Ist sowas Glaubwürdig ???
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Re(3): Ist sowas Glaubwürdig ???
25.09.2004, 03:12:16
Die Kammerzugehörigkeit muß auch in .de genannt werden, soweit ich das weiß.

Und in .at ist die UID und ein Link auf das FirmenA-Z der Wirtschaftskammer Pflicht. Steuernummer kommt in .de nächstes Jahr als Pflicht

E-Commerce-Gesetz (ECG)

  § 5. (1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest
folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur
Verfügung zu stellen:
  1. seinen Namen oder seine Firma;
  2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
  3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und
     unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner
     elektronischen Postadresse;
  4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das
     Firmenbuchgericht;
  5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt,
     die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
  6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen
     Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder
     eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die
     Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen
     worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe-
     oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
  7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.


Eliot.

"Muss man sich vor jeder Frage rechtfertigen und beteuern, dass man ohnehin schon überall gesucht hat, dass aber Google, Freunde, Bekannte, die Familie, das Telefonbuch, die Auskunft, die Telefonseelsorge, der Bürgerdienst, die Bank, der Provider, die Hotline, der Helpdesk, der Hausbesorger, die Nachbarin, etc. leider nicht helfen konnten?"
(c) female, 2003-12-20

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Re(3): Ist sowas Glaubwürdig ???
25.09.2004, 03:15:32
Doch UID muß auch in .de genannt werden:

§ 6
Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.


Eliot.

"Muss man sich vor jeder Frage rechtfertigen und beteuern, dass man ohnehin schon überall gesucht hat, dass aber Google, Freunde, Bekannte, die Familie, das Telefonbuch, die Auskunft, die Telefonseelsorge, der Bürgerdienst, die Bank, der Provider, die Hotline, der Helpdesk, der Hausbesorger, die Nachbarin, etc. leider nicht helfen konnten?"
(c) female, 2003-12-20

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Re(9): Ist sowas Glaubwürdig ???
26.09.2004, 14:25:44
Sag mal, bist Du so irgnorant oder tust Du nur so?

Ich nehme mir mal die Freiheit und zitiere aus einem anderen Posting, nämlich Deinem:

"die UStID brauchst du nur wenn du innerhalb der eu handel treiben willst(mal einfach gesagt)" http://forum.geizhals.at/t278778,1792829.html#1792829

Was steht nun aber in §6 TDG unter Ziffer 6?

"in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer."

Was steht in §27a UmstG I?
"(1) Das Bundesamt für Finanzen erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundesamt für Finanzen Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Satz 2 gilt für juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, entsprechend. Im Falle der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 4 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben."

Da es um die Informationspflichten innerhalb eines Impressums ging, würde ich gerne wissen, was Du mir mit Deiner Steuernummer sagen willst? Daß Du den Unterschied nicht recht verstanden hast, ergibt sich auch aus §22d UmstG.

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