E-Commerce Gesetz kommt
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E-Commerce Gesetz kommt
fdik
25.07.2001, 08:41:03
quote:

Neue Regeln für Online-Verträge
Geplantes E-Commerce-Gesetz soll mangelnder Akzeptanz in den E-
Kommerz entgegenwirken | Allgemeinene Geschäftsbedingungen müssen
deutlich platziert werden und abspeicherbar sein | Bestimmungen
strenger als beim Fernabsatzgesetz

Erklärtes Ziel des geplanten E-Commerce-Gesetzes [ECG] ist es, der
mangelnden Akzeptanz von Online-Vertragsabschlüssen
entgegenzuwirken.

Paragraf zehn des Gesetzesentwurfes sieht zusätzliche
Informationspflichten vor, die über jene des Fernabsatzgesetzes
hinausgehen und gegenüber Verbrauchern zwingend einzuhalten sind.
  
      Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz enthält eine Reihe von
Verbraucherschutzbestimmungen für den Fernabsatz [Online-Handel,
Versand-Handel etc.]. Neben einer Reihe von Informationspflichten
[zB über Preis, Name des Unternehmens, wesentliche Eigenschaften
der Ware oder Dienstleistung] ist das siebentägige Rücktrittsrecht
des Verbrauchers, das sich bei Verletzung der Informationspflichten
auf bis zu drei Monate verlängern kann, Kern des Gesetzes. Außerdem
enthält das Fernabsatzgesetz Schutzbestimmungen für Verbraucher im
Fall von Kreditkartenmissbräuchen.
Konsumentenschutz online  

  

      
Wann "ja" gesagt wurde
Rechtssicherheit schaffen die Bestimmungen der Paragrafen 11 und 13
des ECG-Entwurfs. Sie beantworten vor allem auch die Zweifelsfrage,
wann eine Willenserklärung als zugegangen gilt.

Gemäß Paragraf 11 Abs. 3 bzw. Paragraf 13 Abs. 2 gelten
elektronische Vertragserklärungen als zugegangen, wenn sie die
Partei, für die sie bestimmt ist, "abrufen" kann., dabei kommt es
nicht auf die Geschäftszeiten des Erklärungsempfängers an.

Wesentlich ist die Frage des Zugangs von Willenserklärungen für die
Einhaltung vertragsrechtlich relevanter Fristen [zum Beispiel
Fristen für die Annahme eines Angebots]. Gemäß Paragraf 11 Abs. 2
hat ein Online-Anbieter dem User den Zugang einer Vertragserklärung
unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

Paragraf 13 regelt außerdem, dass elektronische Post und
vergleichbare Kommunikationsmittel [zum Beispiel WAP] einem
Vertragspartner nicht aufgezwungen werden können.
    
  
Geplantes E-Commerce-Gesetz im Volltext  
http://www.bmj.gv.at/gesetzes/download/ecommerce.pdf

      
Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne Versteckspiel
Eine wesentliche Rechtsfrage stellt die Geltung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dar.

Nach Paragraf 12 des ECG-Entwurfs hat der Online-Anbieter seine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] dem Nutzer so zur Verfügung
zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann. Das ist
eine zwingende Bestimmung, und zwar nicht nur im
Verbrauchergeschäft.

Paragraf 12 setzt damit außerdem voraus, dass der Online-Anbieter
auf seine AGB hinweisen muss.
    
  
      Grundsätzlich müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen bei
Vertragsabschluss vereinbart werden. Ein Verweis auf AGB nach
Abgabe einer Bestellung oder sogar erst auf Lieferschein oder
Rechnung führt nicht zur Anwendbarkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Was bei AGB zu beachten ist:
Richtige und nichtige AGB-Klauseln  

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hier.

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.  Re: E-Commerce Gesetz kommt  (Dragon am 25.07.2001, 09:05:16)
.  Re: E-Commerce Gesetz kommt  (Fly am 25.07.2001, 12:19:29)
..  Re: Re: E-Commerce Gesetz kommt  (Fly am 25.07.2001, 13:55:06)
.  Re: E-Commerce Gesetz kommt  (fdik am 27.07.2001, 10:54:43)
 

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