Auslegung eben NICHT gesetzeskonform ist.

und damit zu ...
1.) "Kopien zum eigenen Gebrauch" von welchem Original ?!
Ein Original, das du besitzt oder ein Verwandter/Bekannter - ja, kein Problem.
Aber eine runtergeladene Kopie von einer
KopieDerKopieKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopie
DerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopie
DerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopie
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DerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopie
DerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopieDerKopie
DerKopie ...
... die irgendwer in Südtadschikistan ohne Zustimmung des Urheberrechteinhabers - sprich:  I L L E G A L  - ins Internetz stellt, fällt nicht unter diese Regelung.

Ich zitiere aus der o.g. Quelle:

"Ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde in § 53 Abs.1 UrhG jedoch, dass es untersagt ist, zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage zu verwenden.

... (damit) ist geregelt, dass der Download von Musikdateien oder Filmen in Tauschbörsen rechtlich unzulässig ist, wenn die Vorlage nicht rechtmäßig, also unter Zustimmung der Rechteinhaber oder –verwerter eingestellt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vervielfältigung zu privaten oder gewerblichen Zwecken geschieht. "



Um das amal klarzustellen: Wohl im Gegensatz zu dir habe ICH eine riesige MP3-Sammlung. |-D
... ich erhebe nur keinen RECHTSANSPRUCH darauf, dass ich einen hochoffiziellen und legitimen Anspruch darauf habe, eine riesige MP3-Sammlung zu haben. Sondern ich habe sie einfach.  :-)
--  
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Re(13): Legal MP3 saugen / billig
19.03.2004, 17:21:50
:-) OK also dann von mir auch nochmal der ganze Senf dazu und von vorne, für heute aber das letze mal, muss oder besser kann dann ednlich los:

> "Und laut dieser ist es wie weiter oben angeführt nicht verboten Kopien zum
> eigenen Gebrauch anzufertigen."
>
> 2.) Doch, das ist es, wenn es sich um kopiergeschütztes Zeugs handelt. ...

Ab wann muss man als Downloader annehmen dass es kopiergeschütztes Material ist? Muss man sich vorher davon überzeugen? Muss man bei jeder Datei die man im Netz runterladet und sei es von Tauschbörsen davon ausgehen dass dies rechtswidrige Kopien (rechtswidrig in welchem Staat) sind? In NL ist es ZB nie rechtwidrig.

Hier dazu mein Link:

http://www.i4j.at/urh-marken/faq_urh1.htm

Unsere Argumentation spiesst sich ind er Frage ob der download von einer rechtmässigen Vorlage erfolgt ist oder nicht. Hier dazu folgender Text:

"...Die Rechtmäßigkeit des Downloads ist in Österreich und Deutschland umstritten. Die Rechtslage ist diesbezüglich unklar. Manche Juristen behaupten, dass auch der Download gegen das Urheberrecht verstößt. Es geht dabei um das Problem, ob der Download eine zulässige Privatkopie darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut fällt er unter die zulässige Privatkopie. Die Gefahr, dass derzeit in Österreich gegen Tauschbörsen-User vorgegangen wird, die nur downloaden, aber nicht selbst Musikstücke zur Verfügung stellen, ist relativ gering.

§§§§§

Die Musikindustrie-freundlichen Juristen behaupten, dass auch der Download nicht zulässig sein soll, weil die Anfertigung einer Privatkopie (dabei handelt es sich um eine Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch, die vom ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers ausgenommen ist) nur zulässig sein soll, wenn die Kopie von einer rechtmäßigen Vorlage erfolge. Sie stützen sich dabei auf eine einzige Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH), bei der es allerdings um die Anfertigung der Kopie einer Statue ("Figur auf einem Bein" - 4 Ob 80/98p) ging. Dieser Fall ist aber nicht mit dem Tauschbörsen-Download vergleichbar, weil es dort um die Frage ging, ob der Kopierende die Vorlage rechtmäßig erlangt hat und nicht um die Frage, ob die Kopiervorlage zu Recht oder zu Unrecht veröffentlicht wurde oder ob Voraussetzung für eine Privatkopie ist, dass man Besitzer des Originals ist. Gerade das ist nämlich nicht der Fall; z.B. ist es ohne weiteres zulässig, Musik vom Radio aufzunehmen. In Wirklichkeit gibt es daher zur Frage der Zulässigkeit des Tauschbörsen-Downloads bisher keine Entscheidungen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist er, soweit er nur zum privaten Gebrauch erfolgt, zulässig. Er wird aber bereits dann unzulässig, wenn er in der Absicht erfolgt, das Musikstück danach selbst öffentlich anzubieten (Upload)

Der OGH bezieht sich bei seiner Entscheidung 4 Ob 80/98p auf eine deutsche Kommentarstelle. Auch in Deutschland ist aber gerade diese Frage sehr umstritten und wurde in der Novelle zum Urheberrechtsgesetz, die seit 13.9.2003 in Kraft ist, neu geregelt. Nach dem Gesetzesentwurf sollte dort in Zukunft nur der Download aus "offensichtlich illegalen Quellen" illegal sein - siehe: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/ "

DANN:

"Tatsächlich beschlossen wurde dann aber eine Regelung, nach der die Vervielfältigung dann unzulässig ist, wenn zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde; siehe dazu Näheres im Artikel:
Die Umsetzung schreitet zurück."

Und darum gehts, denn: Als User muss man nicht davon ausgehen dass die Kopie rechtswidrig hergestellt wurde. Es sei denn es gibt einen deutlichen Hinweis. (Zusätze wie Crack oder Ripp im dateinahmen) Alleine die Tatsache dass es von einer Tauschbörsekommt, reicht nicht.

Und dann steht da dezitiert:

"§ 91 UrhG zweiter Satz lautet:
"Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung ........ zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt."
Genau das ist aber beim gewöhnlichen Download der Fall. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn jemand heruntergeladene mp3-Files auf CD brennt und verkauft oder die Files dann selbst wiederum im Internet anbietet (zum Upload aber gleich später).

Der Entfall der Strafbarkeit des bloßen Downloads hat wichtige Auswirkungen für die Verfolgung der Tauschbörsennutzer. Wenn es nämlich keine Straftat gibt, ist ein Zugriff auf die Verbindungsdaten des Providers nicht möglich; das geht nur in einem Strafverfahren. Ohne diese Verbindungsdaten ist aber die Feststellung der Identität des Tauschbörsennutzers nicht möglich (wenn er nicht gerade in seinem Profil seinen echten Namen und seine Adresse angibt) oder über eine feste IP-Adresse mit dem Internet verbunden ist. Damit ist auch eine zivile Unterlassungsklage nicht möglich, die grundsätzlich dann möglich wäre, wenn der Download zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar ist (siehe 10.6.)."

Klip und Klar, also ICH picke mir gar nichts raus....

Cool, Deine Einstellung, habe schon gedacht Du bist Besitzer eines grossen Plattenladens oder sowas. Das Du aber trotz deiner grossen Sammlung so kritsich bist spricht für Dich! Wie auch immer, hat Spass gemacht und habe viel dazugelernt, mehr erst nach dem Wochenende.

MfG, Nas!
B-)

Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil! :)
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